…bekannt gewesen sein, dass Erklärungen einzureichen und Steuerzahlungen zu leisten sind. Der begründete Tatverdacht ist daher gegeben, allfällige Einwendungen gegen die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages sind im anschließenden Untersuchungsverfahren zu substanziieren. Zu Punkt 2 des Einleitungsbescheides, der Verständigung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nach § 51…
…FinStrG keine rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Wirkung zukommt und eine entsprechende Verständigung der Finanzstrafbehörde von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens mangels normativer Wirkung daher auch nicht mit Rechtschutzeinrichtungen, wie sie in Rechtsmitteln vorgesehen sind, bekämpft werden kann. Schließlich hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 30.1.2001…
…lit. a FinStrG keine rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Wirkung zukommt und eine entsprechende Verständigung der Finanzstrafbehörde von der Einleitung eines derartigen Finanzstrafverfahrens mangels normativer Wirkung daher auch nicht mit Rechtschutzeinrichtungen, wie sie in Rechtsmitteln vorgesehen sind, bekämpft werden kann. Da der Beschwerde kein Bescheid gegenübersteht, gegen…
…September 2002 von geschätzten Umsätzen ausgehe, die jedoch bei weitem nicht erreicht worden seien. Am 3. März 2004 sei mit Frau Sch. vereinbart worden, dass die Einnahmen-/Ausgabenrechnung für 2002 bis März 2004 nachgereicht werden könne. Zur Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens weise die…
…Rechtsprechung ist die Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nach § 34 FinStrG kein Bescheid, demnach auch ein Rechtsmittel dagegen nicht zulässig. Von dieser Rechtsprechung sind die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes (vgl. VfGH v. 9.6.1988, B 92/88), nur bezüglich der Einleitung wegen Abgabenhinterziehung…
…FinStrG - wie im vorliegenden Fall - keine rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Wirkung zukommt und eine entsprechende Verständigung der Finanzstrafbehörde von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens mangels normativer Wirkung daher auch nicht mit Rechtschutzeinrichtungen, wie sie in Rechtsmitteln vorgesehen sind, bekämpft werden kann. Da der Beschwerde kein Bescheid gegenübersteht…
…hat. Zugleich erging eine Verständigung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, dass vorsätzlich Umsatzsteuer für 1-12/2000 in Höhe von S 156.124,00 und 1-12/2001 in Höhe von S 82…
…Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nach § 33 Abs. 1 FinStrG vorliegen würden, verwehrt. Allenfalls verbliebe ein zu prüfender Verdacht, ob die Bf durch die Nichtabgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärung 2008 ein Finanzvergehen nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten hat. Die Verständigung von der Einleitung…
…Finanzstrafverfahren fortzusetzen." Das Gesetz sieht somit für den hier vorliegenden Fall keine (im Grunde des § 82 Abs. 3, 1. Satz in Verbindung mit § 83 Abs. 1 und 2 FinStrG - mit normativer Wirkung - ergehende) Verständigung von der Einleitung des Strafverfahrens vor. Die von der "Einleitung" eines…
…zu. Mit der Einleitung des Strafverfahrens wird dabei zum Ausdruck gebracht, dass die Abgabenbehörde gegen den Verdächtigen als Finanzstrafbehörde erster Instanz wegen einer bestimmten Handlung einschreitet. Die normative Wirkung kommt aber nur der Verständigung von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen einer bestimmten Handlung zu. Wird…
…FinStrG keine rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Wirkung zukommt und eine entsprechende Verständigung der Finanzstrafbehörde von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens mangels normativer Wirkung daher auch nicht mit Rechtschutzeinrichtungen, wie sie in Rechtsmitteln vorgesehen sind, bekämpft werden kann. Schließlich hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 30.1.2001…
…Als Begründung wurde ausgeführt, dass sich der Verdacht der Begehung des angeführten Finanzvergehens aus dem Bericht über die GPLA-Prüfung vom 19. Dezember 2005 ergebe. Gleichzeitig erfolgte die Verständigung von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachts einer Beteiligung an einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 11 iVm…
…die Verständigung von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachts einer Beteiligung an einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 11 iVm § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für weitere Lohnabgaben desselben Tatzeitraumes. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Februar 2007, in der…
…Rechts ist die Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens kein Bescheid, demnach steht auch kein Rechtsmittel zu. Die gegen die Verständigung über die Einleitung erhobene Beschwerde war daher als unzulässig zurückzuweisen. Gemäß § 3. Abs.1 Eurogesetz ist mit Wirkung 1. Jänner 2002 der Staatshaushalt sowie…
…gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen. Nur der Verständigung von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen einer bestimmten Handlung kommt normative Wirkung zu. Wird hingegen im Zuge eines bereits eingeleiteten Finanzstrafverfahrens auf Grund neuer Erkenntnisse während des Untersuchungsverfahrens der Betrag an…
…Verdächtige von der Einleitung des Strafverfahrens unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen. Sowohl der Verfassungsgerichtshof als auch der Verwaltungsgerichtshof haben in ständiger Rechtsprechung jahrelang die Ansicht vertreten, dass der schriftlichen Bekanntgabe der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…FinStrG bedarf die Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens eines Bescheides, wenn das Strafverfahren wegen Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Gemäß § 48 Abs. 1 StPO ist 1."Beschuldigter" jede Person, die auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung…
…FinStrG keine rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Wirkung zukommt und eine entsprechende Verständigung der Finanzstrafbehörde von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens mangels normativer Wirkung daher auch nicht mit Rechtschutzeinrichtungen, wie sie in Rechtsmitteln vorgesehen sind, bekämpft werden kann. Schließlich hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 30.1.2001…
…Instanz die Rechtslage verkannt hat und der Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachts einer fahrlässigen Abgabenverkürzung keine Bescheidqualität zukommt, war mangels bekämpfbaren Bescheides die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen. Die Beschwerdeausführungen werden im weiteren finanzstrafbehördlichen Untersuchungsverfahren von der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu würdigen…
…nicht zulässig. (3) Der Einleitung eines Strafverfahrens ist die erste Vernehmung einer Person als Beschuldigter durch eine andere Dienststelle der Finanzverwaltung als durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz gleichzuhalten. Bei vorsätzlichen Finanzvergehen bedarf die Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens daher eines Bescheides. Die Finanzstrafbehörde erster…