…würden. Nahe Angehörige sind generell in einer Nahebeziehung stehende Personen. Bei ihnen werden wegen des Fehlens von Interessensgegensätzen besondere Anforderungen an die steuerliche Beachtlichkeit von Vereinbarungen gestellt Nahebeziehungen können auch durch gesellschaftsrechtliche Verflechtungen entstehen. Die gleichen Grundsätze gelten somit auch für die Anerkennung von Verträgen…
…Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Jänner bis Dezember 2008 eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) für den genannten Zeitraum im Gesamtbetrag von 4.400,00 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten…
…FinStrG macht sich derjenige (des Finanzvergehens) einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß Abs…
…Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, unterliegen (§ 1 Abs. 1 UStG 1994) und dass der Unternehmer eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten hat (§ 21 Abs. 1 UStG 1994). Trotz dieses Wissens habe der Beschuldigte die Umsatzsteuer 5-11…
Betreffend November 2004 hätte der Berufungswerber bis zum Ablauf des 15. Jänner 2005 die Vorauszahlung an Umsatzsteuer zu entrichten bzw. eine entsprechende Voranmeldung einzureichen gehabt, was nicht geschehen ist. Die Voranmeldung für diesen Zeitraum wurde vielmehr verspätet erst am 18. Jänner 2005 eingereicht. Mit dieser…
…sie zu lauten hat: I.1. IL ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Bregenz als abgabenrechtlich verantwortlicher Einzelunternehmer vorsätzlich a.) betreffend die Voranmeldungszeiträume Juli bis November 2006 Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von jeweils € 713,33, insgesamt sohin € 3.566,68…
…sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Land 1995 vorsätzlich Vorauszahlung an Umsatzsteuer betreffend den Voranmeldungszeitraum Februar 1995 in Höhe von S 2,067.560,-- nicht spätestens am 5 Tag nach Fälligkeit entrichtet, auch nicht zumindest die Abgabenschuld dem zuständigen Finanzamt…
…7. und 15. Bezirk Wien als Geschäftsführer der GmbH vorsätzlich unter Verletzung zur Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt, wobei er dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe, und zwar Umsatzsteuer 7…
… 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Dezember 2007 bis April 2008 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 10.435,69 (12/07 € 572,67 + 01/08 € 2.465,75 + 02/08 € 2.465,75…
…von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen vorsätzlich eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) für die Monate Oktober und November 2005 und April bis Juli 2006 im Gesamtbetrag von € 5.337,98 bewirkt und dies jeweils nicht nur für möglich, sondern auch…
… 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 63.234,05 (04/04 € 5.511,96 + 05/04 € 4.403,93 + 06/04 € 5.514,06 + 07/04 € 4.496,42 + 08…
… 33 Abs. 2 lit.a FinStrG bestreitet, weil er weder vorsätzlich noch wissentlich gehandelt und das Eintreten der Verkürzungen keinesfalls gewollt habe - das Finanzamt habe schließlich sämtliche Vorauszahlungen erhalten, auch sei er im Zeitraum der Tatbegehungen in einer wirtschaftlichen Notlage gewesen, ist ihm zu entgegnen…
…rechtskräftig am 18. Oktober 1999, wurde E wegen Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt ATS 94.238,00 betreffend die Voranmeldungszeiträume November, Dezember 1998 und Februar 1999 nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG mit einer Geldstrafe in Höhe von ATS 26…
…Beschuldigte einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Dabei war gemäß § 33 Abs.3…
…ein Unterlassen der Einreichung derselben, betreffend die Voranmeldungszeiträume Juli bis Dezember 2002 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 35.204,31 (07/02 € 1.013,-- + 08 bis 12/02 jeweils € 6.838,26) bewirkt, indem er bis zu…
…FinStrG nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Wenngleich diese Bestimmung als ausdrückliche Regelung für die gegenständlichen Finanzstraftaten der H in Anbetracht der Bestimmung des § 4 Abs…
…Jahres 2009 zu verteilen. Die Zahllast für Dezember 2009 wurde erst mittels verspäteter Saldozahlung vom 1. Juni 2011 entrichtet. B hat eine Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für Dezember 2009 in Höhe von € 223,98 nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu verantworten…
…Entrichtung seiner eigenen Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. der rechtzeitigen Einreichung von diesbezüglichen Voranmeldungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt hätte. Der Berufungssenat geht daher davon aus, dass seine Ehegattin vor dem Fälligkeitszeitpunkt hinsichtlich der Entrichtung der Vorauszahlung mit dem Beschuldigten Rücksprache gehalten und die Anweisung erhalten hat, mit der Entrichtung …
…Voranmeldungszeitraum Juni 2011 hätte A als steuerlich Verantwortlicher der B-KG bis zum Ablauf des 16. August 2011 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 914,05 zu entrichten gehabt; überdies wäre von ihm bis zum selben Zeitpunkt per FinanzOnline die diesbezügliche Voranmeldung dem…
…November und Dezember 2000 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von S 52.459,-- (06/00: S 7.483,-- + 07/00: S 12.423,-- + 08/00: S 4.638,-- + 09/00: S 9.216,-- + 10/00: S 8.483,-- + 11/00: S 5…