…zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen. Nach § 260 BAO (idF des AbgRMRefG) hat über Berufungen gegen von Finanzämtern oder von Finanzlandesdirektionen erlassene Bescheide der unabhängige Finanzsenat (§ 1…
…68; E 8. Mai 1973, 844/71). Vor diesem Hintergrund vermochte die mit der Berufung thematisierte "Zuständigkeit" des Finanzamts zur Erlassung der angefochtenen Bescheide die Aufhebung der angefochtenen Bescheide nicht zu begründen, weil der Bw. mit den abgegebenen Abgabenerklärungen beim Finanzamt den Irrtum herbeigeführt hatte…
…April 2004 angenommen worden wäre, er diesen Antrag aber im Jahr 2001 gestellt habe. Er habe beim Devolutionsantrag an den Unabhängigen Finanzsenat nicht eigentlich den Übergang der Zuständigkeit im Auge gehabt, sondern hätte dieser das Finanzamt veranlassen sollen, nach fast fünf Jahren in seiner Sache…
…Demnach verliert die Behörde erster Instanz mit der Einbringung eines Rechtsmittels im Finanzstrafverfahren das Recht, in der Sache selbst zu entscheiden und geht die Zuständigkeit zu einer Entscheidung auf die zuständige Rechtsmittelbehörde (vgl. § 62 FinStrG) über. Die hier verfahrensgegenständlichen Bescheide vom 25. Oktober 2006 ("Berufungsvorentscheidungen")…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz (§ 62 Abs.1 FinStrG) hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7 (§ 62 Abs.5 iVm § 66 Abs.2 FinStrG), Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache zu StrNr. 2010/00000-001 gegen den türkischen Staatsangehörigen NS, Kraftfahrer…
…März 2007, GZ. 54/06 der Grundtatbestand der Erbschaftssteuer aufgehoben worden. Es sei eine Beschwerde gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer eingebracht worden, sodass die vorgeschriebene Schenkungssteuer nicht in Rechtskraft erwachsen sei. Da die Verfassungswidrigkeit des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes bereits festgestellt worden wäre, werde auch die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Longin Josef Kempf und Dr. Josef Maier, Rechtsanwälte und Strafverteidiger, 4722 Peuerbach, Steegenstraße 3, vom 21. März 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz, vertreten durch HR Dr. Norbert Koplinger, vom…
…die "Firma OT, TR-34660 Halkali-Istanbul, Türkei" adressierten Bescheid (§ 56 Abs.2 FinStrG iVm § 93 Abs.2 BAO) richtet sich die beim Zollamt Linz Wels eingebrachte Beschwerde (§ 152 FinStrG) des genannten (von der Rechtsanwalts-Partnerschaft Doralt-Seist Csoklich gem. § 77 FinStrG iVm § 8 RAO…
…hat bei Behebung einer Berufungsvorentscheidung die Behebung des ihr zugrundeliegenden Bescheides die Zollbehörde als Rechtsmittelbehörde zu bewirken. Aus der Sicht der Anspruchsvoraussetzungen des § 212a Abs. 1 BAO ist bei Rechtsbehelfsverfahren in den Bereichen der sachlichen Zuständigkeit der Zollbehörden bei Vorliegen von Berufungsvorentscheidungen in der Hauptsache…
…in Rede stehende Berufung sodann entschieden hat) erst am 31.7.2012 erlassen hat, jedoch hat das Verstreichen dieser Frist keinesfalls- wie die Beschwerdeführerin offenbar rechtsirrig vermeint- eine (automatische) Devolution der Entscheidungskompetenz (Verschiebung der sachlichen Zuständigkeit) von der (säumigen) Berufungsbehörde (= Zollbehörde lt. Legaldefinition des …
…ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen. Nach § 260 BAO (idF des AbgRMRefG) hat über Berufungen gegen von Finanzämtern oder von Finanzlandesdirektionen erlassene Bescheide der unabhängige Finanzsenat (§ 1…
…zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen. Nach § 260 BAO (idF des AbgRMRefG) hat über Berufungen gegen von Finanzämtern oder von Finanzlandesdirektionen erlassene Bescheide der unabhängige Finanzsenat (§ 1…
…Antragsteller den Devolutionsantrag auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz, mit der Begründung, es gäbe bis heute keine Erledigung über seine Berufungen. Da die Abgabenbehörde bis heute nicht ohne unnötigen Aufschub entschieden habe und keine Bescheide innerhalb von sechs Monaten ergangen…
…die Abgabenbehörden verpflichtet, über Anbringen (§ 85) der Parteien ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden. Werden Bescheide der Abgabenbehörden erster Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekanntgegeben (§ 97), so kann gemäß…
…Finanzlandesdirektionen erlassene Bescheide dem unabhängigen Finanzsenat (§ 1 UFSG) als Abgabenbehörde zweiter Instanz durch Berufungssenate, soweit nicht anderes bestimmt ist. Ein Antrag auf "Übergang der Zuständigkeit auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz" iSd § 311 BAO geht daher wegen der für Berufungsentscheidungen bereits ex lege bestehenden Zuständigkeit der…
…stellte die Antragstellerin den Antrag ("Devolutionsantrag gemäß § 311 BAO") auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung über die Berufung auf den Unabhängigen Finanzsenat, weil das Finanzamt nicht innerhalb von sechs Monaten eine Berufungsvorentscheidung erlassen habe und daher eine Verletzung der Entscheidungsfrist vorliege. Über den Antrag wurde…
…Finanzlandesdirektionen erlassene Bescheide dem unabhängigen Finanzsenat (§ 1 UFSG) als Abgabenbehörde zweiter Instanz durch Berufungssenate, soweit nicht anderes bestimmt ist. Ein Antrag auf "Übergang der Zuständigkeit auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz" iSd § 311 BAO geht daher wegen der für Berufungsentscheidungen bereits ex lege bestehenden Zuständigkeit der…
…die Zuständigkeit des Berufungssenates fallen - auf die obige Darlegung der Rechtslage verwiesen. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Beschuldigten aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim…
…Gebührenvorschreibung entbehre jeder Rechtsgrundlage. Er verweist darauf, dass er schon viele Dutzend Male Eingaben beim UVS getätigt habe, die allesamt zu keiner Gebührenvorschreibung geführt hätten. Außerdem sei seine die Gebührenfestsetzung auslösende Beschwerde mehr als berechtigt gewesen. Der angefochtene Bescheid sei daher gemäß § 293 BAO aufzuheben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. vertreten durch RA Dr.Peter Schütz, 2463 Stixneusiedl, Alte Bundesstraße 45, vom 8.September 2009, wegen der Verletzung der Entscheidungspflicht des Zollamtes Wien (vormals Hauptzollamt Wien),als Berufungsbehörde erster Instanz über die Berufung gegen den…