…zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen. Nach § 260 BAO (idF des AbgRMRefG) hat über Berufungen gegen von Finanzämtern oder von Finanzlandesdirektionen erlassene Bescheide der unabhängige Finanzsenat (§ 1…
…dass die Löschung im Firmenbuch der Firma einer Personengesellschaft, etwa der Kommanditgesellschaft, nicht beeinträchtigt. Bescheide (zB Umsatzsteuerbescheide) sind folglich weiterhin an die - bereits gelöschte - Gesellschaft zu adressieren (VwGH 25.04.2013, 2012/15/0161). Gemäß § 81 Abs. 1 BAO sind abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft…
…Organe des Finanzamtes Graz-Stadt diese Tätigkeit für jedes Finanzamt in der Steiermark ausüben können und auch im Beschwerdeverfahren betreffend von ihnen erlassene Bescheide tätig werden können, so lässt sich daraus kein Übergang der Zuständigkeit für die Erlassung der Beschwerdevorentscheidung auf ein anderes Finanzamt ableiten…
…293a BAO, § 293b BAO) von Bescheiden, die von dem ehemals zuständigen Finanzamt erlassen worden sind, die Einhebung und zwangsweise Einbringung von Abgabenschuldigkeiten, die durch das ehemals zuständige Finanzamt festgesetzt wurden. Rz 31: Der Übergang der Zuständigkeit ist in folgenden Regelungen ausdrücklich angesprochen: § 294 Abs. 4…
…Bundesfinanzgerichts (iSd § 269 Abs.2 BAO) hat daraufhin das Zollamt Linz Wels an die zuständige Stelle der rumänischen Zollbehörde (im Rechtshilfeweg) am 11.3.2015 ein entsprechendes Auskunftsersuchen gerichtet, in dem zur Klärung der Zuständigkeit der beschwerdegegenständlichen Zollvorschreibung um Feststellung, ob bzw. wie oft das…
…Wien mit dem (Wiener) Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben, LGBl. für Wien 45/2013, die Zuständigkeit für Beschwerden in Angelegenheiten der in den §§ 1 und 2 des Gesetzes über das Wiener Abgabenorganisationsrecht (WAOR) genannten Landes- und Gemeindeabgaben sowie der abgabenrechtlichen Verwaltungsübertretungen dem Bundesfinanzgericht übertragen. Nach § 1 Abs…
…Rechtzeitigkeit der Beschwerde/Zuständigkeit") wurde seitens der beauftragten Rechtsanwältin ausgeführt, dass der bekämpfte Bescheid durch die belangte Behörde dem steuerlichen Vertreter ***StV*** am 03.09.2025 zugestellt wurde. Diese hat im Namen der Beschwerdeführerin am 17.09.2025 einen Verlängerungsantrag eingebracht. Die Beschwerdefrist würde daher…
…Kommentar3, § 9 Rz 9). Die Beschwerdeführerin hat keine abgabenrechtlichen Pflichten in Bezug auf die gegenständlichen Abgabenschulden des **RV** verletzt. Durch die im Verein eingeführte klare Ressortverteilung fielen die finanziellen Angelegenheiten des Vereins zu keinem Zeitpunkt in die Zuständigkeit der Beschwerdeführerin. Sind mehrere potenziell Haftende vorhanden…
…Zur Wirksamkeit der Beschwerdevorentscheidung - Zuständigkeit des BFG Gemäß § 262 Abs. 1 BAO (idF des FVwGG, BGBl. I Nr. 14/2013) ist - im Allgemeinen - nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen von der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, mit als Beschwerdevorentscheidung zu bezeichnendem Bescheid…
…Zur Wirksamkeit der Beschwerdevorentscheidung - Zuständigkeit des BFG Gemäß § 262 Abs. 1 BAO (idF des FVwGG, BGBl. I Nr. 14/2013) ist - im Allgemeinen - nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen von der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, mit als Beschwerdevorentscheidung zu bezeichnendem Bescheid…
…worden. Die gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt vom 24.05.2016 fristgerecht erhobene Beschwerde sei bisher - aus welchen Gründen auch immer - unbehandelt geblieben. Die Untätigkeit des Bundesfinanzgerichtes verletze den Antragsteller in seinem Recht auf fristgerechte Entscheidung über seine Beschwerde. Zuständigkeit: Im Verfahren über einen…
