…Geschäftsführertätigkeit ordnungsgemäß geführt worden seien und die Zahlungsunfähigkeit der R-GmbH auf eine wirtschaftliche Fehlentscheidung zurückzuführen sei. Ohne diese Umstände wäre der Bw. wahrscheinlich nicht vom Vorwurf der fahrlässigen Krida freigesprochen worden. Die Buchhaltung sei bis Ende März 1997 von Herrn Mag. R erledigt worden…
…ich bisher jegliche Beschuldigung schriftlich widerlegt habe und obwohl die damals den Konkursantrag stellende T. den gegen mich angestrengten Prozess verloren hat und sämtliche Forderungen gegen meine Person eingestellt hat. Eine damals noch zu bestrafende Verfehlung betr. fahrlässige Krida gegenüber dieser Ges. m. b. H…
…nichts bringe, weil er nicht wie bei nichtselbständiger Arbeit eine Negativsteuer habe. Wenn er eine Kaution bzw. Anzahlung als Einnahme deklariere, dann begehe er fahrlässige Krida, weil er wisse, dass er es nie mehr zurückzahlen könne, wenn der Autor aussteige oder sonst etwas passiere. Bei…
… 1311 ABGB einzuhalten hat. Da die Schutzgesetze (z.B. § 69 KO Konkursantragungspflicht; § 159 StGB fahrlässige Krida; § 122 GmbHG unrichtige bilanzielle Darstellung) dem Außenstehenden eine einfache Klagsmöglichkeit bieten (Ersatz des reinen Vermögensschadens, Beweis nur der Verletzung des Gesetzes mit Verschuldensvermutung), ist der Geschäftsführer der ständigen Gefahr…
… 1311 ABGB einzuhalten hat. Da die Schutzgesetze (z.B. § 69 KO Konkursantragungspflicht; § 159 StGB fahrlässige Krida; § 122 GmbHG unrichtige bilanzielle Darstellung) dem Außenstehenden eine einfache Klagsmöglichkeit bieten (Ersatz des reinen Vermögensschadens , Beweis nur der Verletzung des Gesetzes mit Verschuldensvermutung), ist der Geschäftsführer der ständigen Gefahr…
… 1311 ABGB einzuhalten hat. Da die Schutzgesetze (z.B. § 69 KO Konkursantragungspflicht; § 159 StGB fahrlässige Krida; § 122 GmbHG unrichtige bilanzielle Darstellung) dem Außenstehenden eine ein- fache Klagsmöglichkeit bieten (Ersatz des reinen Vermögensschadens, Beweis nur der Verletzung des Gesetzes mit Verschuldensvermutung) , ist der Geschäftsführer der ständigen…
… 1311 ABGB einzuhalten hat. Da die Schutzgesetze (z.B. § 69 KO Konkursantragungspflicht; § 159 StGB fahrlässige Krida; § 122 GmbHG unrichtige bilanzielle Darstellung) dem Außenstehenden eine einfache Klagsmöglichkeit bieten (Ersatz des reinen Vermögensschadens , Beweis nur der Verletzung des Gesetzes mit Verschuldensvermutung) , ist der Geschäftsführer der ständigen Gefahr…
…veranlassten, zuerst einen zivilrechtlichen Titel zu schaffen, um die Delikte Betrug bzw. vorsätzliche oder fahrlässige Krida ahnden zu können. Die Uneinbringlichkeit der Forderung sei durch die Einbringung dieser Klage jedoch nicht berührt worden. Entsprechend den Ausführungen von Hofstätter-Reichel, Großkommentar zum EStG, sei der endgültige…
…lauten hat: E ist überdies schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Spittal Villach in den Jahren 2004 und 2005 als Geschäftsführer der A GmbH und somit als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen fahrlässig unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Kapitalertragsteuern…
…sodass sie zu lauten hat: I.1. G ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Linz I.1.A) als steuerlich Verantwortlicher der S GmbH I.1.A.a) fahrlässig durch Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen, somit unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, 1998…
…wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und 2 StGB und des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 153 Abs. 1 StGB bereits drei weitere gerichtliche Vorstrafen wegen entsprechender Vermögensdelikte (grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, schwerer Betrug, betrügerische Krida und Veruntreuung) aufweist…
…keiner vorrangig behandelt worden und dem Einwand, dem Bw. sei im gerichtlichen Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Krida nicht zum Vorwurf gemacht worden, wegen Ungleichbehandlung von Firmengläubigern deren Interessen verletzt oder deren Ansprüche individuell geschmälert zu haben, wird noch nicht die Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes…
…die D-GmbH. am Standort S, R-Str.1, über die im Juli 1992 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Im Zusammenhang mit der Geschäftsführung bei dieser Gesellschaft wurde SD im April 1996 wegen Vergehen der fahrlässigen Krida und der Gläubigerbegünstigung nach §§ 159 Abs. 1 Z 2…
…die Uneinbringlichkeit einer Abgabenforderung auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters zurückzuführen, ist. Das tatbestandsmäßige Verschulden kann in einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Handeln (Tun oder Unterlassen) bestehen. Haftungsbegründend sind im Übrigen nur Verletzungen von abgabenrechtlichen Pflichten. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers zählen außer jener…
…des Landesgerichtes vom 7. Mai 2009 zu GZ. 234 wurde JD in Zusammenhang mit diesem Geschehen wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs. 1 (kridaträchtiges Handeln) und Abs. 2 (grob fahrlässige Vereitelung der Befriedigung von Gläubigern) iVm Abs. 5 Z. 3 (übermäßiger Aufwand…
…am 23. Februar 1990, GZ. 7 EVr 194/87, war R wegen fahrlässiger Krida nach § 159 Abs. 1 Z 2 Strafgesetzbuch (StGB) schuldig gesprochen worden, wobei die verhängte neunmonatige Freiheitsstrafe bedingt nachgesehen wurde (Abfrage Strafregister). Mit Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 15. Juni…
…Auf Grund seines korrekten Verhaltens sei der Bw. im Strafverfahren Hv hinsichtlich des Vorwurfes der fahrlässigen Krida etc. freigesprochen worden. In den Monaten Juli, Juni und Mai 1996 seien - abgesehen von kleineren Akontozahlungen (wobei die diesbezüglich anfallenden Abgaben abgeführt worden seien) - keine Löhne mehr ausbezahlt…
…die Verschleppung des Konkursverfahrens vorwerfbar sei, zeige der Umstand, dass gegen ihn kein Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Krida eingeleitet worden sei. In den Jahren 1993 und 1994 seien die monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen "formal nicht korrekt erst nach dem Zahlungseingang entrichtet" worden, während die Umsatzsteuer laut Jahreserklärungen vom…
…die Voraussetzungen für einen Haftungsbescheid nicht vor. Den Bw. treffe weder am Entstehen der Abgabenschuld noch am Entstehen der Insolvenz irgendein Verschulden und es sei auch kein Verfahren wegen fahrlässiger Krida erfolgt. Voraussetzung für einen Haftungsbescheid sei nach BAO und nach §1298 ABGB ein Verschulden…
…Wären noch Zahlungen erfolgt, hätten sie durch den Masseverwalter angefochten werden müssen. Gegen den Bw. sei kein Verfahren wegen fahrlässiger Krida eingeleitet worden, daher treffe ihn kein Verschulden am wirtschaftlichen Untergang des Unternehmens. Zum Beweis des Vorbringens werde auf den Konkursakt, sowie auf den Masseverwalter…