…000,-- zu verhängen gewesen. N hat in der Gesamtschau eine geradezu typische Abgabenhinterziehung eines steuerlichen "U-Bootes" zu verantworten, wobei aber eine überdurchschnittliche deliktische Energie zur Anwendung gelangte. Auffällig erscheint - siehe die Feststellungen des Erstsenates - das Einwirken des Beschuldigten auf die Abgabenbehörde in der Form…
…Geldstrafe auf € 13.000,-- (in Worten: Euro dreizehntausend) und die für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben gemäß § 20 FinStrG zu verhängende Ersatzfreiheitsstrafe auf sieben Wochen erhöht werden. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 13. Mai 2005 wurde die Beschuldigte R in dem mit Bescheiden vom 27…
…als erschwerend aber die Vielzahl der deliktischen Angriffe über einen längeren Zeitraum hinweg, sowie das offenkundig teilweise wohl durchdachte und planmäßige Verhalten der Beschuldigten, aus welchem sich durchaus eine erhöhte deliktische Energie erschließt. Die genannte Vorstrafe konnte aus den genannten Gründen auf die Beschuldigte vor…
…Die solcherart hervorleuchtende deliktische Energie gebietet - siehe die obigen Ausführungen - aus generalpräventiven Gründen eine empfindliche Strafe um andere Täter von gleichartigen Finanzvergehen abzuhalten. In Abwägung dieser Argumente ist eine Reduzierung der Geldstrafe auf ungefähr € 15.000,-- angebracht. Bedenkt man weiters die von der Beschuldigten…
…dass zwei deliktische Angriffe vorliegen. Zu seinen Lasten ist auch anzuführen, dass hinsichtlich der Schwarzumsätze sein absichtliches Handeln nicht auf eine Entscheidung des Augenblicks beruhte, sondern auf langfristigen Tatplanungen zur Verschleierung seiner deliktischen Vorgangsweise. Diese hervorgetretene deliktische Energie in Verbindung mit der erforderlichen Spezial- und…
…wobei sie in separaten Eingaben für beide Beschuldigte eine Erhöhung der Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen mit dem Hinweis begehrt, dass das bei den Beschuldigten zu Tage getretene erhöhte Ausmaß an deliktischen Energie und der Umstand, dass diese zusätzlich auch ihre Mitarbeiter in ihre Verfehlungen verwickelt hätten…
…weil davon auszugehen ist, dass wesentliche unternehmerische Entscheidungen der gegenständlichen Gesellschaft im Familienverband getroffen wurden - durch andere Personen in ihrem deliktischen Verhalten bestärkt worden ist. Als erschwerend sind aber zu bedenken die aus dem Verhalten der Beschuldigten hervorleuchtende besondere deliktische Energie, indem sie nicht nur…
…10. Der laut Aktenlage tatsächlich aufzuklärende finanzstrafrechtlich relevante Sachverhalt leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen der Verdächtigen, welche - so der Vorwurf - mit hoher deliktischer Energie umfangreiche Ausschüttungen an A zu verdunkeln trachteten, was vorerst eine Abgabenverkürzung in einem keinesfalls geringfügigen Ausmaß zur Folge gehabt hätte…
…seinem deliktischen Verhalten verleitet worden ist. Erschwerend zu seinen Lasten ist der lange Tatzeitraum zu bedenken sowie die Tatsache, dass er nicht nur durch bloßes Untätigsein eine Verkürzung herbeigeführt hat, sondern aktiv bestärkend mittels falscher Abgabenerklärungen vorgegangen ist, woraus eine doch überdurchschnittliche deliktische Energie zu…
…sich wohl zumindest vorerst ableitet, dass diesbezüglich - unterstellte man dem Beschuldigten eine planmäßige rechtswidrige Vorgangsweise zur Vermeidung von Steuervorschreibungen - von A eine geringere deliktische Energie aufgebracht worden wäre. Geht man nun zumindest im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten davon aus, dass er hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen…
