…April 2007, Zl. 2004/09/0159, dargelegt wurde, auch der ständigen Rechtsprechung in Bezug auf spätere Sachverständigengutachten zu Grunde und ist zumindest in einer Entscheidung auch auf spätere Zeugenaussagen übertragen worden (vgl. das Erkenntnis vom 5. Oktober 1988, Zl. 88/18/0326). Allerdings ist - entgegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 10 am 25. März 2004 über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk, vom 1.) 19. März 2003 und 31. März 2003 betreffend Aufhebung (Einstellung) der Vollstreckung 2…
…seien. Die Verhandlungsleiterin erklärte den Verzicht auf die Vernehmung der beantragten Zeugen, da nach der Judikatur des VwGH eine Zeugenaussage nach Beendigung des Deliktes unerheblich sei. Dazu wandte der Beschuldigte ein, dass der Umgang mit Herrn P-1 grundsätzlich sehr schwierig sei und eine solche…
…Senat des Bundesfinanzgerichtes vom 7.9.2021 vorgehalten, aus einer von Bundesfinanzgericht angeforderten schriftlichen Zeugenaussage einer informierten Vertreterin der Stadtgemeinde ***1*** (Kammeramtsdirektor-Stv.) zum Wasserverbrauch und zu einem vorgebrachten Zählerdefekt während der Zeit des behaupteten Hauptwohnsitzes der Bf. (15.7.2015 bis 29.12.2017…
…der erkennenden Senat des Bundesfinanzgerichtes zur Überzeugung gelangt, dass diese Behauptung der Bf. nicht zutrifft. Der erkennende Senat des Bundesfinanzgerichtes stützt sich dabei insbesondere und vorrangig auf die unter Wahrheitspflicht abgegebenen Zeugenaussage des Dienststellenleiterstellstellvertreters des Wasserwerkes ***1***, ***21***, der die bisherige schriftliche Auskunft der Stadtgemeinde…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer des Finanzstrafsenates 3 in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Dr. Jaro Sterbik-Lamina, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. Dezember 2002 gegen den Bescheid über die…
…mit internationalem Rückscheinbrief veranlasst wurde, wurde mit dem Postvermerk "Non réclamé" an die Magistratsabteilung 67 retourniert. Die Verwaltungsübertretungen wurden auf Grund des Fehlens eines geeigneten Nachweises bzw. auf Grund der nach Ansicht der belangte Behörde nicht glaubwürdigen Zeugenaussagen von Frau B. dem Bf. angelastet. Der…
Gemäß § 52 Abs. 6 VwGVG sind die §§ 14 und 54b Abs. 1 und 1a VStG sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 54b Abs. 1 VStG idF BGBl l 2013/33 sind rechtskräftig verhängte Geldstrafen oder sonstige in Geld bemessene Unrechtsfolgen binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, in der Finanzstrafsache gegen den Bw.. wegen versuchter Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 13. Juni 2003 gegen das Erkenntnis vom…
…Verantwortung für das materielle Wohl (Wirtschaftsführung und -tragung)des haushaltszugehörigen Kindes trägt. Auf Grund der aktenkundigen Ermittlungen (zB. übereinstimmende Angaben durch den Kindesvater und der Zeugenaussage des zwischenzeitig volljährigen Sohnes F.) des Finanzamtes zur Abklärung der Frage der Hausaltszugehörigkeit des gemeinsamen Sohnes F. steht fest…
…Entscheidung im Wesentlichen damit, es gelte als erwiesen, die Beschuldigte habe die im Spruch bezeichneten Finanzvergehen sowohl in objektiver als in subjektiver Hinsicht verwirklicht. Davon könne in freier Würdigung der Beweise basierend auf der niederschriftlichen Zeugenaussage des Sl.S. vom 25. September 2006 und auf…
…des Zollamtes Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz, insbesondere aus der Sicht der Ermittlungen des Landegendarmeriekommandos für Steiermark - Kriminalabteilung und der Zeugenaussage des Mi.W., die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat, war das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde…
…Finanzstrafbehörde I. Instanz, insbesondere aus der Sicht der Ermittlungen des Landegendarmeriekommandos für Steiermark - Kriminalabteilung, und der Zeugenaussage des Mi.W., die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat, war das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz gemäß § 82…
…Finanzstrafbehörde I. Instanz, insbesondere aus der Sicht der Ermittlungen des Landegendarmeriekommandos für Steiermark - Kriminalabteilung, und der Zeugenaussage des Mi.W., die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat, war das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz gemäß § 82…
…Finanzstrafbehörde I. Instanz, insbesondere aus der Sicht der Ermittlungen des Landegendarmeriekommandos für Steiermark - Kriminalabteilung, und der Zeugenaussage des Mi.W., die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat, war das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz gemäß § 82…
…Finanzstrafbehörde I. Instanz, insbesondere aus der Sicht der Ermittlungen des Landegendarmeriekommandos für Steiermark - Kriminalabteilung, und der Zeugenaussage des Mi.W., die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat, war das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz gemäß § 82…
…Landegendarmeriekommandos für Steiermark - Kriminalabteilung, der Ausführungen des Bf. und der Zeugenaussage des Mi.W., die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat und die sich hinsichtlich 20 Stangen Zigaretten als richtig erwiesen hat, war das Zollamt Graz als…
…beim Bf. im Zuge der Nachschau gefundenen Zigaretten, der bei Mi.W. gefundenen Notizen und der Zeugenaussage desselben, die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat und die sich hinsichtlich 157 Stangen Zigaretten als richtig erwiesen hat, war…
…Landegendarmeriekommandos für Steiermark - Kriminalabteilung, der Ausführungen des Bf. und der Zeugenaussage des Mi.W., die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat und die sich hinsichtlich 8 Stangen Zigaretten als richtig erwiesen hat, war das Zollamt Graz als…
…Bf., der bei Mi.W. gefundenen Notizen und der Zeugenaussage des Mi.W., die dieser nach Belehrung zur Wahrheit und in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage gemacht hat und die sich hinsichtlich 35 Stangen Zigaretten der Marke Memphis Classic als richtig erwiesen hat, war das…