…dass sich die Betroffene in Zukunft in irgendeiner Weise selbst ihren Unterhalt verschaffen könnte. Damit liegen die Voraussetzungen für eine erhöhte Familienbeihilfe eindeutig vor..." Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen…
…dass die Bw. voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Bw. beantragte im April 2006 durch ihren Sachwalter die Gewährung der (erhöhten) Familienbeihilfe. Mit Bescheid vom 26. Juni 2006 wies das Finanzamt den Antrag - nach Wiedergabe der maßgeblichen Rechtsgrundlagen - im Wesentlichen…
…4.1956 möglich war. Außerdem wurde bescheinigt, dass die Bw. voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 7. März 2007 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des VwGH vom 25. Februar 1997, Zl…
…vor, in der bestätigt wurde, dass Gülsen voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und der Grad der Behinderung seit Geburt 100 % betrage. Der Familienbeihilfenakt beinhaltet jedoch noch zwei andere Bescheinigungen von der Bezirkshauptmannschaft D. Die erste Bescheinigung ist mit 9. Mai…
…sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Leiden 1 wird durch die anderen Leiden bei wechselseitig ungünstiger Leidensbeeinflussung um eine Stufe erhöht. erstellt am 2009-03-02 von KS Facharzt für Neurologie und Psychiatrie zugestimmt am 2009-03-02 Leitender Arzt: SG Das Finanzamt wies den…
…Die) Untersuchte ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. erstellt am 2006-02-23 von T-F.K. Arzt für Allgemeinmedizin zugestimmt am 2006-02-23 Leitender Arzt: S-G.G. Das Finanzamt erließ am 29. März 2006 einen Bescheid und wies…
…hat. Es ist daher davon auszugehen, dass sich Herr H. nicht durch entsprechende Arbeitsleistung seinen Unterhalt verschaffen konnte, was das von der belangten Behörde eingeholte Sachverständigengutachten vom 15.11.2005 auch bestätigt. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 28.1.1997, 95/14/0125…
…bis zu seinem 21. Lebensjahr berufstätig war, sich damit seinen Unterhalt verschaffen konnte und die dauernde Erwerbsunfähigkeit daher erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten ist." Der Sachwalter stellte am 11. Mai 2006 den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. erstellt am 2005-11-09 von W.A. Arzt für Allgemeinmedizin zugestimmt am 2005-11-16 Leitender Arzt: D.K. Fach/Ärztliches Sachverständigengutachen Gutachtennummer 02 Untersuchung am: 2005-11-09 08:30 Im Bundessozialamt Wien Anamnese: Patient war 1986…
…kann. Im Falle einer aufrechten Ehe ist ein Verzicht auf den Unterhaltsanspruch gemäß § 94 Abs. 3 ABGB ausgeschlossen. Das Karenzgeld ist zur Beurteilung, ob sich jemand den Unterhalt verschaffen konnte, heranzuziehen. Es gibt keine Gesetzesstelle, die dies verneinen würde. Auch wenn das Karenzgeld steuerfrei ist…
…unabhängigen Finanzsenats, angesichts der Begleitumstände dieser nur einiger Monate dauernden Beschäftigung der Berufungswerberin nichts ändern. Sie konnte nach Auffassung des unabhängigen Finanzsenats in dieser Zeit der Beschäftigung vorübergehend und nur deshalb sich selbst den Unterhalt verschaffen, weil die öffentliche Hand ihrem Arbeitgeber dafür, dass er…
…ab 1. Oktober 2005 aufgrund der vorgelegten Befunde möglich ist. Die Untersuchte ist auch voraussichtlich dauernd außerstande sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Das Finanzamt erließ am 3. Mai 2007 eine abweisende Berufungsvorentscheidung worin in der Begründung zusammenfassend festgestellt wurde, dass auch in der zweiten…
…Familienbeihilfe für volljährige Kinder besteht, wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Sie waren vor Vollendung des 21. Lebensjahres und Jahre darüber hinaus erwerbstätig, sodass eine dauernde Erwerbsunfähigkeit…
…Vollendung des 21. Lebensjahres, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande ist sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Sie haben durch Berufstätigkeit eine eigene Pension erworben. Der Anspruch auf Familienbeihilfe ist dadurch nicht gegeben. Ihr Antrag wird…
…Nach einer neuerlichen Untersuchung am 11. Oktober 2007 wurde der Grad der Behinderung auf 70 v.H. angehoben. Die Untersuchte ist voraussichtlich nicht dauernd außerstande sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Zusätzlich wurde vermerkt, dass M derzeit arbeitsunfähig ist, aber unter entsprechenden fördernden Bedingungen wieder…
…10.1992 erwerbstätig war, erst mit 12.10.1993 durch einen Amtsarzt festgestellt wurde, dass er voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, die Behinderung somit nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Die dagegen eingebrachte Berufung wurde damit begründet, dass R…
…gestanden. Eine mehrjährige berufliche Tätigkeit stehe der Annahme entgegen, dass ein Kind voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Das ergebe sich auch aus den Gesetzesmaterialien, wonach der Familienbeihilfenanspruch für Personen gedacht sei, die bereits im Kindesalter erheblich behindert gewesen seien und…
…einem Zeitpunkt im Jahr [JJ+27] bejaht wird, in der zweiten Bescheinigung auch zum heutigen Tage noch vom Bestehen der Fähigkeit ausgegangen wird, dass sich die Berufungswerberin selbst den Unterhalt verschaffen könnte, ändert daran jedenfalls nichts, da diese Differenz für die gegenständliche Entscheidung nicht relevant…
…der Begleitumstände dieser Beschäftigung, die tatsächlich länger dauernde Beschäftigung der Berufungswerberin nichts ändern. Sie konnte nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenats in dieser Zeit der Beschäftigung vorübergehend und nur deshalb sich selbst den Unterhalt verschaffen, weil die öffentliche Hand ihrem Arbeitgeber dafür, dass er bereit war…
…Geburt. Die Untersuchte ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Eine Tätigkeit ist nur auf einem geschützten Arbeitsplatz möglich. Im Zuge weiterer Erhebungen stellte das Finanzamt fest, dass die Berufungswerberin in den Jahren 1992 bis 2004 durchgehend bei der Firma x, beschäftigt…