…gegenständlichen Schmuggelware im Verhältnis zum deliktischen Störwert der verfahrensgegenständlichen Abgabenhehlerei und zu dem den Täter selbst treffenden Vorwurf eines finanzstrafrechtlichen Fehlverhaltens nicht unverhältnismäßig gewesen ist: Es stünde gegen den Gesetzeszweck, aufgegriffene Schmuggelzigaretten, welche von einer Bande mit hoher deliktischer Energie in das Gemeinschaftsgebiet verbracht und…
…einwirken sollte. Tatsächlich aber hat B das bewusste SMS an den Möbelkäufer gesendet. 4. Der Zweitbeschuldigte hat daher nach Überzeugung des Bundesfinanzgerichtes mit hoher deliktischer Energie und großem Planungs- und Organisationsaufwand absichtlich die Durchführung der verfahrensgegenständlichen Schmuggelfahrten veranlasst, wobei sein Motiv darin gelegen war, dadurch…
…FinStrG Abgabenbetrug vorzuwerfen. Auch wenn es diesen Tatbestand im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht gibt, wäre aufgrund der aus dem Tatgeschehen hervorleuchtenden besonderen deliktischen Energie der Beschuldigten - auch unter dem Aspekt der Generalprävention - ansich eine empfindliche Strafe zu verhängen. Es macht einen großen Unterschied, ob jemand etwa…
…sowie das Abschwächen der zu beachtenden Spezialprävention infolge des zwischenzeitlichen Wohlverhaltens nach Tatbegehung, ist zu bedenken, dass die Vorgangsweise des Beschwerdeführers eine beträchtliche deliktische Energie offengelegt hat: A hat nicht etwa lediglich in seinen Steuererklärungen falsche Zahlen angegeben, um eine geringere Abgabenvorschreibung zu erlangen, nein…
…der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Beschuldigten, der erfolgten Schadensgutmachung sowie der - eingeschränkt und auf Drängen der Behörden - geständigen Verantwortung stehen jedoch als erschwerend gegenüber die Vielzahl der deliktischen Angriffe über Jahre und die beschriebene, aus seinem Verhalten hervorleuchtende besondere deliktische Energie des Beschuldigten, weshalb der Ausgangswert …
…die Vielzahl der deliktischen Angriffe über mehrere Jahre sowie die besondere deliktische Energie, die der Berufungswerber betreffend einzelne Taten (Erstellung falscher Voranmeldungen zur Geldbeschaffung!) an den Tag gelegt hat, gegenüber, sodass sich der Ausgangswert auf etwa € 36.000,00 erhöht. Die derzeitige äußerst schlechte…
…ThK, VlB, JoK, FlK, MaS sowie MaD im bewussten und gewollten Zusammenwirken zur Durchführung der deliktischen Geschäftstätigkeit Rechnungen gefälscht und Scheingeschäfte vorgetäuscht wurden und dadurch der Tatbestand des Abgabenbetruges gemäß § 39 Abs. 1 lit. a und lit. b Finanzstrafgesetz (FinStrG) verwirklicht wurde. Aus den gewonnenen…
…ThK, VlB, JoK, FlK, MaS sowie MaD, im bewussten und gewollten Zusammenwirken zur Durchführung der deliktischen Geschäftstätigkeit Rechnungen gefälscht und Scheingeschäfte vorgetäuscht wurden und dass dadurch der Tatbestand des Abgabenbetruges gemäß § 39 Abs. 1 lit. a und lit. b Finanzstrafgesetz (FinStrG) verwirklicht worden sei. Aus…
…ursächlicher Zusammenhang mit den Interessen des Provisionsgebers nicht auszuschließen ist und andererseits Finanztransaktionen über Bankomatbehebungen durchaus nachvollziehbar sind, vermeint der Berufungssenat bei einer Gesamtbetrachtung des deliktischen Handelns des Bw., keine über das übliche Ausmaß einer Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG hinausgehende kriminelle Energie oder Organisation festzustellen…
…steht die Vielzahl der deliktischen Angriffe über eine längere Zeit hinweg und die vom Beschuldigten bei der Tatausführung an den Tag gelegte hohe kriminelle Energie, welche sich in der Herstellung des fiktiven Rechenwerkes manifestiert hat, und daraus folgend, ein auch erhöhtes Gewicht der ebenfalls zu…