…zeitgerechten Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für die vom Finanzstrafverfahren umfassten Zeiträume trifft. Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist jedoch die vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Ob den Geschäftsführer der GmbH an der Unterlassung der fristgerechten …
…der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG nicht gekannt habe, dann ist dazu auszuführen, dass ein derartiger Irrtum über die Strafbarkeit eines Verhalten finanzstrafrechtlich unbeachtlich ist. Auch stellt ein Irrtum über das Vorliegen eines Schuldausschließungsgrundes im Bezug auf das Unterlassen der zeitgerechten Meldung…
…a FinStrG keine Bedeutung. Allein die vorsätzliche Unterlassung der fristgerechten Abgabenentrichtung sei durch die genannte Vorschrift pönalisiert. Die einer fristgerechten Meldung der Zahllast vom Gesetz beigemessene strafaufhebende Wirkung sei als ausschließlich objektive Bedingung für den Wegfall der Strafbarkeit normiert, ohne dass es für den Eintritt…
…1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgabe bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der fristgerechten Meldung, welche einen Strafausschließungsgrund darstellt, ein Verschulden trifft, ist irrelevant. Aufgrund der oben wiedergegebenen offenen und glaubwürdigen Verantwortung des Bw. vor…
…unterlassen, ist dies für die Strafbarkeit des Verhaltens des Geschäftsführers ohne Relevanz (vgl. VwGH 31.3.1998, 96/13/0004). Eine strafbefreiende Wirkung kann daher im vorliegenden Fall mangels entsprechender Meldung für den Beschuldigten nicht eintreten. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der fristgerechten Meldung…
…er von der Nichtmeldung nichts gewusst habe und darauf vertrauen habe können, dass wie für die bisherigen Monate die fristgerechte Meldung erfolgt sei. Die Umsatzsteuervoranmeldungen für 11 und 12/2005 seien von H.O. ohne eines Zutuns von Seiten des Bw. auf Basis der Bankeingänge…
…Tag nach jeweiliger Fälligkeit. Ob der Bw. ein Verschulden an der Unterlassung der fristgerechten Meldung, welche einen Strafausschließungsgrund dargestellt hätte, vorwerfbar ist, ist irrelevant. Völlig zutreffend wird in der gegenständlichen Berufung zur subjektiven Tatseite vorgebracht, dass sich der Vorsatz der Bw. auf die jeweiligen Tatzeitpunkte…
…Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Wesentliche Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgabe bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob die Beschuldigte an der Unterlassung der fristgerechten Meldung…
…Finanzstrafgesetz die Möglichkeit der Strafaufhebung bei fristgerechter Meldung der geschuldeten Beträge eröffnet. Die subjektive Tatseite des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bezieht sich lediglich auf eine Kenntnis der gesetzlichen Zahlungs- bzw. Meldetermine und eine Unterlassung der Entrichtung bzw. Offenlegung der Höhe der geschuldeten Abgaben…
…Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der fristgerechten Meldung, welche einen objektiven Strafausschließungsgrund darstellt, ein Verschulden trifft, ist dabei irrelevant. Unstrittig ist im gegenständlichen Fall das Vorliegen der Wissentlichkeit in Bezug auf die Nichtentrichtung der verfahrensgegenständlichen…
…Verwirklichung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist nämlich ausschließlich die vorsätzliche Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der fristgerechten Meldung, welche einen objektiven Strafausschließungsgrund darstellt, ein Verschulden trifft, ist dabei irrelevant (vgl…
…im Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben (im gegenständlichen Fall Lohnabgaben) bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der fristgerechten Meldung…
…lit. a FinStrG zweifelsfrei ausgegangen werden. Einzige Tatbestandsvoraussetzung der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht ist das Vorliegen des Eventualvorsatzes hinsichtlich der nicht zeitgerechten Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben. Ob dem Bw. an der Unterlassung der fristgerechten Meldung, welche…
…1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgabe bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der fristgerechten Meldung, welche einen Strafausschließungsgrund darstellt, ein Verschulden trifft, ist irrelevant. Augenscheinlich ist, dass der Bw. im Tatzeitraum seine ihm als Abgabepflichtigen…
…u.a. der Finanzordnungswidrigkeit betreffend vorsätzlicher Unterlassung der fristgerechten Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 5 und 7 /2002 schuldig gesprochen. Der weitere Schuldspruch betrifft Abgabenschuldigkeiten für Zeiträume, die nicht Gegenstand des Haftungsbescheides sind. Wie man der oben angeführten Liste entnehmen kann, hat…
…Trotz dieser Verpflichtung habe der Bw es unterlassen, Anmeldungen für die Monate Juli und Oktober 2003 bis zum 15. des dem Anmeldezeitraum folgenden Monats einzureichen. Diese nicht fristgerechte Einreichung stelle eine Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dar. Die Lohnabgaben für die Monate Jänner bis…
…Die Überprüfung von fristgerechten Mitteilungen und Meldung an das Finanzamt auf dem Steuerkonto eines Steuerpflichtigen sei sicherlich eine vom Vertretungsauftrag mit umfasste Dienstleistung einer Steuerberatungskanzlei. Praxisfremd erscheine die Aussage des Zeugen dahingehend, als dieser angebe, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen von der Steuerberatungskanzlei gemacht und dann an…
…FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Ob den Geschäftsführer einer GmbH, laut eigenen Angaben war dies der Bw. vom 8. Juni bis 25. November 2001 (laut Firmenbuch bis 29. November 2001), an der Unterlassung der fristgerechten (und gemäß …
…der Unterlassung der fristgerechten Bekanntgabe der geschuldeten Beträge ein Verschulden trifft, ist hierbei irrelevant (vgl. bereits VwGH vom 3. 11. 1992, Zl. 92/14/0147). D.h., es kann den Beschuldigten finanzstrafrechtlich nicht entlasten, wenn er behauptet, er wäre der Meinung gewesen, dass die Meldung…
…2006 bestraft, daher sind ihm als Wiederholungstäter die gesetzlichen Termine und die Zahlungs- und Meldungsverpflichtung unzweifelhaft bekannt gewesen, womit er rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat. Ein Steuerberaterwechsel kann keine Rechtfertigung für die Unterlassung der Meldung von Selbstberechnungsabgaben für einen Zeitraum von mehreren Monaten darstellen. Im…