…sie hat als abfuhr- und abgabepflichtige Betreiberin eines Würstelstandes im Amtsbereich des Finanzamtes Villach absichtlich I.A.1. unter Verletzung ihrer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Jahre 1998 betreffend die Veranlagungsjahre 1996 und 1997 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von ATS 135.000,-- (1996…
…auf die Aufnahme weiterer Beweise einvernehmlich verzichtet wurde. Ergänzend verwies der Verteidiger des Beschuldigten dabei auf den Umstand, dass - seiner Meinung nach - trotz Überprüfungen auch der Bierzulieferungen der C an den Würstelstand des J in A diesbezüglich keine Schwarzlieferungen festgestellt worden seien, was dafür spreche…
Wenngleich diese Bestimmung als ausdrückliche Regelung für die gegenständlichen Finanzstraftaten des J in Anbetracht der Bestimmung des § 4 Abs.2 FinStrG noch nicht anwendbar ist, ergibt sich daraus jedenfalls ein wichtiger Hinweis zur Beachtung einer ausreichenden Generalprävention, da offensichtlich gleichsam fast branchenübliche Fehlverhalten wie die…
…stelle keine pauschalierungsfähige Gaststätte dar. Die Ausgabe der Speisen und Getränke erfolge über eine Verkaufstheke ins Freie, gleich einem Würstelstand, ohne Bedienung. 2.2. Ermittlung der Erlöse G: Bislang sei die Ermittlung der Erlöse aus dem Verkauf von Speisen und Getränken anhand der Hochrechnung der…
…Berufungsverhandlung wird zugestimmt, dass nicht geschätzt werden kann, ob ein Bestandvertrag abgeschlossen wurde, doch bei den Wettgebühren wurden, vergleichbar der Schätzung der Umsätze beim Würstelstand bei der Umsatzsteuer, ähnlich auch bei der Versicherungssteuer, Bemessungsgrundlagen mit Inlandsbezug geschätzt. Die Wettgebühren sind von der Bw. selbst zu…
…Erbengemeinschaft FIM nach dem am overstorbenen FJ, künftig als Erblasser (EL) bezeichnet. Der EL betrieb im berufungsgegenständlichen Zeitraum einen Maronistand, einen Würstelstand, Verkaufsstände bei Kirtagen sowie ein Veranstaltungsservice in der Rechtsform einer Einzelfirma. Zusätzlich übte der EL im letztgenannten Zeitraum die Geschäftsführerfunktion bei der FJGmbHaus…
…bzw. Meldungen eingereicht worden seien. Eine bei EF durchgeführte Außenprüfung betreffend die Kalenderjahre 2006 bis 2008 führte ua. zur Feststellung der Prüferin, dass jene bis Ende 2009 einen Würstelstand betrieben habe, der 2010 von der Bw übernommen worden sei. Nach einem Telefonat mit EF, in…
…dass dieser nicht an Stelle der Hütte verwendet worden war, sondern diese offenbar ergänzt hatte. Der Bw. hat im Verfahren auf den "Abriss des Würstelstandes" verwiesen, was bei einem (nicht ortsgebunden) Container nicht erforderlich wäre. In der Betriebsanmeldung an das FA im März 1993 hat…
…der dagegen eingebrachten Berufung wendete der Bw. sinngemäß ein, der Bw. habe bis zum Übergabsvertrag in N., Hauptplatz, einen Würstelstand betrieben. Der Übergeber habe bis zur Übergabe in x die Gastwirtschaft betrieben und geführt. Der Bw. sei bis zur Übergabe im Betrieb des Übergebers in…
…bzw. später zu 100 % - beteiligt. Weiters betrieb JF im o. g. Zeitraum einen Maronistand, einen Würstelstand, Verkaufsstände bei Kirtagen sowie ein Veranstalungsservice in der Rechtsform einer Einzelfirma. Sitz dieser Einzelfirma war das Gasthaus LStraße . Mit Generalversammlungsbeschluss vom 13. Dezember 2002 wurde die Liquidation der Bw…
