…Berufung waren neben der Ehefrau von Dipl. Ing. WW (Komplementärin der Bw.) zumindest jeweils eine weitere Dienstnehmerin im Betrieb tätig. Die Bw. betreibt ein typisch erwerbswirtschaftlich eingerichtetes Unternehmen mit Kundenbetreuung, Terminvereinbarungen (siehe die Darstellung in der Berufung) und öffentliches Anbieten der Leistungen Massage, Fußpflege, Maniküre…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Vert., und zwar: Berufung vom 20. Oktober 2000 gegen die Bescheide des FA vom 21. September 2000 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1994 bis 1998, Berufung vom 29. April 2005 gegen den Bescheid…
…in dem der Telefonaufwand insgesamt S 14.045,68.- betragen habe und der unter "Eigenverbrauch, Privatanteil" erfasste Betrag S 7.022,83.- ausmache. Nach ständiger Judikatur handle es sich bei der Tätigkeit als Warenpräsentator und Handelsvertreter um eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs…
…für typische Hobbytätigkeiten, wie z.B. die Hobbymalerei, sowie andererseits auch für Tätigkeiten, die ihrer Art nach an sich typisch erwerbswirtschaftlich sind, jedoch im Hinblick auf ihren Umfang nicht erwerbstypisch ausgeübt würden. Bei der vom Bw. nebenberuflich betriebenen selbständigen Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender und Therapeut…
…im Jahr 1995 aufgenommene Betätigung sei steuerlich nicht erklärt worden, was nur darauf schließen lasse, dass keine erwerbswirtschaftliche Betätigung angestrebt worden sei, auch in weiterer Folge sei diese Betätigung gegenüber dem FA nicht bekannt gegeben worden, vielmehr sei die Subverpachtung als reiner Durchläufer behandelt worden…
…173), jedoch kann in solchen Fällen den Ausführungen von Rauscher/Grübler, aaO, Rz 328 gefolgt werden: "Bei von vornherein zeitlich begrenzt geplanter typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung liegt Liebhaberei vor, wenn anhand objektiver Umstände (Kriterien) nicht nachvollziehbar ist, dass der sich Betätigende die Absicht hatte, im begrenzten…
Das FA habe den Bw. auf Grund der Geltendmachung von Verlusten aus der Vermietung des berufungsgegenständlichen Objektes mit Vorhalt vom 18. April 2005 (und damit nach Ergehen des später durch Wiederaufnahme aufgehobenen Umsatzsteuerbescheid 2001 vom 22. August 2002) aufgefordert, eine Prognoserechnung und entsprechende Verträge vorzulegen…
…jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen." Während unter § 1 Abs 1 LVO alle Betätigungen zu subsumieren sind, die hinsichtlich Art und Umfang typisch erwerbswirtschaftlich sind, dh insbesondere solche, die dem äußeren Erscheinungsbild eines typischen Gewerbebetriebes entsprechen…
…des § 1 Abs. 2 LVO zuzurechnen ist. Mit der Frage, ob die von einem Privatgeschäftsvermittler ausgeübte Tätigkeit aus erwerbswirtschaftlichen Gründen oder aus einer in der Lebensführung begründeten Neigung ausgeübt wird, hat sich der Verwaltungsgerichtshof in identen Fällen bereits mehrfach beschäftigt (vgl. VwGH 26.4.2000…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Friedrich Woditschka, gegen den Bescheid des Finanzamtes Mistelbach, vertreten durch ADir. RR Johann Neckam und Amtsdirektorin Herta Schreibvogel, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 entschieden: Der Berufung wird…
…einzige Einkunftsquelle. Die Tätigkeit der Marketingberatung ist nach ho. Ansicht - welche im Übrigen auch vom Finanzamt (siehe Stellungnahme im Berufungsverfahren) geteilt wird - in objektiver bzw. typisierender Betrachtungsweise grundsätzlich als typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung zu qualifizieren. Was aber in der Regel erwerbswirtschaftlich ist, kann keine Tätigkeit sein…
…steuerliche Erfassung einer unternehmerischen Tätigkeit bzw. den Wandel einer bis dahin als Hobby ausgeübten Tätigkeit zu einer intensiver betriebenen, erwerbswirtschaftlich organisierten Tätigkeit gilt die Anzeigepflicht an das zuständige Finanzamt. Die Anzeige hat spätestens mit der Eröffnung des Betriebes bzw. dem Wandel in der Betätigung zu…
…Über die Berufung wurde erwogen: Das Finanzamt geht im hier zu beurteilenden Fall - vom Bw. unbestritten und nach Meinung des UFS auch zutreffend - vom Vorliegen einer so genannten "großen Vermietung" aus. Dabei handelt es sich um einen Sonderfall der typisch erwerbswirtschaftlichen Betätigung iSd. § 1 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Mag. Friedrich Wegenstein, Partner der Wegenstein & Partner WTH-Gesellschaft OEG, Steuerberater, 1010 Wien, Canovagasse 7/7, vom 26. Juni 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk…
…und gab seine nebenberufliche Tätigkeit als Q.-Agent auf, da aufgrund der Verlegung seines Dienstortes er nicht mehr - wie ursprünglich geplant - viel Zeit zu Hause verbringen konnte. Wird eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung vor Erzielung eines Gesamtgewinnes eingestellt, so ist sie jedenfalls als Einkunftsquelle zu beurteilen…
…2 LVO. Die Bestimmung des § 1 Abs. 1 LVO betrifft somit Betätigungen, die hinsichtlich ihrer Art und ihres Umfanges typisch erwerbswirtschaftlich orientiert sind und demnach dem äußeren Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes entsprechen. Vor diesem Hintergrund kann eine solche Betätigung, wie z.B. im Rahmen einer "Künstleragentur",…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag. Helmut Allesch, Steuerberater, 9020 Klagenfurt, Gabelsbergerstr. 2, vom 30. September 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15, vertreten durch OR Mag. Bernhard Ludwig, vom 26. August 2005 betreffend…
…wie z.B. die Hobbymalerei, sowie andererseits auch für Tätigkeiten, die ihrer Art nach an sich typisch erwerbswirtschaftlich sind, jedoch im Hinblick auf ihren Umfang nicht erwerbstypisch ausgeübt werden (z.B. ein pensionierter Arzt betreut einige seiner Patienten weiter; ein pensionierter Versicherungsvertreter betreut Kunden in…
…Abs. 1 Liebhabereiverordnung ausgehen, sieht sich der unabhängige Finanzsenat im Hinblick auf die näheren Umstände der Betätigung (insbesondere die Höhe des Umsatzes) nicht dazu veranlasst, diesbezüglich eine andere Beurteilung vorzunehmen. Bei einer Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle (typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung) liegen gemäß § 1 Abs. 1…
…1 Liebhabereiverordnung ausgehen, sieht sich der unabhängige Finanzsenat im Hinblick auf die näheren Umstände der Betätigung (insbesondere die Höhe des Umsatzes) nicht dazu veranlasst, diesbezüglich eine andere Beurteilung vorzunehmen. Bei einer Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle (typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung) liegen Einkünfte vor, wenn sie durch…