…000,-- zu verhängen gewesen. N hat in der Gesamtschau eine geradezu typische Abgabenhinterziehung eines steuerlichen "U-Bootes" zu verantworten, wobei aber eine überdurchschnittliche deliktische Energie zur Anwendung gelangte. Auffällig erscheint - siehe die Feststellungen des Erstsenates - das Einwirken des Beschuldigten auf die Abgabenbehörde in der Form…
…Geldstrafe auf € 13.000,-- (in Worten: Euro dreizehntausend) und die für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben gemäß § 20 FinStrG zu verhängende Ersatzfreiheitsstrafe auf sieben Wochen erhöht werden. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 13. Mai 2005 wurde die Beschuldigte R in dem mit Bescheiden vom 27…
…als erschwerend aber die Vielzahl der deliktischen Angriffe über einen längeren Zeitraum hinweg, sowie das offenkundig teilweise wohl durchdachte und planmäßige Verhalten der Beschuldigten, aus welchem sich durchaus eine erhöhte deliktische Energie erschließt. Die genannte Vorstrafe konnte aus den genannten Gründen auf die Beschuldigte vor…
…Die solcherart hervorleuchtende deliktische Energie gebietet - siehe die obigen Ausführungen - aus generalpräventiven Gründen eine empfindliche Strafe um andere Täter von gleichartigen Finanzvergehen abzuhalten. In Abwägung dieser Argumente ist eine Reduzierung der Geldstrafe auf ungefähr € 15.000,-- angebracht. Bedenkt man weiters die von der Beschuldigten…
…dass zwei deliktische Angriffe vorliegen. Zu seinen Lasten ist auch anzuführen, dass hinsichtlich der Schwarzumsätze sein absichtliches Handeln nicht auf eine Entscheidung des Augenblicks beruhte, sondern auf langfristigen Tatplanungen zur Verschleierung seiner deliktischen Vorgangsweise. Diese hervorgetretene deliktische Energie in Verbindung mit der erforderlichen Spezial- und…
…weil davon auszugehen ist, dass wesentliche unternehmerische Entscheidungen der gegenständlichen Gesellschaft im Familienverband getroffen wurden - durch andere Personen in ihrem deliktischen Verhalten bestärkt worden ist. Als erschwerend sind aber zu bedenken die aus dem Verhalten der Beschuldigten hervorleuchtende besondere deliktische Energie, indem sie nicht nur…
…seinem deliktischen Verhalten verleitet worden ist. Erschwerend zu seinen Lasten ist der lange Tatzeitraum zu bedenken sowie die Tatsache, dass er nicht nur durch bloßes Untätigsein eine Verkürzung herbeigeführt hat, sondern aktiv bestärkend mittels falscher Abgabenerklärungen vorgegangen ist, woraus eine doch überdurchschnittliche deliktische Energie zu…
…der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Beschuldigten, der erfolgten Schadensgutmachung sowie der - eingeschränkt und auf Drängen der Behörden - geständigen Verantwortung stehen jedoch als erschwerend gegenüber die Vielzahl der deliktischen Angriffe über Jahre und die beschriebene, aus seinem Verhalten hervorleuchtende besondere deliktische Energie des Beschuldigten, weshalb der Ausgangswert …
…die Vielzahl der deliktischen Angriffe über mehrere Jahre sowie die besondere deliktische Energie, die der Berufungswerber betreffend einzelne Taten (Erstellung falscher Voranmeldungen zur Geldbeschaffung!) an den Tag gelegt hat, gegenüber, sodass sich der Ausgangswert auf etwa € 36.000,00 erhöht. Die derzeitige äußerst schlechte…
…ThK, VlB, JoK, FlK, MaS sowie MaD im bewussten und gewollten Zusammenwirken zur Durchführung der deliktischen Geschäftstätigkeit Rechnungen gefälscht und Scheingeschäfte vorgetäuscht wurden und dadurch der Tatbestand des Abgabenbetruges gemäß § 39 Abs. 1 lit. a und lit. b Finanzstrafgesetz (FinStrG) verwirklicht wurde. Aus den gewonnenen…
