…wobei auch hier stets eine Gegenverrechnung mit Mieten an LP erfolgten. Nach dem Strafurteil sei auch der Rechnung, deren Gegenstand die Abtretung von Urheberrechten am "Quadratspiel" war, entweder überhaupt kein Leistungsaustausch zu Grunde gelegen oder sei nur eine geringfügige Leistung durch den Rechnungsleger erbracht worden…
Auskunftsperson NaJ: Es konnte festgestellt werden, dass NaJ als NaW im ZMR, in anderen Datenbanken als NzJ erfasst ist. Als NaJ ist sie gegenüber Behörden jedoch nicht in Erscheinung getreten. NaJ ist die Witwe des Dr. BJ, welcher ebenfalls im an die Bw und LP…
Im Falle von Anzahlungen kann die Leistung ja noch gar nicht ausgeführt sein. Wenn die Bw zu einer Rechung, die über Leistungen abrechnet, für den Vorsteuerabzug es mit Hinweis auf das in der 6. Rl. verwendetet Futur als unerheblich abtut, dass die Leistung noch nicht…
…gehöre, dass die Rechnung das tatsächlich beabsichtigte Entgelt (Z 5 leg. cit.) auszuweisen habe. Dem Erkenntnis lagen folgende Rechnungen bezüglich des Erwerbs von Urheberrechten zu Grunde, welche nach Ansicht des VwGH nicht das tatsächlich vereinbarte Entgelt auswiesen: 1.) Re vom 20.7.1999, Rechnungsleger Dr…
…nicht vertreten. Weder der E-Verlag noch EK sind in dieses Verzeichnis aufgenommen worden. Weiters hat die Fakultätsbibliothek für Rechtswissenschaften bestätigt, dass weder das Mediengesetz noch das Urheberrechtsgesetz regelt, welches Jahr in ein Buch aufzunehmen ist. Es sei in der Branche jedoch klar, dass das…
…10 Z 1 UStG 1994, nämlich der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben, auszugehen ist. Die Einnahmen werden ausschließlich durch Rückübertragung an den ursprünglichen Rechnungsaussteller oder Übertragung im beschriebenen Personenkreis erzielt, den Investionsschulden werden Forderungen aus Gegenleistungen gegenübergestellt. 8…
…und Papierkosten b) Binden und Prägen c) Herstellungsbetreuung | 120 Seiten pro Buch (20 Stunden) | € 36,00 € 44,00 | | Summe | | € 8.000,00 Das Urheberrecht bleibt beim Unternehmer. Die rechtliche Beurteilung des Fachbereichs lautet: "... Für die Abgrenzung…
…3.) Wie die übermittelten Unterlagen beweisen, habe ich Einnahmen aus Vermietung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 und 2 EStG 1988 und Tätigkeit im Rahmen des Urheberrechts gemäß § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988." Die Amtspartei erlässt mit Datum 24.5.2005 den von…
…Zeitraum von 1992 bis 2002 entschieden und die von LP gelegten Rechnungen und die von anderen an ihn gelegten Rechnungen, deren Gegenstand die Übertragung von Rechten (Werknutzungsrechte, Urheberrechte) war, als Scheinrechnungen beurteilt. In diesem Zeitraum behauptete LP Vorsteuerabzüge im Ausmaß von ATS 7.166.983,-…
Ebenfalls nach seiner ersten Aussage wisse der Dw heute, das war der 11.12.1998, nicht mehr, ob er diesen Katalog beendet habe, weshalb er einen konkreten Zeitaufwand und einen konkreten Umfang nicht mehr angeben könne. Ebenfalls in seiner ersten Aussage führt der Dw aus…
…Zollkodex der Gemeinschaften (ZK). In der Begründung wurde ausgeführt, die in die Bemessungsgrundlage einbezogenen Lizenzgebühren würden sich auf Urheberrechte für Musiktitel beziehen und seien nicht warenbezogen. Die Lizenzgebühren würden sich nicht auf die auf den Karaokegeräten gespeicherten Musiktitel beziehen. Leistungsschutzrechte für die auf den Geräten…
…hat für diese Vorgabe keinen speziellen Umsetzungsbedarf gesehen. Die Erläuterungen zur UrhGNov 1993 (596 BIgNR 18. GP 4) merken dazu an: "Das Urheberrechtsgesetz entspricht schon in seiner geltenden Fassung einem Großteil der Bestimmungen der Computerrichtlinie". Dazu wird aufgelistet, welche Bestimmungen des österreichischen UrhG bereits den…
…4 Z 2 GebG eingeführt. Werknutzungsverträge sind zunächst keine Bestandverträge gemäß §§ 1090 ff ABGB. Die Einräumung von Werknutzungsrechten und Werknutzungsbewilligungen ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) eingehend geregelt; die Regelungen im UrhG schließen die Anwendung der Bestimmungen von §§ 1090 ff ABGB aus. Werknutzungsverträge fallen freilich auch nach…
…4 Z 2 GebG eingeführt. Werknutzungsverträge sind zunächst keine Bestandverträge gemäß §§ 1090 ff ABGB. Die Einräumung von Werknutzungsrechten und Werknutzungsbewilligungen ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) eingehend geregelt; die Regelungen im UrhG schließen die Anwendung der Bestimmungen von §§ 1090 ff ABGB aus. Werknutzungsverträge fallen freilich auch nach…
…Preis erhält, nach dem Wert im Allgemeinen 1vH. Nach Abs.4 Z 2 der zitierten Gesetzesstelle idF BGBl.I Nr.24/2007 (Inkrafttretedatum 24. Mai 2007) sind Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-Marken- und Musterlizenzverträge gebührenfrei. Gemäß § 37 Abs.19 GebG idF BGBl. I…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 20. Jänner 2003, St.Nr. xxx, betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß §289 (2) BAO abgeändert wie folgt: Die Schenkungssteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch TRUST Kurt Wallnberger,gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie folgt: | Die…
…sondern als eine der oa. Marken zu führen.... Die Ernennung zum Händler gibt... kein Recht an den Urheberrechten und anderen gewerblichen Schutzrechten, die an oder in den oa. Marken verkörpert sind. Außerordentliche Kündigung: ....Die Beendigung des Vertrages lässt die, unter seiner Geltung bezogenen und abgeschlossenen…
…Der Fond werde somit von Leistungen derjenigen Steuerpflichtigen gespeist, die Verwertungsrechte an die V.A.M. abgetreten hätten. Die steuerliche Vertretung entgegnete, dass zwar tatsächlich Mittel aus urheberrechtlich geschützten Leistungen in die SKE einfließen, diese aber nur ein kleiner Teilbereich der V.A.M. sei…
…kann. Geolocation-Verfahren sind überall dort von Bedeutung, wo es um die Herkunft von Internetnutzern geht. Denn damit lässt sich auch ein Ausschluss von Nutzern bewerkstelligen. Wichtig wären solche Verfahren z.B. für das Urheberrecht. Es ist also möglich, Onlineübertragungsrechte, z.B. von größeren Sportveranstaltungen…