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UFSW RV/1270-W/08Wirksamkeitstag einer Gutschrift aus Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2008

…Weiters besteht Übereinstimmung darin, dass die elektronisch übermittelte Umsatzsteuervoranmeldung für September 2007 einen Überschuss in Höhe € 13.644,96 ausgewiesen hat. Die genannte Zahlung in Höhe von € 6.525,34 wurde mit Wirksamkeitstag 15. November 2007 verbucht und ist daher zweifelsfrei rechtzeitig erfolgt…

UFSW RV/2060-W/06Säumniszuschlag, da beantragte Überrechnung nicht durchgeführt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

…Säumniszuschlag zugrunde liegende Abgabe nicht als entrichtet gelten, weshalb eine Rechtswidrigkeit des Säumniszuschlages nicht erblickt werden kann. Sollte in der Folge auf Grund des Überrechnungsantrages eine Überrechnung mit Wirksamkeitstag spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Vollstreckbarkeit der Umsatzsteuer 01/2006, dies war der 15…

UFSW RV/2058-W/06Säumniszuschlag, da Überrechnung nicht durchgeführt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2007

…eine Überrechnung nicht stattgefunden hat, kann die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende Abgabe nicht als entrichtet gelten, weshalb eine Rechtswidrigkeit des Säumniszuschlages nicht erblickt werden kann. Sollte in der Folge auf Grund des Überrechnungsantrages eine Überrechnung mit Wirksamkeitstag spätestens 15. Mail 2006 durchgeführt werden, wird auf …

UFSW RV/2057-W/06Säumniszuschlag, da kein verrechenbares Guthaben am Abgabenkonto vorhanden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

…Rechtswidrigkeit an. Sollte den Berufungen gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide stattgegeben werden, wird, soferne dann ein ausreichendes Guthaben, dessen Wirksamkeitstag vor dem bzw. am jeweiligen Tag der Verwirkung der Säumniszuschläge liegt, zur Verfügung steht, auf den oben zitierten § 293a BAO verwiesen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…

UFSW RV/1552-W/06Säumniszuschlag, da kein verrechenbares Guthaben am Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2007

…9 Mio. Sollte den Berufungen gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide stattgegeben werden, wird, soferne dann ein ausreichendes Guthaben, dessen Wirksamkeitstag vor dem bzw. am Fälligkeitstag der Kammerumlage 10-12/2006 liegt, zur Verfügung steht, auf den oben zitierten § 293a BAO verwiesen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…

UFSW RV/1550-W/06Beantragte Überrechnung wurde nicht durchgeführt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2007

…eine Überrechnung nicht stattgefunden hat, kann die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende Abgabe nicht als entrichtet gelten, weshalb eine Rechtswidrigkeit des Säumniszuschlages nicht erblickt werden kann. Sollte in der Folge auf Grund des Überrechnungsantrages eine Überrechnung mit Wirksamkeitstag spätestens 18. April 2006 durchgeführt werden, wird auf …

UFSW RV/1551-W/06Überrechnungsantrag und Berufung gegen Abgabenfestsetzungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2007

…eine Überrechnung nicht stattgefunden hat, kann die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende Abgabe nicht als entrichtet gelten, weshalb eine Rechtswidrigkeit des Säumniszuschlages nicht erblickt werden kann. Sollte in der Folge auf Grund des Überrechnungsantrages eine Überrechnung mit Wirksamkeitstag spätestens 15. März 2006 durchgeführt werden, wird auf …

UFSW RV/2059-W/06Überrechnung nicht durchgeführt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2007

…eine Überrechnung nicht stattgefunden hat, kann die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende Abgabe nicht als entrichtet gelten, weshalb eine Rechtswidrigkeit des Säumniszuschlages nicht erblickt werden kann. Sollte in der Folge auf Grund des Überrechnungsantrages eine Überrechnung mit Wirksamkeitstag spätestens 16. Juni 2006 durchgeführt werden, wird auf …

UFSW RV/0419-W/05Wahrnehmung eines Terminverlustes, Rückstandsausweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

…Jänner 2004 gemäß § 230 Abs. 5 BAO ein Terminverlust eingetreten und somit die Vollstreckbarkeit gegeben gewesen. Die Entrichtung der Körperschaftsteuervorauszahlung 10-12/2003 sei durch die Umsatzsteuer 2/2004 mit Wirksamkeitstag 15. April 2004 außerhalb der Dreimonatsfrist erfolgt, weshalb die Festsetzung des zweiten Säumniszuschlages zu…

UFSW RV/4215-W/02Zeitpunkt der Einbringung eines elektronischen Antrages, Gefahrtragung bei Überrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2003

…der Behauptung des Bw. tatsächlich erst am 23. November 2001 über Finanz-Online eingebracht worden wäre, weshalb dieser Tag als Wirksamkeitstag für die Überrechnung zu gelten hätte. Abschließend stellte das Finanzamt fest, dass die grundsätzliche Regelung des § 217 BAO den Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung…