…ThK, VlB, JoK, FlK, MaS sowie MaD, im bewussten und gewollten Zusammenwirken zur Durchführung der deliktischen Geschäftstätigkeit Rechnungen gefälscht und Scheingeschäfte vorgetäuscht wurden und dass dadurch der Tatbestand des Abgabenbetruges gemäß § 39 Abs. 1 lit. a und lit. b Finanzstrafgesetz (FinStrG) verwirklicht worden sei. Aus…
…ursächlicher Zusammenhang mit den Interessen des Provisionsgebers nicht auszuschließen ist und andererseits Finanztransaktionen über Bankomatbehebungen durchaus nachvollziehbar sind, vermeint der Berufungssenat bei einer Gesamtbetrachtung des deliktischen Handelns des Bw., keine über das übliche Ausmaß einer Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG hinausgehende kriminelle Energie oder Organisation festzustellen…
…steht die Vielzahl der deliktischen Angriffe über eine längere Zeit hinweg und die vom Beschuldigten bei der Tatausführung an den Tag gelegte hohe kriminelle Energie, welche sich in der Herstellung des fiktiven Rechenwerkes manifestiert hat, und daraus folgend, ein auch erhöhtes Gewicht der ebenfalls zu…
…erbringen, dass er die Verlagstätigkeit tatsächlich ausgeübt habe. Im Hinblick auf die äußerst ungewöhnliche Form der Geschäftsgebarung einerseits und der behaupteten Auslandsbeziehungen andererseits sei der Bw auf die ihn diesfalls treffende erhöhte Mitwirkungspflicht hingewiesen worden. Der Bw habe dennoch weder Aussagen getätigt noch Unterlagen vorgelegt…
…von H ausgefüllt worden sind, keinen Widerspruch bildet), hätte es für den Beschuldigten einen erhöhten Aufwand bzw. den Einsatz einer erhöhten deliktischen Energie bedurft, die Verkürzungen durch nicht zustehende Vorsteuern herbeizuführen: Der/die Sachbearbeiter/in in der Steuerberatungskanzlei hätte - erst herzustellende bzw. zu manipulierende - Belege…
…späteren Zeitpunkt nochmals geltend machte in der Hoffnung, dass nunmehr kein zweites Mal eine Stornierung erfolgen würde, zeugt von enormer deliktischer Energie des M jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt. So gesehen, wäre die Verhängung einer empfindlichen Strafe erforderlich, um gegenüber dem Beschuldigten eine abschreckende Wirkung zu…
…zu dem steuerlichen Fehlverhalten verleitet hat. Diesen Milderungsgründen stehen jedoch auch gravierende Erschwerungsgründe gegenüber: Vor allem muss dem Beschuldigten vorgeworfen werden, dass er mit einer erheblichen deliktischen Energie vorgegangen ist. Der Beschuldigte war im Gastgewerbe tätig und hat im Tatzeitraum verschiedene Bars und Cafes betrieben…
…Als kalkulierendem und bei aller deliktischer Energie auf Sicherheit bedachten Kaufmann hat er - vorerst - aber noch - so sind offenbar seine Angaben zu interpretieren - die hinterzogenen Umsatzsteuern zur Bezahlung bereitgehalten und erst nach einiger Zeit (als sein Plan offenbar erfolgreich war und die Abgabenbehörde sich nicht…
…zugestanden wird) und der Mitwirkung des Beschuldigten im Zuge der Außenprüfung stehen als erschwerend die Mehrzahl der deliktischen Angriffe über mehrere Jahre und die Intensität der gezeigten deliktischen Energie entgegen: Immerhin hat der Beschuldigte nicht etwa lediglich seine abgabenrechtlichen Pflichten durch ein bloßes Untätigbleiben vernachlässigt…
…dass in spezialpräventiver Hinsicht zwar an sich aufgrund der vom Beschuldigten aufgewendeten deliktischen Energie und der in den Verhandlungen für den Finanzstrafbehörden von ihm nicht gezeigten Schuldeinsicht eine schlechte Prognose hinsichtlich einer zukünftigen Beachtung seiner abgabenrechtlichen Pflichten zu stellen wäre. Dem steht aber entgegen der…