…dass diese Kaufoption bereits vor, spätestens aber bei Abschluss des Leasingvertrages eingeräumt werden muss. Eine nachträgliche Zusage branchenüblichen Verhaltens ist demnach jedenfalls unzureichend. Von diesen, mittlerweile in ständiger VwGH-Rechtsprechung judizierten Erfordernissen im hier zu beurteilenden Fall abzusehen, sieht sich der UFS weder durch die…
…sei es im Zuge einer vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages oder aber nach dem vereinbarten Mietende, nicht, selbst wenn dies einem branchenüblichen Verhalten in der Leasingwirtschaft entspricht. Fehlt es der LN doch diesfalls im maßgeblichen Zuordnungszeitpunkt an einem gegen den LG durchsetzbaren Rechtsanspruch und damit an…
…einen Kauf der Leasingobjekte gegen den Willen der Leasinggesellschaft nicht durchsetzen konnte, sondern auf deren Bereitschaft zu einem Verkauf bzw. ein anderes branchenübliches Verhalten angewiesen war. Dies betraf auch die Höhe eines Kaufpreises, den er bei einem Erwerb abzüglich des kalkulatorischen Restwertes zur Gänze an…
…Vergangenheit mehrere gleichartige Verträge mit derselben Leasinggesellschaft geschlossen. Daher habe er die ortsübliche Abwicklung des Geschäftsfalles nicht angezweifelt. Das Motiv zum Abschluss des Leasingvertrages liege in der Finanzierungskomponente. Das Kaufanbot sei vom Leasinggeber gekommen - dies sei ein branchenübliches Verhalten. Der Bw. hätte keine Möglichkeit gehabt…
…vor. Eine Verwendungszusage der Muttergesellschaft, sich bei der Tochtergesellschaft für den Verkauf des Mietgegenstandes einzusetzen, begründe kein Optionsrecht. Auch branchenübliches Verhalten könne mit einem Optionsrecht nicht gleichgesetzt werden. (6) Nidetzky/Quantschnigg/Riedel stellten in Leasing, S 40 fest, dass Spezialleasing nur dann vorliegen könne, wenn…
…aus Punkt 8 der Allgemeinen Leasingbedingungen, welche ausdrücklich Vertragsbestandteil sind, ein derartiges Optionsrecht ableiten lasse. Neben schriftlich vereinbarten Optionsrechten sei im Rahmen der Würdigung des Sachverhaltes auch branchenübliches Verhalten zu berücksichtigen. Dass dem LN konkludent ein Optionsrecht eingeräumt worden sei, ergebe sich auch aus einem…
…2004 (Indiz 2): Das Verhalten des Leasinggebers sei nachvollziehbar, wenn man berücksichtige, dass es für den Leasinggeber auf lange Sicht wirtschaftlich nachteilig gewesen wäre, dem Bw. trotz voller Amortisation der Investition des Leasinggebers nach 36 Monaten den branchenüblichen Kauf zu einem wirtschaftlich nicht ausschlaggebenden Preis…
…Sinne geht das BFG davon aus, dass ein branchenübliches, den Sorgfaltsmaßstäben entsprechendes Verhalten der verantwortlichen Stiftungsorgane betreffend die Handlungen vor der Investitionsentscheidung sowie bei der Gebahrung während der Errichtungsphase und der anschließenden Nutzungsüberlassung gegeben ist. Wenn die BP weiters den Umstand anführt, dass die Bf…
…Rechtsfolgen bei vertragswidrigen Verhalten, Kostentragung der Vertragserrichtung, usw.). - Tatsächliche Gestaltung der Nutzungsüberlassung (insbesondere Prüfung des marktüblichen Verhaltens bei Vertragsabweichungen/-verletzungen und/oder bei fehlenden vertraglichen Regelungen, marktübliche Gestaltung von nachträglichen Änderungen, u.a.) - Branchenübliches, den Sorgfaltsmaßstäben entsprechendes Verhalten der verantwortlichen Stiftungsorgane betreffend die Handlungen vor…
…Betriebspflicht wirken sich nachteilig auf die Generierung von Kundenströmen aus, sie schaden der Attraktivität des Einkaufszentrums ORT und damit auch dem Verpächter und den Pächtern und stellen ein gemeinschaftswidriges Verhalten dar. […] Teil A Z 4. Pachtdauer Der Pachtvertrag ist ab wechselseitiger Unterfertigung für beide…
