…der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt eingereicht und auch keine Vorauszahlung geleistet, da er mit einer Konkurseröffnung über das Unternehmen rechnete und der Meinung war, die Zahllast nicht mehr entrichten zu dürfen, da die Vorauszahlung der Umsatzsteuer im Rahmen der Konkursordnung anfechtbar wäre. Über Empfehlung der Gläubigerschutzverbände…
…Weiters brachte er vor, dass die auf einer abgabenbehördlichen Betriebsprüfung basierenden Einkommensteuervorschreibungen gleichzeitig ergangen wären, weshalb die sich daraus ergebenden Zahllasten und Gutschriften gegenzuverrechnen gewesen wären, Aussetzungszinsen daher lediglich vom Saldo, der sich bei ursprünglich richtiger Feststellung der Einkünfte in Höhe von S 8.000…
…diesem Zeitpunkt bestand am Abgabenkonto ein Guthaben in Höhe von € 399,38. Die Voranmeldung für April 2004 mit einer Zahllast in Höhe von € 5.911,34 wurde erst am 25. November 2004 eingereicht und der verfahrensgegenständlich gemachte Differenzbetrag in Höhe von € 5…
…Streit steht, dass der Beschuldigte die im Spruch der Berufungsentscheidung angeführten Umsatzsteuervoranmeldungen weder termingerecht beim Finanzamt eingereicht noch die entsprechenden Zahllasten bis zum Fälligkeitstag entrichtet hat. Am Abgabenkonto des Beschuldigten spiegelt sich deutlich dessen wirtschaftlich prekäre unternehmerische Situation wider. Die Feststellung des Erstsenates, dass der…
…Einreichung von Voranmeldungen entfiel vormals gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen für den Fall, dass die errechnete Zahllast spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurde oder sich für den Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung ergeben hatte. Für Voranmeldungszeiträume…
…Einnahmen bzw. Umsätze vollständig zu erfassen sind. Nach der Lebenserfahrung ist bei der Meldung in der Höhe von etwas mehr als 5 % der tatsächlichen Zahllasten auch in subjektiver Hinsicht der Verdacht der Abgabenhinterziehung begründet und die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nach § 33 Abs.2 lit. a…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates I, Dr. Gerald Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen ACCE, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 27. Oktober 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1…
…geahndet. Zunächst ist den unter Punkt 1. a) und 1. c) vorgebrachten Berufungseinwendungen, wonach der Beschuldigte eine Saldierung der Zahllasten in den Umsatzsteuervoranmeldungen mit Gutschriften fordert, zu erwidern, dass laut Rechtsprechung der Höchstgerichte für jedes Delikt (für jeden Voranmeldungszeitraum, für den weder eine Umsatzsteuervorauszahlung entrichtet…
…Schlussbesprechung am 14. Mai 2003 habe der Steuerberater für den Beschuldigten eine weitere von ihm unterfertigte Selbstanzeige betreffend die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Jahre 2001 und 2002 erstattet, in der Zahllasten von rund € 13.000,00 bzw. € 18.000,00 ausgewiesen wurden. Diese Beträge…
…August 2009, 15. September 2009 und 15. Oktober 2009 weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch Zahllasten entrichtet worden waren, führte das Finanzamt Spittal ViIIach eine Umsatzsteuersonderprüfung im Unternehmen des Beschuldigten durch. Diese Umsatzsteuersonderprüfung wurde am 17 . November 2009 beim steuerlichen Vertreter telefonisch angekündigt. Am 18. November 2009…
…10/08 € 5.545,17 + 01/09 € 12.349,24 + 04/09 € 5.976,29) bewirkt, indem er - bei unterlassener Einreichung der diesbezüglichen Voranmeldungen - die Entrichtung der Zahllasten bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage unterlassen hat, und dies nicht nur für möglich…
…am 25. April 2007 gebuchte Zahllast aber nicht mehr als fehlend enthalten sein kann) irrtümlich ohne betragsmäßige Zuordnung den Monaten Jänner bis Dezember 2007 (statt den Monaten Juli 2006 bis Juni 2007) zugerechnet und insoweit auch bezüglich Jänner 2007 der Vorwurf einer Abgabenhinterziehung nach § 33…
…Möglichkeit mehr, die Vorsteuer aus dem Kauf des Taxis aus dem Kalenderjahr 2003 geltend zu machen. Desgleichen könnten auch Zahllasten aus vorherigen Veranlagungszeiträumen nicht mehr angerechnet werden. Mit Schreiben vom 26. April 2006 stellte der Bw. den Vorlageantrag und führte in diesem aus, dass er…
…Abgabe einer dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend den Voranmeldungszeitraum November 2002 eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von € 1.153,53 bewirkt, indem er die diesbezügliche Zahllast nicht bis zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet, sondern erst verspätet bekannt gegeben hat, und dies nicht…
…Entrichtung der Restschuld hätte nach Verbuchung des Umsatzsteuerbescheides am 26. März 2003 eine Nachfrist bis zum 2. Mai 2003 bestanden. Die nachträglich bekannt gegebene Zahllast wurde jedoch erst mittels Saldozahlung am 23. Mai 2003 entrichtet (Veranlagungsakt, Veranlagung 2001, Buchungsabfrage betreffend das diesbezügliche Abgabenkonto vom 2…
…Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt Freistadt einzureichen gewesen. Beides ist jedoch nicht geschehen. Anlässlich einer UVA-Prüfung im November 2002 wurde die Höhe der Zahllast ermittelt und mit Bescheid vom 29. November 2002 festgesetzt. Für die Entrichtung ist W eine Nachfrist bis zum 7. Jänner 2003 zugestanden…
…StrNr. 60/1998/00156-001). Am 15. Februar 2000 wäre betreffend den Voranmeldungszeitraum Jänner 2000 im Falle einer Zahllast die Vorauszahlung an Umsatzsteuer fällig gewesen bzw. wäre spätestens bis zum Ablauf dieses Tages eine ordnungsgemäße Voranmeldung beim Finanzamt Spittal an der Drau einzureichen gewesen. Tatsächlich…
Eine solche Entscheidung, vorerst einmal abzuwarten und lediglich dem Finanzamt gegenüber die Zahllast nicht bekannt zu geben oder zu entrichten, erklärt auch, warum vorerst das angeblich zustehende Umsatzsteuerguthaben trotz der Finanznot des Unternehmens nicht mittels (falscher) Voranmeldung geltend gemacht wurde (es gab eine solche falsche…
…dass dabei etwa auch eine Verringerung der strafbestimmenden Wertbeträge vorzunehmen war, weil bei der Berechnung derselben ohnehin - siehe wiederum bereits oben - keine Zahllasten aus den genannten Monaten berücksichtigt worden sind). Soweit der Beschuldigte die nachträglich eingereichten Umsatzsteuererklärungen als strafbefreiende Selbstanzeigen gewertet haben möchte, genügt es…
…die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung. Der Zeitlauf bis zum Eintritt der diesbezüglichen Fälligkeit der Zahllasten eines Jahres verkürzte sich allenfalls um einen Monat für den Fall der nicht zeitgerechten Entrichtung der Sondervorauszahlung im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 21 Abs.1a UStG 1994 in der damals geltenden…