Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Herbert Duffek GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bez. und Purkersdorf betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1993 bis 1995, sowie Gegenstandsloserklärung gemäß § 275 BAO betreffend einheitliche und…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 9.2.2006 und vom 19.2.2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch Mag. Georg Ullmann, vom 11.1.2006 und vom 5.2.2007 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung…
… 163 BAO sprechen zu können, muss ein Belegwesen vorhanden sein, das einem sachverständigen Dritten ohne weitere Nachforschungen einen zuverlässigen Überblick über die Vollständigkeit und Richtigkeit der verbuchten Geschäftsfälle bietet (VwGH 31.7.2002, 98/13/0194). Die Wahl der Schätzungsmethode steht der Abgabenbehörde grundsätzlich frei…
…Betriebsausgaben, Nachweis der betrieblichen Verwendung des aufgenommenen Fremdkapitals) nicht oder nur zum Teil vorgelegt. Der Behörde war es dadurch nicht möglich, die Erfassung der Geschäftsfälle auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zählen Belege, die der Kontrolle der Einnahmen dienen…
…aber nicht bedeuten könne, nicht erzielte Einnahmen zuzuschätzen. Einnahmen aus dem Werkvertrag mit dem 3 seien erzielt worden. Angenommener Sachverhalt Die Vollständigkeit der im Rahmen der Vorhaltsbeantwortung vom 1.3.2012 aufgelisteten Einnahmen aus Honoraren, Provisionen und Spesenverrechnungen ist nicht erwiesen, weil weder Kontoauszüge vorgelegt…
…18.3.1988, 88/18/0059). Es war Aufgabe des Beschwerdevertreters, sich vor der Unterfertigung des korrigierten Schriftsatzes über dessen Vollständigkeit und Richtigkeit zu vergewissern. Die abschließende Überprüfung des Schriftsatzes (auch) in formeller Hinsicht musste auch die richtige Bezeichnung des Adressaten einschließen, zumal die Adressierung…
…Instanz auch nach mehrmaligen Nachfragen nicht vollständig geklärt werden können. Bei den Ausgangsrechnungen sei nach Ansicht des Finanzamtes aufgrund der fehlenden Nummerierungen die Vollständigkeit nicht überprüfbar gewesen (siehe auch dazu Mängel der Rechnungen). Gesamt gesehen, sei nach Ansicht des Finanzamtes eine Überprüfung der Richtigkeit der…
…da der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuches gesetzlich nicht näher bestimmt ist - folgt, dass die dem Nachweis der Privatfahrten an der Gesamtleistung dienenden Aufzeichnungen hinreichende Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein müssen. Dazu gehört auch…
…Bestandsaufnahme ist betriebsbezogen der Nachweis darüber zu erbringen, dass die bilanzierten Bestände mit den tatsächlich vorhandenen übereinstimmen. Die Bestandsaufnahme hat den Geboten der Richtigkeit, Vollständigkeit und Nachprüfbarkeit zu entsprechen. Die körperliche Bestandsaufnahme geschieht traditionell durch Zählen, Messen oder Wiegen, doch sind auch andere Aufnahmeverfahren zulässig…
…Nach Ansicht des Prüfers sei auf Grund der mangelhaften Aufzeichnungsführung und der dazu gemachten Angaben der Bw. eine Überprüfung der Einnahmen hinsichtlich der Vollständigkeit der Geschäftsfälle nicht möglich. In Tz. 13.2 des BP-Berichtes stellte der Prüfer eine für den Prüfungszeitraum durchgeführte "Vermögensdeckungsrechnung" dar…
…zunächst selbst nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt nach der äußersten, dem Erklärungspflichtigen nach seinen Verhältnissen zumutbaren Sorgfalt zu beurteilen. Objektiv setzt die Vollständigkeit voraus, dass alle für eine wahrheitsgemäße Feststellung des Sachverhaltes notwendigen Tatsachen offen gelegt werden (VwGH "28. 02. 1980, 2219/79")…
…die nach § 47 AVG i.V.m. § 292 ZPO die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat. Die Vermutung ist zwar widerlegbar, wobei die gegenteilige Behauptung entsprechend zu begründen ist und Beweise dafür anzuführen sind, die die vom Gesetz aufgestellte Vermutung zu widerlegen geeignet…
…richtigerweise hätten müssen, und es bei nochmaliger Berücksichtigung zu einer unzulässigen Doppelerfassung von Verbindlichkeiten bzw. Betriebsausgaben/-aufwendungen kommen würde. Der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass eine willkürliche Verschiebung der Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bzw. Betriebsausgaben/-aufwendungen von einem Jahr auf ein allfällig späteres, auf Grund der…
…seiner Entscheidungsfindung zunächst in der Tat davon aus, dass alle entscheidungserheblichen Aktenteile vom Finanzamt auch vorgelegt wurden; er geht in der Tat von der Vollständigkeit des vorgelegten, das heißt offen gelegten und zu offenbarenden Aktenkonvoluts in Papierform aus, sofern nicht Daten auf maschinell verarbeitbaren Datenträgern…
Jedenfalls ist die Bw. auch in der nunmehrigen Stellungnahme einen Nachweis über die Vollständigkeit der Erlöse schuldig geblieben. Im Übrigen wird auf die schon getätigten Stellungnahmen und die Sachverhaltsdarstellung im BP Bericht verwiesen. Im Schreiben M-Steuerberatungsgesellschaft vom 19. Juni 2012 wird zum Schreiben des…
La befindlichen Familienwohnsitzes wurde zwar seitens des Berufungswerbers in diesem Zusammenhang nicht erstattet, der Vollständigkeit halber ist aber festzuhalten, dass der Schweizer Arbeitsort W auch von seinem Wohnsitz in La aus in einer vertretbaren Fahrzeit erreicht werden konnte (vgl. dazu das Ergebnis des Routenplaners Via…
…270 m 2 unrichtig wiedergegeben worden sei und dass die tatsächliche Angabe 460 m 2 hätte lauten sollen und dass dieser Fehler auf die Textverarbeitung zurückzuführen sei, merkt der erkennende Senat der Vollständigkeit halber an, dass die Möglichkeit des Unterlaufens eines derartigen Abschreibfehlers prinzipiell besteht…
…Naheverhältnis sei nochmals gesagt, dass - und dies wurde auch nie bestritten - sich im Laufe der Klientenbeziehung ein gutes Verhältnis entwickelte und von OZ dem Bw. das Du-Wort angeboten wurde. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der Bw. mit der Schwester von OZ, HH…
…Das Finanzstrafverfahren gegen B wegen des Vorwurfes einer begangenen Hinterziehung an Umsatzsteuer für 2008 und begangener Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Jänner bis Dezember 2009 war daher auf Basis der derzeitigen Beweislage im Zweifel zu seinen Gunsten spruchgemäß einzustellen. Der Vollständigkeit halber wird angemerkt…
…ist mit dem österreichischen in den hier strittigen Punkten nicht vergleichbar. Deshalb ist die zitierte deutsche Judikatur auch nicht im Berufungsfall anwendbar. Der Vollständigkeit sei erwähnt: Für die dargelegte Auslegung sprechen auch verfassungsrechtliche Überlegungen. Denn wenn die Leistungen der Pensionskassen für privat angestellte Arbeitnehmer im…