…Die gesetzte Frist verstrich ungenützt. Prozesshandlungen eines Handlungsunfähigen sind grundsätzlich unwirksam (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 79 Tz. 19). Ist ein Sachwalter bestellt worden, so kann die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) des Sachwalters zur Heilung der Unzulässigkeit des Anbringens des beschränkt handlungsfähigen oder handlungsunfähigen Antragstellers führen (vgl…
…Die gesetzte Frist verstrich ungenützt. Prozesshandlungen eines Handlungsunfähigen sind grundsätzlich unwirksam (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 79 Tz. 19). Ist ein Sachwalter bestellt worden, so kann die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) des Sachwalters zur Heilung der Unzulässigkeit des Anbringens des beschränkt handlungsfähigen oder handlungsunfähigen Antragstellers führen (vgl…
…Die gesetzte Frist verstrich ungenützt. Prozesshandlungen eines Handlungsunfähigen sind grundsätzlich unwirksam (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 79 Tz. 19). Ist ein Sachwalter bestellt worden, so kann die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) des Sachwalters zur Heilung der Unzulässigkeit des Anbringens des beschränkt handlungsfähigen oder handlungsunfähigen Antragstellers führen (vgl…
…Die gesetzte Frist verstrich ungenützt. Prozesshandlungen eines Handlungsunfähigen sind grundsätzlich unwirksam (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 79 Tz. 19). Ist ein Sachwalter bestellt worden, so kann die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) des Sachwalters zur Heilung der Unzulässigkeit des Anbringens des beschränkt handlungsfähigen oder handlungsunfähigen Antragstellers führen (vgl…
…Die gesetzte Frist verstrich ungenützt. Prozesshandlungen eines Handlungsunfähigen sind grundsätzlich unwirksam (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 79 Tz. 19). Ist ein Sachwalter bestellt worden, so kann die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) des Sachwalters zur Heilung der Unzulässigkeit des Anbringens des beschränkt handlungsfähigen oder handlungsunfähigen Antragstellers führen (vgl…
…genehmige die bisherigen Verfahrensschritte und insbesondere die Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch nachträgliche Zustimmung. Ist ein Sachwalter bestellt worden, so kann die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) des Sachwalters zur Heilung der Unzulässigkeit eines Anbringens des beschränkt handlungsfähigen oder handlungsunfähigen Antragstellers führen, d.h…
…befugt, deren Rechte wahrzunehmen. Prozesshandlungen eines Handlungsunfähigen sind grundsätzlich unwirksam (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 79 Tz. 19). Ist ein Sachwalter bestellt worden, so kann die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) des Sachwalters zur Heilung der Unzulässigkeit des Anbringens des beschränkt handlungsfähigen oder handlungsunfähigen Antragstellers führen (vgl. VwGH…
…die wegen ihres geringen Alters oder wegen ihrer geringen geistigen Fähigkeit oder wegen einer Bewusstseinsstörung die Folgen ihrer Handlungen nicht richtig abschätzen können, sind hingegen überhaupt nicht oder nur beschränkt handlungsfähig und stehen unter dem besonderen Schutz der Gesetze. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies…
…entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familien bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei kommen neben den gesetzlichen Vertretern beschränkt handlungsfähiger bzw. handlungsunfähiger Abgabepflichtigen (zB § 83 KO) insbesondere auch die die abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabepflichtigen (…
…Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt ist. In gleicher Weise folgert er, nach Ausführungen über die im Schrifttum behandelten und in der Rechtsprechung zu Art. 11…
…Anteil beschränkt. Der Verstorbene selbst kann jedoch nicht mehr Bescheidadressat (Ritz, BAO-Kommentar2, § 93 Tz 6), somit die Person, an die der Feststellungsbescheid oder der abgeleitete Einkommensteuerbescheid ergeht, sein (vgl § 93 Abs 2 BAO). Denn gemäß § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die…
…sich gegen einen mündigen Minderjährigen oder einen beschränkt Entmündigten richten, für deren Geschäftsfähigkeit nicht § 151 Abs 2 ABGB und § 151 Abs 3 ABGB herangezogen werden, die nur den Abschluss von Rechtsgeschäften betreffen; diese beschränkt Geschäftsfähigen sind daher mangels zivilrechtlicher Handlungsfähigkeit prozessunfähig. Zustellungen können daher rechtswirksam…
…sich gegen einen mündigen Minderjährigen oder einen beschränkt Entmündigten richten, für deren Geschäftsfähigkeit nicht § 151 Abs. 2 ABGB und § 151 Abs. 3 ABGB herangezogen werden, die nur den Abschluss von Rechtsgeschäften betreffen; diese beschränkt Geschäftsfähigen sind daher mangels zivilrechtlicher Handlungsfähigkeit prozessunfähig. Zustellungen können daher rechtswirksam…
…sich gegen einen mündigen Minderjährigen oder einen beschränkt Entmündigten richten, für deren Geschäftsfähigkeit nicht § 151 Abs. 2 ABGB und § 151 Abs. 3 ABGB herangezogen werden, die nur den Abschluss von Rechtsgeschäften betreffen; diese beschränkt Geschäftsfähigen sind daher mangels zivilrechtlicher Handlungsfähigkeit prozessunfähig. Zustellungen können daher rechtswirksam…
…sich gegen einen mündigen Minderjährigen oder einen beschränkt Entmündigten richten, für deren Geschäftsfähigkeit nicht § 151 Abs 2 ABGB und § 151 Abs 3 ABGB herangezogen werden, die nur den Abschluss von Rechtsgeschäften betreffen; diese beschränkt Geschäftsfähigen sind daher mangels zivilrechtlicher Handlungsfähigkeit prozessunfähig. Zustellungen können daher rechtswirksam…
…ihn mangels richtiger Wahrnehmung seiner Umwelt und der dort stattfindenen Vorgänge den ihm zugegangenen Haftungsbescheid nicht habe wahrnehmen lassen. Im Zustand der Depression sei ein Patient jedenfalls prozessual handlungsunfähig, sodass prozessuale Handlungen von ihm und gegen ihn rechtswirksam nicht vorgenommen werden könnten. Erst nach mehreren…
…Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners ist. Damit tritt mit der Konkurseröffnung der Masseverwalter auch in einem Abgabenverfahren an die Stelle des Gemeinschuldners, soweit es sich um Aktiv- oder Passivbestandteile der Konkursmasse handelt. Der Gemeinschuldner ist in den die Masse betreffenden Angelegenheiten nicht handlungsfähig…
…Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners ist. Auch in einem Abgabenverfahren tritt nach der Konkurseröffnung, der Masseverwalter an die Stelle des Gemeinschuldners, soweit es sich um Aktiv- oder Passivbestandteile der Konkursmasse handelt. Der Gemeinschuldner ist in dem die Masse betreffenden Angelegenheiten nicht handlungsfähig und…
…bleibenden Monatsbeträgen ausbezahlt werde. - Anschließend werde noch angeführt, dass sich die Eingliederung des Geschäftsführers in den geschäftlichen Organismus schon daraus ergebe, dass eine juristische Person nur durch das Tätigwerden des Geschäftsführers selbst handlungsfähig werde. Dem Geschäftsführer würden gemäß § 20 GmbH-Gesetz bestimmte gesetzliche Befugnisse obliegen…
…Konkurses erlange (Konkursmasse), dessen freier Verfügung entzogen werde. Der Masseverwalter sei für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt seien - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners iSd § 80 BAO (mit Verweis auf Erk 30.10.2001, 95/14/0099 und Erk…