…dass diese Kaufoption bereits vor, spätestens aber bei Abschluss des Leasingvertrages eingeräumt werden muss. Eine nachträgliche Zusage branchenüblichen Verhaltens ist demnach jedenfalls unzureichend. Von diesen, mittlerweile in ständiger VwGH-Rechtsprechung judizierten Erfordernissen im hier zu beurteilenden Fall abzusehen, sieht sich der UFS weder durch die…
…sei es im Zuge einer vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages oder aber nach dem vereinbarten Mietende, nicht, selbst wenn dies einem branchenüblichen Verhalten in der Leasingwirtschaft entspricht. Fehlt es der LN doch diesfalls im maßgeblichen Zuordnungszeitpunkt an einem gegen den LG durchsetzbaren Rechtsanspruch und damit an…
…Vergangenheit mehrere gleichartige Verträge mit derselben Leasinggesellschaft geschlossen. Daher habe er die ortsübliche Abwicklung des Geschäftsfalles nicht angezweifelt. Das Motiv zum Abschluss des Leasingvertrages liege in der Finanzierungskomponente. Das Kaufanbot sei vom Leasinggeber gekommen - dies sei ein branchenübliches Verhalten. Der Bw. hätte keine Möglichkeit gehabt…
…vor. Eine Verwendungszusage der Muttergesellschaft, sich bei der Tochtergesellschaft für den Verkauf des Mietgegenstandes einzusetzen, begründe kein Optionsrecht. Auch branchenübliches Verhalten könne mit einem Optionsrecht nicht gleichgesetzt werden. (6) Nidetzky/Quantschnigg/Riedel stellten in Leasing, S 40 fest, dass Spezialleasing nur dann vorliegen könne, wenn…
…aus Punkt 8 der Allgemeinen Leasingbedingungen, welche ausdrücklich Vertragsbestandteil sind, ein derartiges Optionsrecht ableiten lasse. Neben schriftlich vereinbarten Optionsrechten sei im Rahmen der Würdigung des Sachverhaltes auch branchenübliches Verhalten zu berücksichtigen. Dass dem LN konkludent ein Optionsrecht eingeräumt worden sei, ergebe sich auch aus einem…
…2004 (Indiz 2): Das Verhalten des Leasinggebers sei nachvollziehbar, wenn man berücksichtige, dass es für den Leasinggeber auf lange Sicht wirtschaftlich nachteilig gewesen wäre, dem Bw. trotz voller Amortisation der Investition des Leasinggebers nach 36 Monaten den branchenüblichen Kauf zu einem wirtschaftlich nicht ausschlaggebenden Preis…
…Rechtsfolgen bei vertragswidrigen Verhalten, Kostentragung der Vertragserrichtung, usw.). - Tatsächliche Gestaltung der Nutzungsüberlassung (insbesondere Prüfung des marktüblichen Verhaltens bei Vertragsabweichungen/-verletzungen und/oder bei fehlenden vertraglichen Regelungen, marktübliche Gestaltung von nachträglichen Änderungen, u.a.) - Branchenübliches, den Sorgfaltsmaßstäben entsprechendes Verhalten der verantwortlichen Stiftungsorgane betreffend die Handlungen vor…
…das Unternehmen vorgelegten Unterlagen ergibt sich bei den Begleitungen zwischen Kreditkartenumsätzen und Barumsätzen ein Verhältnis von 60,75% (Kreditkarten) zu 39,25% (Bar), welches absolut branchenunüblich und unglaubwürdig ist. Tatsächlich liegt das branchenübliche Verhältnis (dieses wurde bei entsprechenden Vergleichsbetrieben bei gleichlaufenden Prüfungen in Wien festgestellt)…
…erhebliche Abweichungen ergab, einerseits zu den Rohaufschlagsätzen, die aufgrund der innerbetrieblichen Preisstruktur zu erwarten gewesen wären, andererseits zu den branchenüblichen Rohaufschlagsätzen. Daher wurden bei der Ermittlung der Umsätze gemäß § 184 BAO einerseits die tatsächlichen Verhältnisse im Betrieb herangezogen (tatsächliche Einkaufspreise, Verkaufspreise lt. Karte, Bonierung lt…
…und Losungsbogen bleiben hätten können. Selbst in den kleinsten Apotheken würden seit geraumer Zeit entweder Registrierkassen oder EDV-Kassensysteme, mitunter sogar Bankomatkassen bestehen. Das branchenübliche Verhalten bestimme den Maßstab der dem Unternehmer zumutbaren Bemühungen zur Trennung der Entgelte nach Steuersätzen. Sei der dafür erforderliche organisatorische…