…Zeitraum 10. 2. 1998 (Kaufvertrag) bis 4. 1. 2002 ein transportabler Straßenstand (Würstelstand) betrieben. Für das Jahr 2001 resultierte aus dieser Tätigkeit ein Verlust in Höhe von S 187.331,85. Der Gesamtbetrag der Einkünfte wurde vom Bw. in seiner Einkommensteuererklärung vom 24. 10. 2002…
…C28, CM, CA und Würstelstand) geführt, die Losungen durch Kassasturz ermittelt und die Trennung der Entgelte in 10%-ige und 20%-ige Umsätze unter Heranziehung des Wareneinkaufes durch monatliche Hochrechnung der 20%-igen Umsätze unter Anwendung von durchschnittlichen Rohaufschlägen auf den Wareneinkauf vorgenommen worden sei…
…verdient er über Strohmänner/Frauen. Vor allem Fa. Y. und seinen Etablissements, Autohaus Z., div. Würstelstände, Private, auch eine Elektrofirma aus D. bei der er regelmäßig Material für seinen "Pfusch" erhält. Seine Umtriebigkeit reicht sogar bis S. und W.. Auch N. war mit diesem Herrn…
…Abs. 2 der PauschalierungsVO 1999 liegt ein Betrieb des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes nur vor, wenn in geschlossenen Räumlichkeiten Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden und Umsätze überwiegend aus derartigen Konsumationen erzielt werden. Mit dem expliziten Ausschluss von Würstelständen, Maroni- und Kartoffelbratereien, Eisgeschäften, Konditoreien…
…| | 112.390,00 S | festgesetzte Umsatzsteuer | 8.167,70 € Entscheidungsgründe Die berufungswerbende Gesellschaft (Bw.) betreibt Würstelstände und Fischbratereien. Anlässlich einer im zweiten Halbjahr 2000 stattgefundenen und die Jahre 1994 bis 1998 umfassenden Betriebsprüfung stellte der Prüfer unter anderem fest (Details…
…(Doralt/Ruppe, Steuerrecht, Band I9 (2007), Tz 1339). Bei der Umsatzsteuer wird beispielsweise beim Würstelstand von der Fluktuation der Käufer geschätzt, was durchaus auf die Rechtsgeschäftsgebühren übertragbar ist. (Siehe auch UFS 28.12.2012, RV/3510-W/11). Denn die Schätzung der Umsätze bedeutet nichts…
…(Doralt/Ruppe, Steuerrecht, Band I9 (2007), Tz 1339). Bei der Umsatzsteuer wird beispielsweise beim Würstelstand von der Fluktuation der Käufer geschätzt, was durchaus auf die Rechtsgeschäftsgebühren übertragbar ist. (Siehe auch UFS 28.12.2012, RV/3510-W/11). Denn die Schätzung der Umsätze bedeutet nichts…
…(Doralt/Ruppe, Steuerrecht, Band I9 (2007), Tz 1339). Bei der Umsatzsteuer wird beispielsweise beim Würstelstand von der Fluktuation der Käufer geschätzt, was durchaus auf die Rechtsgeschäftsgebühren übertragbar ist. (Siehe auch UFS 28.12.2012, RV/3510-W/11). Denn die Schätzung der Umsätze bedeutet nichts…
…(Doralt/Ruppe, Steuerrecht, Band I9 (2007), Tz 1339). Bei der Umsatzsteuer wird beispielsweise beim Würstelstand von der Fluktuation der Käufer geschätzt, was durchaus auf die Rechtsgeschäftsgebühren übertragbar ist. (Siehe auch UFS 28.12.2012, RV/3510-W/11). Denn die Schätzung der Umsätze bedeutet nichts…
…(Doralt/Ruppe, Steuerrecht, Band I9 (2007), Tz 1339). Bei der Umsatzsteuer wird beispielsweise beim Würstelstand von der Fluktuation der Käufer geschätzt, was durchaus auf die Rechtsgeschäftsgebühren übertragbar ist. (Siehe auch UFS 28.12.2012, RV/3510-W/11). Denn die Schätzung der Umsätze bedeutet nichts…