…1976 (338 BlgNR 14. GP) ist jede über ein Rechtsgeschäft errichtete Schrift, die den für die Gebührenbemessung maßgebenden Inhalt des Rechtsgeschäftes erkennen lässt, als Urkunde anzusehen. Die Beschriftung kann von Hand aus, mit der Schreibmaschine, als Druckschrift oder mit sonstigen technischen Verfahren hergestellt werden; Magnetbänder…
…errechnete der Prüfer eine Bemessungsgrundlage in Höhe von € 4.620.000,00. Die sich daraus ergebende Gebühr im Ausmaß von € 46.200,00 sei in Ermangelung einer ordnungsgemäßen Anzeige bei zwei Urkundenausfertigungen zweifach vorzuschreiben. Eine Anzeige an das Finanzamt sei deshalb nicht erfolgt…
…Rechtsgebühren entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge einer bei der sich schon zum damaligen Zeitpunkt in Liquidation befindlichen A-Beteiligungs-GmbH (in der Folge: A-GmbH) mit Sitz in Ö-Stadt vorgenommenen abgabenrechtlichen Nachschau wurden zahlreiche als "Finanzierungsvertrag" überschriebene Urkunden vorgefunden…
…einer Gesellschaft getroffen wurde, die im Inland weder Sitz noch Niederlassung hat. Die Urkunde wurde im Ausland errichtet und nicht ins Inland gebracht. Vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Juli 2003 die Berufung mit der Begründung, dass vom anderen…
…einer Gesellschaft geleast wurde, die im Inland weder Sitz noch Niederlassung hat. Die Urkunde wurde im Ausland errichtet und nicht ins Inland gebracht. Vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Juli 2003 die Berufung mit der Begründung, dass vom anderen…
…einen Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt), ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält. Für die Leassinggeberin treffen diese Voraussetzungen nicht zu. Da diese Urkunden nicht im Inland errichtet wurden, scheidet der Absatz 1 des § 16 GebG aus. Die Ziffer 1 des Absatzes 2…
…Umstände aus der Urkunde nicht eindeutig zu entnehmen sind (vgl. dazu ua das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18.Juni 2002, 2001/16/0591 und die dort angeführte Judikatur). § 17 Abs. 2 leg. cit. greift somit in jenen Fällen ein, in denen die Urkunde verschiedene Deutungen…
…7.7.2002 geht Folgendes hervor: ... . 2) Darlehensvertrag mit S- GmbH (in der Urkunde "Darlehensvertrag" bezeichnet): Am 1.11.1999 hat die Firma S- GmbH einen Darlehensvertrag mit der Firma C GmbH geschlossen. Dieses Rechtsgeschäft ist ein Darlehensvertrag im Sinne des § 33 TP 8 GebG…
…Abs. 1 Z 1 GebG 1 % von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von € 173.411,92 (entspricht S 2,386.200,00) | € | 1.734,12 Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In einer als "Rahmenvereinbarung" bezeichneten Urkunde vom 30…
…der Errichtung und Vergebührung des Vertrages trägt der Bw. Eine Vergebührung der Urkunde mit einer festen Gebühr ist nicht erfolgt. Das Finanzamt hat daraufhin dem Bw - neben der Schenkungssteuer für die Einräumung des Wohnrechtes an die Gattin - mit Bescheiden je vom 12. Oktober 2000, Str…
…und vom zivilrechtlichen Zustandekommen des Rechtsgeschäftes zu diesem Zeitpunkt ausgegangen werden. Mit BGBl. 1993/818 (ab 1.12. 1993) wurden Urkunden über Kreditauftragsverträge in das Gebührengesetz als eigener Tatbestand aufgenommen. Eine gleichlautende Bestimmung für "Darlehensaufträge" gibt es nicht, wohl aus dem Grund, da ein sog…
…dass die Vertragsteile die Ehe nicht miteinander geschlossen hatten, nicht verbüchert werden konnte. Diese Feststellungen ergeben sich unmittelbar aus der mit "Schenkungsvertrag" titulierten Urkunde vom 4. September 2002, die den Gegenstand des nunmehrigen Abgabenverfahrens beinhaltet. Punkt III dieses Vertrages lautet: "Der Geschenkgeber schenkt und übergibt…
…Grund der Abwesenheit z.B. Geschäftsreisen, Urlaub oder Krankheit zu machen. Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung mache als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es sei Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet seien…
…GebG 1957 ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Nach Abs. 2 leg cit wird, wenn aus der Urkunde die Art oder Beschaffenheit des Rechtsgeschäftes oder andere für die Festsetzung der Gebühren bedeutsame Umstände nicht deutlich…
…lit. a und Z 6 GebG sind die Unterzeichner der Urkunde Gebührenschuldner zur ungeteilten Hand, also Gesamtschuldner. Infolge Eröffnung des Konkursverfahrens sei bei der Vertragspartnerin Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung gegeben gewesen, wodurch der Behörde für die Inanspruchnahme des verbleibenden Gebührenschuldners kein Ermessensspielraum mehr geblieben sei. Im…
…es sich bei den gegenständlichen Schriften um Eingaben im Sinne des § 14 TP 6 Abs. 1 GebG handle, steht somit das auch für den Bereich der festen Gebühren geltende Urkundenprinzip entgegen (siehe Fellner, aaO, Rz 9 zu § 10 GebG). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…es sich bei den gegenständlichen Schriften um Eingaben im Sinne des § 14 TP 6 Abs. 1 GebG handle, steht somit das auch für den Bereich der festen Gebühren geltende Urkundenprinzip entgegen (siehe Fellner, aaO, Rz 9 zu § 10 GebG). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
… 15 Abs. 1 GebG sind solche Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde verfasst wird. Die Gebührenpflicht setzt also voraus, dass über das Rechtsgeschäft zu Beweiszwecken eine Schrift, eine (förmliche) Urkunde errichtet wird. Ist der Inhalt der Schrift geeignet, über ein abgeschlossenes…
…worden sei und durch konkludente Annahme von der Bw. habe angenommen werden können. Das Angebotsschreiben beziehe sich daher auf einen Zeitpunkt vor Abschluss des Kreditvertrages, weswegen keine Urkunde iSd § 15ff GebG vorliege. Es sei auch kein Ersatzurkundentatbestand des § 33 TP 19 iVm TP 8 Abs…
…sei die Rückzahlung, Zinsbelastung und -gutschriften über die Bw. erfolgt. Festgehalten war auch, dass beide Verträge im Ausland abgeschlossen wurden. Die Urkunden über diese beiden Verträge haben auszugsweise folgenden Inhalt: Vertrag 1 (abgeschlossen zwischen o , als "Darlehensgeber" und der Bw. als "Darlehensnehmer", unterzeichnet am 22…