…000,-- übersteigt. Hier handelt es sich jedoch nicht um eine Eingabe in Abgabensachen, sondern um eine Eingabe im Verwaltungsstrafverfahren. Da keine Eingabe an eine Verwaltungsbehörde in Abgabensachen vorliegt, kann diese Befreiungsbestimmung auf keinen Fall zum Zuge kommen. Eingaben im Verwaltungsstrafverfahren, ausgenommen Gnadenansuchen, Ansuchen um Nachsicht…
…ob bzw. wie die angerufene Gebietskörperschaft die Eingabe behandelt. Dass der Berufung vollinhaltlich stattgegeben wurde, hat auf die bereits einmal entstandene Gebührenschuld keinen Einfluss mehr. Eingaben im Verwaltungsstrafverfahren, ausgenommen Gnadenansuchen, Ansuchen um Nachsicht oder Milderung der Strafe, Ansuchen um Zahlungserleichterung und Eingaben in Privatanklagesachen unterliegen…
…Zusammenhang mit dem gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren (Justizstrafverfahren, Verwaltungsstrafverfahren) gestanden. Daraufhin legte das Finanzamt - ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung - die Berufung zur Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vor. Nach Einsichtnahme in den Ermittlungsakt des Gendarmeriepostens (heute: Polizeiinspektion) B.A. werden vom Unabhängigen Finanzsenat folgende Feststellungen getroffen:…
…es sich bei der Eingabe um eine Eingabe an eine Verwaltungsbehörde in einer Abgabensache (§ 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 GebG) in Verbindung mit einer Eingabe im Verwaltungsstrafverfahren (§ 14 TP 6 Abs. 5 Z 7 GebG) handle und beide Fälle nicht der Abgabepflicht unterlägen. …
…an Verwaltungsbehörden, außer an Zollbehörden in den Fällen der Z 4a, in Abgabensachen und auf Grund der Z 7 leg.cit. unterliegen Eingaben im Verwaltungsstrafverfahren nicht der Eingabengebühr. Gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 GebG entsteht die Gebührenschuld bei Eingaben in dem Zeitpunkt, in dem…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen M.B., B., wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen R.E., F., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen X., vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Beurle Oberndorfer Mitterlehner, 4020 Linz, Landstraße 9, wegen des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dir. Hans-Dieter Salcher und Mag. Dr. Andreas Ratz als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr.A, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
…nach der Art der Tatbegehung in der Regel ein geringfügiges Verschulden ausgeschlossen war, den Ausschluss des § 25 FinStrG sowohl im Verwaltungsstrafverfahren als auch im gerichtlichen Strafverfahren normierte. Hätte der Gesetzgeber dies nicht getan, wäre insbesondere im Hinblick auf den im konkreten Einzelfall in der Regel…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MR, geb. am 19XX, Angestellter, whft. in A, vertreten durch Mag. Dr. Reinhard Lauer, Wirtschaftstreuhänder in 1050 Wien, Brandmayergasse 36/10…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen MT wegen Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 13. Dezember 2003 gegen den Bescheid vom 20. November 2002 des…
…7.2003, 2003/15/0047 - ÖStZB 2004/258), hat die Stellungnahme des Amtsbeauftragten eine entsprechende Konkretisierung der "Sache" zu enthalten. "Sache" des Verwaltungsstrafverfahrens ist die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung (VwGH 20.11.1986, 86…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen SX, XY, vertreten durch Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati, Partnerschaft von Rechtsanwälten, 1010 Wien, Parkring 2, über die Beschwerde der Beschuldigten vom…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HK, zur Zeit ohne Beschäftigung, geb. 19XX, whft. in L, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen JMwegen Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen §§ 33 Abs. 2 lit. a und 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. März 2003 gegen den Bescheid vom 19…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen ES. wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. August 2003 gegen den Bescheid vom 22. Juli 2003 des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen die Bw…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Hannes Prosen, in der Finanzstrafsache gegen J.W., vertreten durch N.SteuerberatungmbH, 9020 Klagenfurt, Getreidegasse 3, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. Dezember 2003 gegen den Bescheid des…