…Forderung bedeutet. Eine für die Bewilligung der begehrten Stundung gebotene Sicherheitsleistung kann in dem erst durchzusetzenden Anspruch daher nicht erblickt werden. Schließlich ist festzuhalten, dass entgegen der Ansicht des Finanzamtes die in der Berufung sowie im Vorlageantrag beantragten Stundungsfristen bis 31. Jänner 2004 bzw. letztlich…
…auch ein Obsiegen nicht zwingend die tatsächliche Hereinbringung der eingeklagten Forderung bedeutet. Eine für die Bewilligung der begehrten Stundung gebotene Sicherheitsleistung kann in dem erst durchzusetzenden Anspruch daher nicht erblickt werden. Obwohl die im Vorlageantrag beantragte Stundungsfrist bis 31. Dezember 2004 kein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen darstellt…
…0273). Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen darf daher über den beantragten (zeitlichen) Rahmen nicht hinausgehen. Da auf Grund des im Vorlageantrag vom 2. Mai 2006 abgeänderten Antrages - wobei gemäß § 280 BAO auch im Berufungsverfahren auf Abänderungs- oder Erweiterungsanträge Bedacht zu nehmen ist - die beantragte Stundungsfrist (1…
…dass die vom Bw. im Vorlageantrag beantragte Stundungsfrist bis zum 25. September 2004 für den aushaftenden Steuerrückstand bereits abgelaufen ist. Da dem Bw. dadurch de facto ein stillschweigender Zahlungsaufschub in der beantragten Dauer gewährt wurde, war das Eingehen auf die vorgebrachten Berufungsgründe obsolet und spruchgemäß…
…erweitert und um Stundung bis 15.8.2001 ersucht. Das Finanzamt hat in seiner Berufungsvorentscheidung bereits darauf hingewiesen, dass die in der Berufung beantragte Stundungsfrist bereits abgelaufen sei. Die Bewilligung von Zahlungserleichterungsansuchen darf über den beantragten zeitlichen Rahmen nicht hinausgehen (s. dazu auch Ritz, BAO…
…dem angefochtenen Bescheid vom 23. August 2013 abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die beantragte Stundungsfrist abgelaufen sei. Gegen diesen Bescheid wurde eine als Beschwerde zu wertende Berufung erhoben. Darin wird im Wesentlichen ausgeführt, dass sich die finanzielle Situation des Bf. seit dem Ergehen der Strafverfügung…
…überschritten werden. Die Bewilligung einer antragsgebundenen Stundung für einen Zeitraum, der wie im vorliegenden Fall bereits verstrichen ist, kommt daher nicht in Betracht. Es konnte daher auch die nach Ablauf der beantragten Stundungsfrist im Vorlageantrag vom 28. Oktober 2013 erfolgte Ankündigung, der Bw. werde trotz…
…Mai 2002, die Umsatzsteuer für das Jahr 2000 am 27. Mai 2002 vorgeschrieben. Die beantragte Stundungsfrist ist daher bereits abgelaufen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212 Abs. 1 BAO kann auf Ansuchen des Abgabepflichtigen die Abgabenbehörde für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund…
…aufgrund der Tatsache, dass er die von ihm jeweils beantragte Stundungsfrist - wenn auch durch Abwarten der Behörde - defacto gewährt bekommen hat, entgangen sein, dass seine weiteren Ansuchen immer wegen Ablaufs der beantragten Stundungsfrist abgewiesen wurden. Wird jedoch ein Zahlungserleichterungsansuchen abgewiesen, so steht dem Abgabepflichtigen für…
…wurde und die vom Bw. beantragte Stundungsfrist bis zum 31. März 2005 für den aushaftenden Steuerrückstand bereits abgelaufen ist, so dass dem Bw. dadurch de facto ein stillschweigender Zahlungsaufschub in der beantragten Dauer gewährt wurde. Abschließend wird zu dem gestellten Beschwerdebegehren auf die Bestimmungen der §…
…Februar 2002. Mit Bescheid vom 6. Februar 2002 wurde diesem Stundungsansuchen im Wesentlichen stattgegeben, lediglich die beantragte Stundungsfrist wurde geringfügig kürzer mit 28. März 2002 festgelegt. Da mit dieser Zahlungserleichterungsbewilligung der Entrichtungszeitpunkt für die rückständigen Einkommensteuern 1998 und 1999 von 23.729,13 € bis…
…Abgaben, deren Gebarung mit jener der den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben zusammengefasst verbucht wird (§ 213), erstrecken. Obwohl die im Vorlageantrag beantragte Stundungsfrist bis 30. April 2006 kein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen darstellt, weil auf Abänderungs- oder Erweiterungsanbringen zu einem bereits eingebrachten Ansuchen Bedacht zu nehmen ist…
…gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen vom 23. November 2006 beantragte die Berufungswerberin (Bw.) "die Steuerschuld in der Höhe von € 250.195,22 (inkl. Aussetzungszinsen) bis zum 31.01.2007 zu stunden." Als Begründung brachte die Bw…
…15. September 2008 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Antrag vom 8. September 2008 wird abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen vom 8. September 2008 beantragte der Berufungswerber (Bw.), seinen Abgabenrückstand bis 31. März 2009 zu stunden, da der Bw…
…im Sinne des § 212 Abs. 1 BAO nicht vorliege. Die BW beantragte in der Folge fristgerecht die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte ergänzend aus, dass die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Zahlungsaufschub nicht gefährdet sei. Die Beteiligung der…
…€ 5.595,75 (davon Geldstrafe € 4.892,75) unberichtigt aus. Mit Schreiben vom 10. August 2007 beantragte die Beschwerdeführerin eine Stundung der Rückstände auf den Steuerkonten X2 und X1 aufgrund ihrer Betriebsstilllegung und Neufinanzierung bis zum 15. Oktober 2007. Mit Bescheid vom 21…
…2000, StNr. Z, hat das Finanzamt Innsbruck dieses Zahlungserleichterungsansuchen abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Dezember 2000, in welcher er beantragt hat, die Strafe bis 30. Juni 2001 zu stunden. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs…
…Y, hat das Finanzamt Innsbruck dieses Zahlungserleichterungsansuchen abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte (als "Berufung" bezeichnete Beschwerde der Beschuldigten vom 20. August 2002, in welcher sie beantragt hat, eine Stundung bis Juni 2003 zu gewähren. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs…
…23.10.1997, 96/15/0133). Der diesbezügliche Stundungsantrag konnte daher, da die beantragte Stundung ohnehin bereits durch Zeitablauf gewährt worden ist, mangels Rechtsschutzinteresses nicht mehr zum Ziel führen. Da die Berufung schon aus diesem Grund zurückzuweisen ist, erübrigt sich die Prüfung der unabdingbaren Voraussetzungen…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 23. Dezember 2009 beantragte der Berufungswerber (Bw.) den am 15. November 2009 fällig gewesenen und bis dahin gestundeten vierten Teilbetrag der Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2009 weiterhin bis 20…