Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Leopold Lenitz und die weiteren Mitglieder Hofrat Josef Weber, Walter Supper und Dr. Wolfgang Pettighofer im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufungen der Bw., Lehrerin, Wien, vertreten durch Dr. Wolfgang Halm, Wirtschaftstreuhänder, 1090…
…1994, 1995 und 1997 bis 2000 als unbegründet abzuweisen. 5. Berücksichtigung von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben Rund 3 Stunden nach Verkündung der Berufungsentscheidung durch den Vorsitzenden des Senates beantragte der Vertreter die Berücksichtigung der bisher als Werbungskosten im Rahmen der Einnahmenüberschussermittlung angesetzten Steuerberatungskosten als Sonderausgaben gem. …
…an der die Bf. ohne Vertreter teilnahm. Nach der mündlichen Verkündung des Erkenntnisses durch den Vorsitzenden des Spruchsenates - die Bf. wurde der ihr angelasteten Finanzvergehen für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe in der Höhe von 10.000,00 €, im Uneinbringlichkeitsfall 5 Wochen…
…auf die richtigen Verkürzungsbeträge verweisenden Anmerkungen, aus welchen eine unmittelbare Präsenz und auch Anwendung der erfolgten Änderungen der strafbestimmenden Wertbeträge bei der Entscheidungsfindung des Erstsenates in unmittelbarem Anschluss an die Verhandlung und bei der Verkündung der Entscheidung erschließbar ist, zumal in Bedachtnahme auf die Höhe…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dipl.Ing. Christoph Bauer und Ing. Johannes Gruber als weitere Mitglieder des…
…in Wien, Z , mit der AGmbH in Verbindung gebracht [wobei der Einschreiter den oben kursiv gehaltene Begründungstext der Berufungsentscheidung zitiert]. Das Finanzamt Wien 6/7/15 habe ihm dieses Geschäft aber ad personam zugerechnet, ohne sich allerdings mit der Zurechnungsfrage explizit zu beschäftigen. Dies habe…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen H, vertreten durch F, Wirtschaftstreuhänder in M, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Mag. Bernadette Reichl als weitere Mitglieder des Senates…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Februar 2006 war bis zum Ablauf des 18. April 2006 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von €…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Juli 2007 wäre bis zum Ablauf des 17. September 2007 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen, was nicht geschehen ist. Erst am 14. Dezember 2007 (!) wurde von der B-GmbH für die…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum August 2008 wäre bis zum Ablauf des 15. Oktober 2008 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen, was nicht geschehen ist. Erst am 22. Jänner 2009 wurde von der B-GmbH für die…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Dezember 2009 wäre bis zum Ablauf des 15. Februar 2010 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Juli 2011 wäre bis zum Ablauf des 15. September 2011 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von…
…Berufungsverhandlung erfolgte Verkündung der Berufungsentscheidung hat die Wirkung seiner Erlassung. Für die Frage, ob und mit welchem Inhalt ein mündlicher Bescheid erlassen wurde, ist daher nicht die schriftliche Bescheidausfertigung, sondern jene Urkunde (die Niederschrift) entscheidend, die über den Bescheidinhalt und die Tatsache der Verkündung angefertigt…
derartigen Anbringen, jedenfalls aber an der ausreichenden unverzüglichen Darlegung der Verfehlung, an einer Täterbenennung und an einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung. Betreffend die W OEG ist bezüglich des Voranmeldungszeitraumes Jänner 2001 am 15. März 2001 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von ATS 38.181…
eine Nachfrist bis zum 27. Jänner 2003 zugestanden. Die Entrichtung erfolgte am 25. Februar 2003 (Arbeitsbogen zu ABNr. 231016/02, Buchungsabfrage vom 2. Mai 2005). Für eine strafbefreiende Wirkung der "Selbstanzeige" fehlt es - nach Meinung des Berufungssenates - an einem derartigen Anbringen, jedenfalls aber an der…
…der Steuererklärung abweichen, heranzuziehen seien. Die Verlassenschaft sei nach wie vor nicht eingeantwortet. Auf Vorhalt der Referentin, dass in der mündlichen Verkündung der Berufungsentscheidung am 24. November 1999 der Fristbeginn für den Wiederaufnahmeantrag zu sehen sei, entgegnete der steuerliche Vertreter der Bw., dass eine nachweisliche…
…4 FinStrG, wenn ein Erkenntnis mündlich verkündet werde, die Erhebung einer Berufung dagegen innerhalb einer Woche anzumelden sei. Gegenständlich sei die Verkündung des Erkenntnisses durch den Vorsitzenden des Spruchsenates unmittelbar im Anschluss an die mündliche Verhandlung am 28. Oktober 2011 erfolgt. Die Anmeldefrist habe somit…
…über einen Fristverlängerungsantrag kann gemäß § 94 BAO - als Verfügung, die nur das Verfahren betrifft - auch als mündlicher Bescheid erlassen werden, und zwar durch Verkündung gemäß § 97 Abs 1 lit b BAO. Solches ist am Beginn der mündlichen Berufungsverhandlung am 16. Jänner 2008 geschehen mit der…
…dem gegenständlichen Finanzstrafverfahren gemäß § 122 Abs.1 FinStrG als Nebenbeteiligte zugezogen noch zu den Verhandlungen des Spruchsenates geladen worden war. Wohl jedoch war bei der Verkündung der Entscheidung der die EH GmbH vertretende E anwesend (Finanzstrafakt Bl. 76, 78 bis 82). Auch eine Zustellung der…