…gesetzlichen Strafzumessungsgründe, namentlich der bisherigen finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit und der Schadensgutmachung als strafmildernde Umstände, sowie der persönlichen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten sei auf die ausgesprochenen Strafen zu erkennen gewesen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 31. März 2006…
…Zusatzauftrag), wofür ein entsprechendes Entgelt vereinbart worden war und worüber nunmehr - offenbar zwecks raschem Geldfluss von A zur F GmbH - gesondert abgerechnet werden sollte. Förmliche Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis sind auch entgegen der Ansicht des Erstsenates keineswegs branchenübliche unverbindliche bloße Verhandlungsvorschläge ohne rechtliche Konsequenz, da solches…
…werde, dass die Leistungen erbracht worden seien, sei von der Betriebsprüfung ein fiktiver Lohneinsatz von 50 % des Nettoaufwandes (branchenüblicher Erfahrungswert) als Betriebsausgabe angesetzt worden. Die Differenz zwischen dem geltend gemachten Nettoaufwand und dem geschätzten Lohnaufwand zuzüglich der nichtanerkannten Vorsteuern stelle eine verdeckte Ausschüttung dar. Diese…
…ist zu prüfen, ob der Bw. die objektive Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens (nämlich die Geltendmachung von Vorsteuern in Höhe von € 25.717,32 auf Grund von Rechnungen, in denen eine unrichtige Geschäftsadresse des leistenden Subunternehmers angeführt ist) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur…
…Auf Grund der Gegenleistung liege bezüglich der Eintrittsgelder richtigerweise überwiegend ein Getränkeumsatz vor, zumal der Eintrittspreis dem branchenüblichen Preis für 3 Getränke entspreche. Lt. Aussage von Margot H hätte es über die Eintritte Grundaufzeichnungen in Form von Stricherllisten, welche sie Margot Sch erhalten hätte, gegeben…
…beim Bf. über die Jahre 2002 bis 2004 durchgeführten Außenprüfung stellte der Prüfer bei den Umsätzen aus Tabakwaren - unter Berücksichtigung eines branchenüblichen Schwundes von 0,5 % des Umsatzes sowie eines weiteren Schwundes in der Höhe von 0,5 % auf Grund der Einwendungen des Bf. (Personalfluktuation…
…auf den Steuerpflichtigen abgewälzt werden, der erst auf einer nachgelagerten Stufe mit den Daten konfrontiert wird. Dies würde eine nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragende Risikoverteilung bewirken. Darüber hinaus wären Register und Auskünfte auch sinnlos und würden ausschließlich zusätzlich Verwaltungsaufwand verursachen, wenn der Unternehmer den öffentlichen…
…gerade bei hauptsächlich nachgefragten handwerklichen Tätigkeiten einfacher Art in Industrie und Gewerbe dann geradezu ausgeschlossen. Daher ist bei der Beurteilung des Gesamtbildes der Verhältnisse auch auf branchenübliche Verhältnisse Bedacht zu nehmen. Das Gefahrenrisiko liegt im Gegensatz zum Werkvertrag ausschließlich beim Gestellungsnehmer unter dessen Leitung auch…
…einen Gesamtgewinn zu erzielen, insbesondere anhand folgender Umstände zu beurteilen: Ausmaß und Entwicklung der Verluste; marktgerechtes Verhalten, vor allem in Hinblick auf die für die Beratungs- und Verkaufstätigkeit zur Verfügung stehenden Zeit. Wenn bei einer Tätigkeit nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Erzielung positiver…
…die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit -71.154,00 S festgestellt und auf die Gesellschafter Ing. S G und dessen Gattin S Sa im Verhältnis 50:50 aufgeteilt. Die Bescheide wurden dem damals auch zustellungsbevollmächtigten steuerlichen Vertreter zugestellt. Laut Nichtuntersagungsbescheid der Sicherheitsdirektion des Bundeslandes X vom…