…von sich aus wisse, wie er sich im Betrieb des Dienstgebers zu verhalten habe und sich nicht zuletzt auf Grund seiner fachspezifischen Kenntnisse oder seiner Ausbildung fachspezifische Weisungen erübrigen würden. Der Beschwerdeführer bestreite nicht, dass ein branchenübliches Auftreten üblich und erwünscht sei. Auf Grund der…
…erbringt, vertragswidrig den Pachtzweck und/oder die Marke/Geschäftsbezeichnung gemäß Teil A Z 3. ändert, kein branchenübliches Vollsortiment führt oder Vorschriften und Auflagen nicht einhält (Teil B Z 3.3.); 2. den Pachtgegenstand nicht fristgerecht fertig stellt oder eröffnet (Teil B Z 7.2., 7…
…erbringt, vertragswidrig den Pachtzweck und/oder die Marke/Geschäftsbezeichnung gemäß Teil A Z 3. ändert, kein branchenübliches Vollsortiment führt oder Vorschriften und Auflagen nicht einhält (Teil B Z 3.3.); 2. den Pachtgegenstand nicht fristgerecht fertig stellt oder eröffnet (Teil B Z 7.2., 7…
…von der Existenz, Seriosität und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Lieferanten zu verschaffen. Liegen keine ungewöhnlichen Umstände vor, genügen einfach durchführbare, den Wirtschaftsverkehr nicht beeinträchtigende branchenübliche Kontrollen. Die Verpflichtung zur Nachforschung findet bei geschäftsüblichen Transaktionen ihre Grenzen in jenen Informationsquellen, deren Ausschöpfung dem Steuerpflichtigen zumutbar ist. Nachforschungen…
…Vertragsbestimmungen … 3.3 Wenn der Pächter gegen eine der vorangeführten Verpflichtungen - Änderung des Verwendungszweckes ohne vorherige schriftliche Zustimmung, kein branchenübliches Vollsortiment, Nichterfüllung von Vorschriften und Auflagen verstößt und diesen vertragswidrigen Zustand trotz schriftlicher Mahnung des Verpächters unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen nicht…
…erbringt, vertragswidrig den Pachtzweck und/oder die Marke/Geschäftsbezeichnung gemäß Teil A Z 3. ändert, kein branchenübliches Vollsortiment führt oder Vorschriften und Auflagen nicht einhält (Teil B Z3.3.); 2. den Pachtgegenstand nicht fristgerecht fertig stellt oder eröffnet (Teil B Z 7.2.,7.3.)…
…fristgerecht erbringt, vertragswidrig den Pachtzweck und/oder die Marke/Geschäftsbezeichnung gemäß Teil A Z 3. ändert, kein branchenübliches Vollsortiment führt oder Vorschriften und Auflagen nicht einhält (Teil B Z3.3.); 2. den Pachtgegenstand nicht fristgerecht fertig stellt oder eröffnet (Teil B Z 7.2., 7…
…erheblicher nachteiliger Gebrauch), die dem Einfluss der Verpächterin entzogen sind. Sie sind daher sachlich auf das Verhalten der Pächterin eingeschränkt und von ihrer Gewichtung nicht so bedeutend, dass sie dem erklärten Willen der Vertragsparteien, die Bestandzeit ausdrücklich erst zu einem bestimmten Zeitpunkt enden zu lassen…
…Keinesfalls wurden - wie die Beschwerdeführerin vermeint - alle Kündigungsgründe des MRG vereinbart. Die der Verpächterin tatsächlich offenstehenden Kündigungsmöglichkeiten setzen ein vertragswidriges (Fehl)verhalten der Pächterin voraus und sind damit dem Einfluss der Verpächterin entzogen. Die Verpächterin kann den Vertrag während der bestimmten Laufzeit - selbst unter Bedachtnahme…
…Rechtsfolgen bei vertragswidrigen Verhalten, Kostentragung der Vertragserrichtung, usw.). ● Tatsächliche Gestaltung der Nutzungsüberlassung (insbesondere Prüfung des marktüblichen Verhaltens bei Vertragsabweichungen/-verletzungen und/oder bei fehlenden vertraglichen Regelungen, marktübliche Gestaltung von nachträglichen Änderungen, u.a.) ● Branchenübliches, den Sorgfaltsmaßstäben entsprechendes Verhalten der verantwortlichen Stiftungsorgane betreffend die…