Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux, sowie die Laienbeisitzer Mag. Anton Möslinger-Gehmayr und Mag. Bernadette Gromaczkiewicz als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Richard Tannert sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Mag. Goffried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…
Die Sanktion nach Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 hat laut VwGH keinen "strafrechtlichen Charakter" und es ergeben sich im Zusammenhang mit der Beurteilung der Vorsätzlichkeit des dem Beschwerdeführer (Exporteur, stellte Antrag auf Gewährung von Ausfuhrerstattung) zurechenbaren Verhaltens keine speziellen Beweiswürdigungsregeln, insbesondere auch…
…um noch dazu ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG (Vorsätzlichkeit) zu unterstellen. Das strafbare Verhalten müsse schon bei der Einleitung in groben Umrissen beschrieben werden und müsse die Annahme einer gewissen Wahrscheinlichkeit gegeben sein, aus der nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden…
…Dem Prüforgan anlässlich der Umsatzsteuerprüfung am 12. März 2008 seien peinlichst genaue und detaillierte Unterlagen vorgelegt und jegliche Mitwirkung angeboten worden. Es sei damit kein Tatverdacht der Vorsätzlichkeit gegeben. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr…
…nur ungern zugestimmt, zumal ihr weitere Kosten entstanden seien, die sie mangels Belegen nicht beweisen habe können. Das sei sicherlich mit keiner Vorsätzlichkeit verbunden gewesen. Auch hier sei eine vorsätzliche Verletzung der Offenlegungs- bzw. Wahrheitspflicht auch nicht einmal fahrlässig bewirkt worden. Überdies seien sämtliche Steuernachforderungen…
…in welcher unter Verweis auf die Rechtfertigung vom 9. Jänner 2009 im Wesentlichen vorgebracht wurde, dass eine Vorsätzlichkeit nicht vorliege. Es seien im Jahr 2006 laufend Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet worden, sodass der vom Finanzamt angenommene Betrag von € 3.687,59 nicht richtig sein könne. Es…
…des Einleitungsbescheides genannten Rückstände festgestellt, die aber in keiner Weise den tatsächlichen Einnahmen bzw. Ausgaben entsprochen hätten, sodass in keinem Fall Vorsätzlichkeit zu Grunde zu legen sei. Eine schriftliche Selbstanzeige sei am 2. November 2006 an das Finanzamt gefaxt worden. Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes…
…dann habe er diesen gewiss nicht beabsichtigt. Von einer Vorsätzlichkeit seiner Verhaltensweise könne seines Erachtens nicht die Rede sein. Mit Sicherheit habe er keineswegs gegen die österreichischen Rechtsvorschriften verstoßen wollen. Gegen den Betriebsprüfungsbericht sei Berufung eingelegt worden und der Berufung in mehreren Punkten stattgegeben worden…
…Zuschläge zu diesen übergeben worden. Die T GmbH habe eine Online-Verbindung mit dem Finanzamt und wäre verpflichtet gewesen, diese Meldungen wie alle anderen zeitgerecht an dieses zu melden. Er weise daher eine Vorsätzlichkeit zur Abgabenmeldung bzw. zur Abgabenentrichtung zurück und ersuche, das Finanzstrafverfahren einzustellen.…
…Juli 2007, wobei vorgebracht wurde, der Senat habe sich mit der Rechtsfrage der Vorsätzlichkeit nicht auseinandergesetzt. Der Beschuldigte habe bereits in seiner Stellungnahme angegeben, dass er deshalb die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht gemacht und die Bezahlung nicht geleistet habe, weil er zu diesem Zeitpunkt finanziell auf Grund…
…würden. Er habe die Ware nicht geschmuggelt, wie es ihm im Bescheid vorgeworfen werde. Der Vorwurf der Vorsätzlichkeit sei seiner Meinung nach nicht gegeben; es sei höchsten seine Unkenntnis, die ihn in diese Lage gebracht habe. Zur Entscheidung wurde erwogen: Am Donnerstag den 31. Oktober…
…der Finanzverwaltung. Für eine vorgefasste Absicht oder eine Vorsätzlichkeit des Geschäftsführers finden sich im Prüfungsbericht jedoch keinerlei Anhaltspunkte mit Ausnahme der Anmerkung, dass der Geschäftsführer in beiden Gesellschaften die gleiche Person sei. Es seien auch keine Beweise für die Anwendung der Haftungsbestimmung vorhanden. Wie aus…
…Die Abgabenbehörde I. Instanz legte die Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen direkt der Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung vor. Sie nahm im selben Zuge zur Frage der von ihr bejahten Vorsätzlichkeit Stellung. Im Prospekt sei wohl von "Zinssteuerfreiheit", nicht aber von "Steuerfreiheit" die Rede gewesen…
…Angaben" in den Erklärungen, die in diesem Fall notwendig gewesen wären, weniger Acht gegeben bzw. vergessen werde. Dieser geringe Grad an Verschulden berge keinesfalls die Vorsätzlichkeit einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 in sich, sondern sei als entschuldbarer Irrtum zu werten, der keinerlei finanzstrafrechtlichen Auswirkungen…
…einem unbescholtenen Staatsbürger (Kunden!) als Steuersünder über ein Jahrzehnt darzustellen, um unter dem Deckmantel der "Vorsätzlichkeit" nicht die normale 5jährige, sondern die verlängerte 10jährige Verjährungsfrist "nutzen" zu können. Dieses Verhalten entspreche jedoch - unter dem zusätzlichen Aspekt, dass der Strafreferentin dieser "Tatbestand" offensichtlich mündlich gut aufbereitet…
…ihrer buchhalterischen Betreuung (Fa. C) übergeben, in der Annahme, dass diese die Abschlüsse zeitgerecht durchführt. Es könne ihr aus diesem Grund keine Vorsätzlichkeit nachgewiesen werden, umso mehr als kein finanzieller Vorteil bestanden habe (siehe Aufstellung beim Einspruch gegen die Strafverfügung gem. § 143 des FinStrG vom…
…insbesondere darüber, dass die Abgabe von Steuererklärungen richtig und vollständig zu erfolgen habe, sodass der Verdacht der Vorsätzlichkeit gegeben sei. Die Bekanntgabe der Umsatzsteuerrestschuld in der Umsatzsteuerjahreserklärung stelle eine Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG dar; mangels zeitgerechter Entrichtung habe sie jedoch keine strafbefreiende Wirkung…
…nachvollzogen werden. Für den neuen Steuerberater stehe fest, dass der Bf. sorgfältige Aufzeichnungen geführt habe und ihm somit keine Vorsätzlichkeit zur Last gelegt werden könne. Es werde beantragt, den genannt Bescheid für rechtswidrig zu erklären. In einem Aktenvermerk der Finanzstrafbehörde erster Instanz wird festgehalten, dass…