UFSW RV/1065-W/11Säumniszuschläge werden mit der Begründung, dass die zugrunde liegenden Abgabenbescheide unzutreffend seien, angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.08.2011

…entrichten sei. Im vorliegenden Fall sei § 21 Abs. 1 UStG die maßgebliche Abgabenvorschrift, aus der die Fälligkeitstage und Wirksamkeitstage abzuleiten seien. Die Nachforderung auf Grund der Veranlagung der Umsatzsteuer 2007 bis 2009 sei nicht bis zu deren Fälligkeitstag, d.s. der 15. Februar 2008, 16…

UFSW RV/1426-W/12Berufung gegen Säumniszuschlag und Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2012

…12/2011 entstandene Guthaben am Abgabenkonto wurde dem Überrechnungsantrag vom 2. März 2012 am 5. März 2012 entsprochen und der Betrag in Höhe von € 608.794,72 mit Wirksamkeitstag 2. März 2012 auf das Abgabenkonto der Bw. überrechnet. Rechtliche Würdigung: Logische Voraussetzung für eine…

UFSW RV/2139-W/09Gutschriften aus veranlagter Umsatz- und Einkommensteuer werden erst im Zeitpunkt der Bekanntgabe der betreffenden Bescheide wirksam
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2009

…der Zahlungsfrist vollstreckbar. Zu prüfen war weiters, ob die am 4. September 2008 verbuchte Gutschrift aus der Umsatzsteuer 02/08 in Höhe von € 26.756,95 im Hinblick auf den Wirksamkeitstag (5. März 2008) auf die Bemessungsgrundlage des gegenständlichen Säumniszuschlages anzurechnen ist. § 214 Abs…

UFSW RV/2137-W/09Wirksamkeit von Gutschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2009

…zukommt. Eine solche Rückwirkung ergibt sich aus § 21 Abs. 1 UStG. Bei der Berechnung der Pfändungsgebühren ist daher die Gutschrift aus der Umsatzsteuervoranmeldung 02/08, mit Wirksamkeitstag 5. März 2008, welche erst am 4. September 2008 in Höhe von € 26.756,95 verbucht wurde…

UFSW RV/1941-W/07Pfändungsgebühren und nachträglich erfolgte Gutschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2007

…mit € 608.972,31 und gemäß Rückstandsausweis vom 9. Februar 2007 mit € 839.980,81 im Rückstand. Die Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober 2006 wurde am 16. Jänner 2007 mit Wirksamkeitstag 15. Jänner 2007 verbucht. Die daraus resultierende Gutschrift in Höhe von € 476.735…

UFSW RV/2098-W/06Abrechnung, Verwendung von Gutschriften für ausgesetzte Abgaben, Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2007

…werden Zahlungen und sonstige Gutschriften, die gemäß § 214 BAO zur Tilgung der vom Aussetzungsantrag umfassten Abgabenschulden zu verwenden sind, mit Ihrem Entrichtungstag bzw. Wirksamkeitstag berücksichtigt, diesfalls somit ab 12. Juni 2002. Der Antrag vom 11. August 2008 ist daher verspätet und kann nicht mehr berücksichtigt…

UFSW RV/0824-W/05Schuldhafte Pflichtverletzung des Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2005

…FT 16. Juli 2001) am 10. August 2001. (FT= Fälligkeitstag) Mit Wirksamkeitstag 16. August 2001 erfolgte bezüglich der Umsatzsteuer 06/01 eine Vorauszahlung in Höhe von € 10.887,00. Die Umsatzsteuervoranmeldungen 01-05/01 wurden daher im Hinblick auf die Fälligkeitstage verspätet eingereicht. Dies…

UFSW RV/0853-W/04Stundungszinsen, Bemessungszeitraum, Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

…Von der sich daraus ergebenden Summe (5.063,24) war die Gutschrift aus der Einkommensteuer 2001 in Höhe von € 553,77 in Abzug zu bringen. Somit betrug der Anfangsbestand € 4.509,47. Mit Wirksamkeitstag 19. November 2002 war die erste Ratenzahlung des Bw…

UFSW RV/0852-W/04Stundungszinsen, Nennung der Art der Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

…Februar 2004: € 4.810,69. Hievon war in Abzug zu bringen: | € 580,14 | Zahlung mit Wirksamkeitstag 24.1.03 | € 8,40 | Gutschrift/Stundungszinsen laut BE vom 16.4.03, GZ.RV/4581-W/02 | € 1,80…

UFSW RV/2098-W/03Rechtmäßigkeit der Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2004

…worden sei, sei er auch mit 28. Mai 2002 in die Stundungszinsenberechnung aufzunehmen gewesen. Aufgrund der teilweisen Stattgabe vom 20. November 2002 seien € 589.978,36 mit Wirksamkeitstag 26. November 2002 (20. November + 5 Tage Postlauf) wieder aus der Berechnung herausgenommen worden, da ab…