…3 (Stand 1.2.2021, rdb.at) Im gegenständlichen Fall erfolgte die Nachzahlung der Umsatzsteuer 01-12/2022 mit Entrichtungstag 08.08.2023. Diese Umsatzsteuer-Zahllast war jedoch spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates fällig. Als spätester Fälligkeitstag der…
…bzw eines Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides nicht an. Gleiches gilt, wenn im Zuge der Erstellung der Jahreserklärung eine Umsatzsteuerzahllast für bereits vergangene Umsatzsteuer-Voranmeldungszeiträume bekanntgegeben und entrichtet wird. Weil die Zahlung der Zahllast erst nach Fälligkeit (§ 21 Abs. 1 UStG 1994) erfolgt, ist jedoch grundsätzlich ein Säumniszuschlag…
…eingetragen war (Auszug aus dem Firmenbuch F). Während der Geschäftsführertätigkeit des Bf. wurde die Gesellschaft steuerlich von der S.GmbH vertreten. Die Gesellschaft reichte monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen mit geringen Zahllasten bzw. Vorsteuerüberschüssen ein (U 01/2019 527,35 €, U 02/2019 3.959,04 €…
…der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt eingereicht und auch keine Vorauszahlung geleistet, da er mit einer Konkurseröffnung über das Unternehmen rechnete und der Meinung war, die Zahllast nicht mehr entrichten zu dürfen, da die Vorauszahlung der Umsatzsteuer im Rahmen der Konkursordnung anfechtbar wäre. Über Empfehlung der Gläubigerschutzverbände…
…Weiters brachte er vor, dass die auf einer abgabenbehördlichen Betriebsprüfung basierenden Einkommensteuervorschreibungen gleichzeitig ergangen wären, weshalb die sich daraus ergebenden Zahllasten und Gutschriften gegenzuverrechnen gewesen wären, Aussetzungszinsen daher lediglich vom Saldo, der sich bei ursprünglich richtiger Feststellung der Einkünfte in Höhe von S 8.000…
…diesem Zeitpunkt bestand am Abgabenkonto ein Guthaben in Höhe von € 399,38. Die Voranmeldung für April 2004 mit einer Zahllast in Höhe von € 5.911,34 wurde erst am 25. November 2004 eingereicht und der verfahrensgegenständlich gemachte Differenzbetrag in Höhe von € 5…
…Streit steht, dass der Beschuldigte die im Spruch der Berufungsentscheidung angeführten Umsatzsteuervoranmeldungen weder termingerecht beim Finanzamt eingereicht noch die entsprechenden Zahllasten bis zum Fälligkeitstag entrichtet hat. Am Abgabenkonto des Beschuldigten spiegelt sich deutlich dessen wirtschaftlich prekäre unternehmerische Situation wider. Die Feststellung des Erstsenates, dass der…
…Einreichung von Voranmeldungen entfiel vormals gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen für den Fall, dass die errechnete Zahllast spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurde oder sich für den Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung ergeben hatte. Für Voranmeldungszeiträume…
…Einnahmen bzw. Umsätze vollständig zu erfassen sind. Nach der Lebenserfahrung ist bei der Meldung in der Höhe von etwas mehr als 5 % der tatsächlichen Zahllasten auch in subjektiver Hinsicht der Verdacht der Abgabenhinterziehung begründet und die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nach § 33 Abs.2 lit. a…
…wurde in einem Schriftsatz vom 17. Mai 2016 das Rechtsmittel der Beschwerde erhoben. Begründend wurde ausgeführt, dass das Finanzamt seit dem Voranmeldungszeitraum 09/2012 nur mehr gemeldete Zahllasten verbuche, gemeldete Gutschriften jedoch nicht. Es bestünde sonst ein beträchtliches Guthaben, sodass die Vorschreibung der SZ zu…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates I, Dr. Gerald Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen ACCE, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 27. Oktober 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1…
…Pauschalierung Gebrauch machen kann, für den Bf eine Gewinnermittlungspflicht und Pflicht zur Ermittlung einer USt-Zahllast entstanden ist und sich daher im Ergebnis aufgrund der neu hervorgekommenen Tatsachen und den weiteren Erhebungsergebnissen eine Schätzungsberechtigung und im Spruch anders lautende Bescheide ergeben haben. Dies ist -wie…
In den Vorlageanträgen vom 16.1.2021 gegen die BVEs betreffend Wiederaufnahme ESt und UST 2012 bis 2015 verweist der Bf zunächst auf sein Beschwerdevorbringen und hält dann fest, dass weder im Bericht noch in der Niederschrift eine nachvollziehbare Begründung für die Wiederaufnahme der Verfahren…
…Ausführungen in Punkt 2. Des BFG seien nicht nachvollziehbar und würden sich auch so nicht im genannten Urteil finden. Im Urteil werde die laut USt-Bescheid 2016 festgesetzte Zahllast iHv € 81.653,42 als Gesamtverkürzung angeführt. Nicht dargestellt werde aber, dass es sich dabei…
…Mio 2009:0,9 Mio 2010:1,1 Mio 2011: 1,47 Mio 2012: 2 Mio D)e) Gewinnermittlung durch den Bf Der Bf hat laut Prüfungs-Niederschrift TZ 1 der Beilage zur Niederschrift Gewinn und USt-Zahllast im Zeitraum 2012 bis 2015 pauschal ermittelt…
…ihrer Berechnung. In den §§ 20 und 21 UStG 1994 sind dann Vorschriften hinsichtlich der Ermittlung der Zahllast und Erklärungs- und Entrichtungspflichten enthalten. Von dieser Regel-Umsatzbesteuerung abweichend normiert § 22 UStG 1994 für nicht buchführungspflichtige LuF unter den dort angeführten Bedingungen die Möglichkeit einer Pauschalierung. § 22…
…Fest steht aber jedenfalls, dass der Bf im Zeitraum 2012 bis 2014 nicht berechtigt war, seinen Gewinn und seine USt-Zahllast pauschal zu ermitteln. Der Bf mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb in den Jahren 2012 bis 2014 musste seinen Gewinn entweder nach § 5 EStG 1988…
…geahndet. Zunächst ist den unter Punkt 1. a) und 1. c) vorgebrachten Berufungseinwendungen, wonach der Beschuldigte eine Saldierung der Zahllasten in den Umsatzsteuervoranmeldungen mit Gutschriften fordert, zu erwidern, dass laut Rechtsprechung der Höchstgerichte für jedes Delikt (für jeden Voranmeldungszeitraum, für den weder eine Umsatzsteuervorauszahlung entrichtet…
…Schlussbesprechung am 14. Mai 2003 habe der Steuerberater für den Beschuldigten eine weitere von ihm unterfertigte Selbstanzeige betreffend die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Jahre 2001 und 2002 erstattet, in der Zahllasten von rund € 13.000,00 bzw. € 18.000,00 ausgewiesen wurden. Diese Beträge…
…August 2009, 15. September 2009 und 15. Oktober 2009 weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch Zahllasten entrichtet worden waren, führte das Finanzamt Spittal ViIIach eine Umsatzsteuersonderprüfung im Unternehmen des Beschuldigten durch. Diese Umsatzsteuersonderprüfung wurde am 17 . November 2009 beim steuerlichen Vertreter telefonisch angekündigt. Am 18. November 2009…