…zu bedenken, dass bei Rechnungsausstellung für eine "nicht mehr tätige" Firma die Steuerschuld kraft Rechnungslegung entsteht und auch dadurch eine Abgabenhinterziehung bewirkt werden kann. Der Umstand, dass dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern der Nichtbetrieb gemeldet wurde, ändert nichts am Verdacht der Abgabenhinterziehung, da im…
…August 2003 bestehenden Angestellten-Tätigkeit bei CO habe jedenfalls keine steuerrechtlichen Belange seines Dienstgebers mitumfasst und habe er überdies auch keinerlei Zugang zu den entsprechenden betriebswirtschaftlichen Daten der Firma gehabt. Dies sei bereits auch in dem gegen ihn beim Finanzamt Linz laufenden Finanzstrafverfahren vorgebracht worden…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen Herrn Bf. wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28. Oktober 2002 gegen den…
…Nachweisen). Gerade bei dem hier in Rede stehenden Tatbestand im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar (VwGH 3.5.2000, 98/13/0242). Der Täter der Abgabenhinterziehung ist im Gesetz nicht ausdrücklich bezeichnet…
…161 Abs. 3 FinStrG insoweit eingeschränkt, als eine Änderung des Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig ist. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem §…
…Beschluss vom 9.6.1988, B 92/88, die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verdachts der Abgabenhinterziehung als Bescheid qualifiziert. Bei Vorliegen eines Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit (nur solchen Einleitungen kann nach der Argumentation des Verfassungsgerichtshofes normative Wirkung zukommen), hat daher die Einleitung…
…Im Falle einer Bestrafung wegen einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG, welche ja zwangsläufig auch einen Verstoß gegen § 139 BAO impliziert, ist jedoch diese Finanzordnungswidrigkeit im Verhältnis zur Abgabenhinterziehung als straflose Nachtat zu qualifizieren, deren Strafbarkeit lediglich bei einem Wegfall der Strafbarkeit wegen der…
…und 14, Rz 14 mwN aus der Judikatur). Unter Subpunkt 2.2. GÄ behauptete der Steuerberater, dass sich die Nichtvorlage von Vorsatz bei der Bw. hinsichtlich Abgabenhinterziehung aus Subpunkt.2.1 GÄ herauslesen lasse. Da die Bw. fälschlicherweise von einer intransparenten Stiftung ausgegangen sei, sei…
…die Begründung einer Berufungsentscheidung einen erstinstanzlichen Begründungsmangel sanieren. Mit der vorliegenden Berufungsentscheidung ist der Unabhängige Finanzsenat in nachprüfbarer Weise vom Vorsatz bei der Bewirkung der festgestellten Abgabenverkürzung ausgegangen. Eine Abgabenhinterziehung ist als erwiesen anzunehmen, weshalb die verlängerte Verjährungsfrist zur Anwendung gelangt. Es war daher spruchgemäß…
…Nach der sogenannten subjektiv-objektiven Theorie besteht bei einem solchen "fortgesetzten Delikt" zwischen den einzelnen Teilfakten einer Abgabenhinterziehung dann der geforderte Fortsetzungszusammenhang, wenn die Tathandlungen auf einen einheitlichen, auf einen Gesamterfolg der Tat in seinen wesentlichen Umrissen gerichteten Vorsatz zurückzuführen sind und vermöge des nahen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen CP, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder Martin Friedl, wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 2. Jänner 2003 gegen den Bescheid vom 30…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen ES. wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. August 2003 gegen den Bescheid vom 22. Juli 2003 des…
…Festsetzung der Abgabe, gegen die sich die Straftat richtet. Gemäß Abs. 2 leg.cit. beträgt die Verjährungsfrist bei Abgabenhinterziehungen fünf Jahre. Gemäß § 31 Abs. 3 FinStrG tritt eine Verjährung nicht ein, bevor nicht auch für während dieses Fristenlaufes begangene neue vorsätzliche Finanzvergehen (auf welche § 25…
…Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Zum Verschulden des Bw. ist im gegenständlichen Fall auszuführen, dass sein Vorsatz bei unbestritten festgestellten Wareneinsatz- und Umsatzverkürzungen sowie verdeckten…
…Nach der sogenannten subjektiv-objektiven Theorie besteht bei einem solchen "fortgesetzten Delikt" zwischen den einzelnen Teilfakten einer Abgabenhinterziehung dann der geforderte Fortsetzungszusammenhang, wenn die Tathandlungen auf einen einheitlichen, auf einen Gesamterfolg der Tat in seinen wesentlichen Umrissen gerichteten Vorsatz zurückzuführen sind und vermöge des nahen…
…wohl vorerst anzumerken, dass diese Überlegung nicht für die hinterzogenen Einkommensteuern gelten kann. Im Übrigen ist bei Abgabenhinterziehungen eben nicht der Eintritt eines Vermögensschadens des Fiskus durch ein deliktisches Verhalten des Finanzstraftäters mit Strafsanktion belegt, sondern die Verkürzung von Abgaben in diversen Ausformungen. Dass aber…
…Listen ableitbar." Rechtlich erfülle daher das Verhalten der Bw. das Tatbild des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung, wie im Spruch im Einzelnen angeführt. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd den bisherigen ordentlichen Wandel des Bw., als erschwerend hingegen die Begehung durch einen längeren Zeitraum an.…
…§ 21 Abs. 1 UStG 1994, sondern auch die sich daraus ergebenden Auswirkungen für den Abgabengläubiger hinreichend bewusst waren, zumal ja der (direkte) Vorsatz bei § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG nicht unbedingt auch den konkreten Verkürzungsbetrag zu umfassen hat. Ob der Bf. die ihm im…
…auf außergerichtliche Ausgleiche zu. Im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleichs getroffene Vereinbarungen mit der Abgabenbehörde stellen daher keine Sondervorschriften dar, welche die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung zum abgabenrechtlichen Fälligkeitstag aufheben können. Die Frist der Verjährung der Strafbarkeit beträgt bei Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG fünf Jahre…
… 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch - StGB) ist bei der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG lediglich für den Verkürzungserfolg notwendig; für die Pflichtverletzung genügt Vorsatz im Sinne des § 8 Abs. 1 FinStrG, somit bedingter Vorsatz (VwGH 8.4.1991, 89/15/0144 u.a…