…Nur im Rahmen dieser "Sache" kann (und muss) das Bundesfinanzgericht Änderungen auch im Laufe des Beschwerdeverfahrens (etwa Erhebungsergebnisse des Finanzamtes aus Außenprüfungen) berücksichtigen. Über diese Sache hinaus besteht keine Entscheidungsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes, sodass insoweit auch keine konkurrierenden Zuständigkeiten gegeben sind. An VwGH 22.10.2015…
…betreffende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes. Umsatzsteuerjahresbescheide können daher während eines anhängigen Beschwerdeverfahrens an die Stelle eines Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides treten. Da die Erlassung eines Umsatzsteuerjahresbescheides eine andere Sache betrifft als jene eines Festsetzungsbescheides, auch wenn dessen Zeitraum im Zeitraum des Jahresbescheides beinhaltet ist, bestehen insoweit keine konkurrierenden Zuständigkeiten…
…können, dass sich bei Anrechnung der mit Anonymverfügung entrichteten Geldstrafe von EUR 58,00 eine Reststrafe von etwa EUR 32,00 ergeben hätte. Zuständigkeit Mit dem (Wiener) Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl 2013/45) hat das Land Wien die Zuständigkeit für Beschwerden in Angelegenheiten der in …
…legte die Beschwerde am 6. 5. 2014, eingelangt am 12. 5. 2014, dem Bundesfinanzgericht ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung zur Entscheidung vor. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Zuständigkeit Mit dem (Wiener) Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl 2013/45) hat das Land Wien die Zuständigkeit für Beschwerden in Angelegenheiten…
…sei. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Im vorliegenden Fall besteht neben der Frage nach der Zuständigkeit der Einzelrichterin und dem Einwand der Verjährung, Streit über die Höhe der vom Beschwerdeführer im Rahmen seiner Konsulententätigkeit erzielten Einnahmen sowie geltend gemachten Aufwendungen und damit zusammenhängender Vorsteuerbeträge. Zusammengefasst stellt…
…Zuständigkeit ist nunmehr auf das Finanzamt Österreich übergegangen (§ 60 Abs. 2 BAO idF 2. FORG, BGBl. I Nr. 99/2020 [Finanz-Organisationsreformgesetz]). Es besteht lediglich eine "Spezialisierung" der Dienststelle Graz-Stadt des FA Österreich in Anlehnung an die frühere AVOG-Zuständigkeit. Der Beschwerdeantrag, die Zuständigkeit…
…besorgt werden. Basierend auf der verfassungsrechtlichen Grundlage des Art. 131 Abs. 5 B-VG hat das Land Wien mit dem (Wiener) Verwaltungsgerichtsbarkeits- Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl. 2013/45) die Zuständigkeit für Beschwerden in Angelegenheiten der in §§ 1 und 2 WAOR (Gesetz über das Wiener Abgabenorganisationsrecht, LGBl…
…zu § 24 BFG, S 288, Manz: "Regelungslücke"). Mit dem Wiener Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl. 2013/45) hat das Land Wien die Zuständigkeit für Beschwerden in Angelegenheiten der in §§ 1 und 2 WAOR (Gesetz über das Wiener Abgabenorganisationsrecht, LGBl. Wien 21/1962) genannten Landes- und Gemeindeabgaben…
…auf einer Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtes oder Verwaltungsgerichtshofes basiere. Der Beschwerdeführerin sei es egal, was die belangten Behörden dem Ehemann zugerechnet hätten. Dies liege nicht in der Zuständigkeit der Beschwerdeführerin, wichtig und klar sei jedoch, dass die Beschwerdeführerin die Voraussetzungen für den Erhalt dieses Kindermehrbetrages erfülle. …