…zu bedenken, dass bei Rechnungsausstellung für eine "nicht mehr tätige" Firma die Steuerschuld kraft Rechnungslegung entsteht und auch dadurch eine Abgabenhinterziehung bewirkt werden kann. Der Umstand, dass dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern der Nichtbetrieb gemeldet wurde, ändert nichts am Verdacht der Abgabenhinterziehung, da im…
…August 2003 bestehenden Angestellten-Tätigkeit bei CO habe jedenfalls keine steuerrechtlichen Belange seines Dienstgebers mitumfasst und habe er überdies auch keinerlei Zugang zu den entsprechenden betriebswirtschaftlichen Daten der Firma gehabt. Dies sei bereits auch in dem gegen ihn beim Finanzamt Linz laufenden Finanzstrafverfahren vorgebracht worden…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen Herrn Bf. wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28. Oktober 2002 gegen den…
…1 FinStrG beginnt die Verjährungsfrist zu laufen, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört zum Tatbestand ein Erfolg, wie dies bei einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG zutrifft, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dessen Eintritt…
…eine Meldung der Lohnabgaben an die Abgabenbehörde nicht erfolgt, ist im Übrigen ohne Bedeutung. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite genügt bedingter Vorsatz. Dabei ist bei derartigen Selbstbemessungsabgaben, deren Höhe dem Abgabengläubiger zum Fälligkeitstag unbekannt ist und welche vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen sind, der bloße Umstand…
…In rechtlicher Hinsicht vertrat die steuerliche Vertreterin zusammengefasst die Ansicht, dass eine Abgabenhinterziehung bei Umsatzsteuervoranmeldungen aus finanzstrafrechtlicher Sicht lediglich bei Vorsatz und Wissentlichkeit zu ahnden sei. Da es sich bei den beschriebenen Unrichtigkeiten um bedauerliche Versehen handle, die von den involvierten Personen keineswegs gewollt bzw…
…wie die Finanzverwaltung behauptet, „mit bedingtem Vorsatz'' gehandelt, iSv die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung ernstlich für möglich gehalten, hätte sie dieser Logik folgend auch nach der Informationsveranstaltung Anfang 2013 bei der X***** AG keinen Handlungsbedarf gesehen. Würde dieser Gedanke weiter gesponnen und der Bescheidbegründung gefolgt werden…
…Nachweisen). Gerade bei dem hier in Rede stehenden Tatbestand im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar (VwGH 3.5.2000, 98/13/0242). Der Täter der Abgabenhinterziehung ist im Gesetz nicht ausdrücklich bezeichnet…
…161 Abs. 3 FinStrG insoweit eingeschränkt, als eine Änderung des Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig ist. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem §…
…Armin Treichl und die fachkundigen Laienrichter Mag. Patricia Kathan-Simma und Mag. Norbert Metzler in der Finanzstrafsache gegen a, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Amtsbeauftragten vom 7. Mai 2018 und über die Beschwerde des…
…ein vorsätzliches Verhalten der Beschuldigten nicht erkannt werden, da ihr nur insoweit eine Verletzung ihrer ihr zumutbaren Sorgfaltspflichten bei der Erstellung von korrekten Aufzeichnungen, der Führung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung und daraus abgeleiteten korrekten Steuererklärungen angelastet werden kann, sodass die vorgeworfenen vorsätzlichen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs…
…Beschluss vom 9.6.1988, B 92/88, die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verdachts der Abgabenhinterziehung als Bescheid qualifiziert. Bei Vorliegen eines Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit (nur solchen Einleitungen kann nach der Argumentation des Verfassungsgerichtshofes normative Wirkung zukommen), hat daher die Einleitung…
…der Behörde hinsichtlich des Vorliegens einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung sei entgegenzuhalten, dass in der Offenlegung vom 19. November 2013 darauf hingewiesen worden sei, dass die Nichtversteuerung durch die Bf. irrtümlich erfolgt sei, womit eindeutig festgehalten sei, dass bei der Bf. kein Vorsatz vorgelegen sei. Ein derartiger…
…Im Falle einer Bestrafung wegen einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG, welche ja zwangsläufig auch einen Verstoß gegen § 139 BAO impliziert, ist jedoch diese Finanzordnungswidrigkeit im Verhältnis zur Abgabenhinterziehung als straflose Nachtat zu qualifizieren, deren Strafbarkeit lediglich bei einem Wegfall der Strafbarkeit wegen der…
…21 Abs. 1 und 2 FinStrG). Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrags geahndet, wobei zusätzlich bei begründeter Notwendigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten verhängt werden kann. Ausgehend…
…im Höchstausmaß zu verkürzen. Dieser allgemein gehaltene Vorsatz genügt, ohne dass der Beschuldigte im Detail ein Verkürzungswissen etwa über den Zeitpunkt der Tatvollendung oder die Höhe des Verkürzungsbetrages aufweisen muss. 10. Gewerbsmäßig hat jemand Abgabenhinterziehungen nach dem im hier strafrelevanten Zeitraum bzw. zum Zeitpunkt der…
…Subjektiv ist bei einem Vergehen (einer Tat = Verkürzung einer Abgabe für einen bestimmten Tatzeitraum) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG Wissentlichkeit hinsichtlich der Verletzung der Entrichtungspflicht und bedingter Vorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Erfüllung der Meldepflicht gefordert und bei einem Vergehen…
…und 14, Rz 14 mwN aus der Judikatur). Unter Subpunkt 2.2. GÄ behauptete der Steuerberater, dass sich die Nichtvorlage von Vorsatz bei der Bw. hinsichtlich Abgabenhinterziehung aus Subpunkt.2.1 GÄ herauslesen lasse. Da die Bw. fälschlicherweise von einer intransparenten Stiftung ausgegangen sei, sei…
…die Begründung einer Berufungsentscheidung einen erstinstanzlichen Begründungsmangel sanieren. Mit der vorliegenden Berufungsentscheidung ist der Unabhängige Finanzsenat in nachprüfbarer Weise vom Vorsatz bei der Bewirkung der festgestellten Abgabenverkürzung ausgegangen. Eine Abgabenhinterziehung ist als erwiesen anzunehmen, weshalb die verlängerte Verjährungsfrist zur Anwendung gelangt. Es war daher spruchgemäß…
…Finanzvergehen, wobei hinsichtlich einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bedingter Vorsatz bei Nichtabgabe einer entsprechenden Voranmeldung zum gesetzlich normierten Termin und Wissentlichkeit bei Unterlassung der Entrichtung gefordert ist (diesfalls bestünde bei einem strafbestimmenden Wertbetrag über € 100.000,00 Zuständigkeit des Gerichtes…