Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 10 am 25. März 2004 über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk, vom 1.) 19. März 2003 und 31. März 2003 betreffend Aufhebung (Einstellung) der Vollstreckung 2…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer des Finanzstrafsenates 3 in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Dr. Jaro Sterbik-Lamina, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. Dezember 2002 gegen den Bescheid über die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, in der Finanzstrafsache gegen den Bw.. wegen versuchter Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 13. Juni 2003 gegen das Erkenntnis vom…
…Verantwortung für das materielle Wohl (Wirtschaftsführung und -tragung)des haushaltszugehörigen Kindes trägt. Auf Grund der aktenkundigen Ermittlungen (zB. übereinstimmende Angaben durch den Kindesvater und der Zeugenaussage des zwischenzeitig volljährigen Sohnes F.) des Finanzamtes zur Abklärung der Frage der Hausaltszugehörigkeit des gemeinsamen Sohnes F. steht fest…
…Entscheidung im Wesentlichen damit, es gelte als erwiesen, die Beschuldigte habe die im Spruch bezeichneten Finanzvergehen sowohl in objektiver als in subjektiver Hinsicht verwirklicht. Davon könne in freier Würdigung der Beweise basierend auf der niederschriftlichen Zeugenaussage des Sl.S. vom 25. September 2006 und auf…
…des Zollamtes Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz, insbesondere aus der Sicht der Ermittlungen des Landegendarmeriekommandos für Steiermark - Kriminalabteilung und der Zeugenaussage des Mi.W., die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat, war das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde…
…Finanzstrafbehörde I. Instanz, insbesondere aus der Sicht der Ermittlungen des Landegendarmeriekommandos für Steiermark - Kriminalabteilung, und der Zeugenaussage des Mi.W., die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat, war das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz gemäß § 82…
…Finanzstrafbehörde I. Instanz, insbesondere aus der Sicht der Ermittlungen des Landegendarmeriekommandos für Steiermark - Kriminalabteilung, und der Zeugenaussage des Mi.W., die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat, war das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz gemäß § 82…
…Finanzstrafbehörde I. Instanz, insbesondere aus der Sicht der Ermittlungen des Landegendarmeriekommandos für Steiermark - Kriminalabteilung, und der Zeugenaussage des Mi.W., die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat, war das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz gemäß § 82…
…Finanzstrafbehörde I. Instanz, insbesondere aus der Sicht der Ermittlungen des Landegendarmeriekommandos für Steiermark - Kriminalabteilung, und der Zeugenaussage des Mi.W., die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat, war das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz gemäß § 82…
…Landegendarmeriekommandos für Steiermark - Kriminalabteilung, der Ausführungen des Bf. und der Zeugenaussage des Mi.W., die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat und die sich hinsichtlich 20 Stangen Zigaretten als richtig erwiesen hat, war das Zollamt Graz als…
…beim Bf. im Zuge der Nachschau gefundenen Zigaretten, der bei Mi.W. gefundenen Notizen und der Zeugenaussage desselben, die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat und die sich hinsichtlich 157 Stangen Zigaretten als richtig erwiesen hat, war…
…Landegendarmeriekommandos für Steiermark - Kriminalabteilung, der Ausführungen des Bf. und der Zeugenaussage des Mi.W., die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat und die sich hinsichtlich 8 Stangen Zigaretten als richtig erwiesen hat, war das Zollamt Graz als…
…Bf., der bei Mi.W. gefundenen Notizen und der Zeugenaussage des Mi.W., die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat und die sich hinsichtlich 35 Stangen Zigaretten der Marke Memphis Classic als richtig erwiesen hat, war das…
…habe tatsächlich die angegebene Menge Zigaretten bezogen, vorliegen. Der Verdacht begründe sich allein aus der Zeugenaussage des Mi.W., die als bloße Schutzbehauptung zu werten sei. Aus der Sicht des Berufungsgrundes der materiellen Rechtswidrigkeit sei der Bescheid zunächst aus den bereits zum Beschwerdegrund der formellen…
…gehandelt habe. Bei Beantragung der Stundung habe er daher in gutem Glauben gehandelt. Mit Schreiben vom 12. Juni 2003 forderte die Rechtsmittelbehörde Ing. W zur schriftlichen Zeugenaussage auf. Zur Sache der Zeugenvernehmung wurde dabei ausgeführt: GG brachte im Zuge des Verfahrens u.a. vor, dass…
…Tätigkeiten ein Honorar in Höhe S 400.000,- erhalten hat. Fakt ist, dass eine Quittung über den Erhalt dieses Betrages nicht vorliegt. Der erkennende Senat hatte die ihm vorliegenden Beweise (Zeugenaussagen, Urkunden) sowie das Vorbringen der Verfahrensparteien einer Würdigung zu unterziehen und gemäß § 167 Abs…
Die von der Behörde insbesondere in ihrer Beilage zur Berufungsvorlage aufgearbeiteten Sachverhaltsfacetten fanden allesamt Deckung einerseits in den zur Vorlage gebrachten Urkunden (Korrespondenzschreiben der Rechtsvertreter, Schuldschein vom 9.10.1997, Mehr-Weniger-Rechnung, Darstellung der "Mittelherkunft-Mittelaufteilung-Abrechnung", udgl.), andererseits in den Aussagen des Zeugen…
…vom 12. Juli 2001 den Handel mit drittländischen, unverzollten Zigaretten während seiner Tätigkeit im M.N. im Zeitraum Dezember 1998 bis Mai 2000 bestritten. Die übereinstimmenden Zeugenaussagen würden jedoch den Bf. belasten. Aus diesen könne geschlossen werden, der Bf. habe im M.N. in der…
…erstinstanzlichen Beweisverfahrens stützt sich im Wesentlichen auf Zeugenaussagen, nicht erfolgten Eintragungen in Reisepässen und Mutter-Kind-Pässen. Die Würdigung einander widersprechender Beweismittel ist ein Akt behördlicher Beweiswürdigung nach § 167 Abs. 2 BAO. Die vom Finanzamt niederschriftlich festgehaltenen Zeugenaussagen weichen von dem durch die beigebrachten Beweismittel…