…Grundstück im Eigentum der Mitunternehmerschaft, daher löst dies keinen grunderwerbsteuerlichen Tatbestand und damit keine Verpflichtung zur Abgabe einer GrESt-Erklärung aus. Der Gesellschafter ist jedoch zur Entrichtung einer besonderen Vorauszahlung und Erklärung der Einkünfte verpflichtet.). Rz 6733b: Wird gemäß § 16 Abs. 6 UmgrStG in der…
…ein Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen und findet der Zufluss des Kaufpreises erst zu einem späteren Zeitpunkt (nicht im selben Jahr) statt, hat im Falle einer Entrichtung der ImmoESt vor Zufluss des Kaufpreises diese den Charakter einer besonderen Vorauszahlung und entfaltet keine Abgeltungswirkung. Es bestehen jedoch keine Bedenken…
… 10 GrEStG 1987 vorzunehmen, werden die bereits für Zwecke der Abgabenerklärung nach § 10 GrEStG 1987 erfassten Grunddaten der am Grundstückserwerb beteiligten Parteien ebenfalls übermittelt. Rz 6731: Zuletzt hat der Parteienvertreter die Höhe der zu entrichtenden besonderen Vorauszahlung gemäß § 30b Abs. 4 EStG 1988 (dazu siehe…
…dass die um die anrechenbare Lohnsteuer (5.931,17 €) verminderte Einkommensteuer in Höhe von 8.123,13 € als festgesetzte Einkommensteuer mit dem Betrag von 2.192,00 € ausgewiesen wurde. Von dieser ausgehend wurde durch weiteren Abzug der besonderen Vorauszahlung nach § 30b Abs…
…die angeführten Beweismittel sowie auf folgende Beweiswürdigung: Die Feststellungen sind unstrittig. Rechtlich folgt daraus: § 46 EStG lautet: "(1) Auf die Einkommensteuerschuld werden angerechnet: 1. Die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungen, 2. die besondere Vorauszahlung gemäß § 30b Abs. 4 und die Immobilienertragsteuer gemäß § 30b Abs…
…Grund der Veranlagung wird um die im Steuerabzugsweg einbehaltenen Beträge (LSt, KESt) sowie die ImmoESt bzw "besondere Vorauszahlung", soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen, vermindert. Wirkt die Vorauszahlung erstmals für das dem Veranlagungszeitraum folgende Kalenderjahr, so erfolgt auf den ermittelten Betrag ein Zuschlag von 4 …
…ist eine besondere Vorauszahlung durch den Kurator zu leisten. Ist dies nicht der Fall (sind keine Erben bekannt oder wurden widerstreitende Erberklärungen abgegeben), ist eine unmittelbare Zurechnung an die Erben nicht möglich. Daher ist die ImmoESt bzw. die besondere Vorauszahlung für den ruhenden Nachlass auf…
…und ein Umwidmungsfall im Sinne des § 30 Abs 4 Z 1 oder Z 2 EStG 1988 vorliegt. Bei dem gegenständlichen Grundstücksverkauf der Beschwerdeführerin (kurz BF) wurde per FinanzOnline eine besondere Vorauszahlung in Höhe von € 23.800,- geleistet. Nach Rückfrage der Abgabenbehörde per E-Mail…
…Im Jahr 2015 veräußerte die Bf eine Liegenschaft. Die darauf entfallende Immobilienertragsteuer wurde als besondere Vorauszahlung an das Finanzamt gemeldet. Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 wurde elektronisch eingereicht. In dieser Erklärung wurden keine Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken erklärt. Über Vorhalt des Finanzamtes…
…eine Vorauszahlung an Immobilienertragsteuer in Höhe von 2.500 € ein. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2013 vom 5. September 2014 stellte das Finanzamt die Steuer für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (besonderer Steuersatz von 25%) in Höhe von 2.500 € fest. Der Schriftsatz des Bf…
… 30c Abs. 4 erster, dritter und vierter Teilstrich keine Immobilienertragsteuer entrichtet, ist vom Steuerpflichtigen eine auf volle Euro abzurundende besondere Vorauszahlung in Höhe von 25% der Bemessungsgrundlage zu entrichten. Abs. 1 letzter Satz gilt entsprechend. […] § 30c (Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch Parteienvertreter) (1…
…| -292,06 | Anrechenbare Lohnsteuer | -1.582,93 | Rundung gem. § 39 Abs. 3 EStG 1988 | -0,01 | Festgesetzte Einkommensteuer | -1.875,00 | besondere Vorauszahlung gem. § 30b Abs. 4 EStG 1988 | -7.072,00 | Abgabengutschrift | -8…
…in Höhe von 353.481,50 Euro. Laut Sachverständigengutachten entfallen davon 70,45% auf den Bodenwert. II. Im angefochtenen Bescheid wurde die Steuer für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (besonderer Steuersatz von 25%) in Höhe von 8.715,97 Euro festgesetzt und (ua.) eine "besondere Vorauszahlung gem. …
… 30 Abs. 1 EStG 1988 in Höhe von € 50.000,-- und die darauf am 18.08.2014 entrichtete besondere Vorauszahlung in Höhe von € 12.500,-- bekannt. Mit Ausfertigungsdatum 26.04.2016 erließ die Abgabenbehörde den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014, der erklärungsgemäß erging…
…nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mittels Schreiben vom 15.1.2016 legte Herr ***Bf1*** (in der Folge "Beschwerdeführer") gegenüber dem zuständigen Finanzamt die Ermittlung der besonderen Vorauszahlungen für eine private Grundstücksveräußerung offen. Darin erläuterte der Beschwerdeführer…
…festgesetzten Vorauszahlungen waren mit je einem Viertel jeweils am 15.2.2023, 15.5.2023, 15.8.2023 und 15.11.2023 fällig. Rechtlich folgt daraus: § 45 EStG lautet auszugsweise: (1) Der Steuerpflichtige hat auf die Einkommensteuer nach dem allgemeinen Steuertarif und nach einem besonderen…
…Folgejahr entrichtet. Die Regelung geht dabei von der Prämisse aus, dass die Höhe der Vorauszahlungen der schließlich festgesetzten Einkommensteuer entsprechen sollte. Gemäß § 46 Abs. 1 EStG 1988 werden auf die Einkommensteuerschuld angerechnet: Die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungen, die besondere Vorauszahlung gemäß § 30b Abs. 4…
…aus der Veräußerung eines Grundstückes in der Bilanz zu erfassen, wenn die Kaufpreisforderung entstanden ist. Aus dem Umstand, dass die ImmoESt bzw. die besondere Vorauszahlung erst am 15. Tag des auf den Kalendermonat des Zuflusses zweitfolgenden Monats zu leisten ist (§ 30b Abs. 1 bzw. Abs…
…Einkünfte entsprechend des inländischen Rechts der Besteuerung zu unterwerfen und die auf diese Einkünfte entfallende ausländische Steuer ist anzurechnen. Für solche Einkünfte ist mangels Anwendbarkeit des Regimes der ImmoESt eine besondere Vorauszahlung zu leisten, sofern nicht die Ausnahmen von der besonderen Vorauszahlung gemäß § 30b Abs…
…Entrichtung einer besonderen Vorauszahlung durch den Steuerpflichtigen, kann auch diese in der Veranlagung angerechnet werden (siehe zum Verlustausgleich. Dafür stehen separate Rz 6678 f)Kennzahlen in der Einkommensteuererklärung zur Verfügung. Dies gilt auch für betriebliche Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen - die ImmoESt bzw. besondere Vorauszahlung werden auch…