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UFSW RV/1350-W/05Ist Rückforderungsbescheid zu Recht ergangen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2005

…ob die Familienbeihilfe zu Recht rückgefordert wurde. Gemäß § 26 Abs. 1 FLAG hat - wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat - die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft (das sind Bund…

UFSS RV/0768-S/07Rückforderung von Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2008

…Nach § 26 Abs. 1 FLAG hat der, der zu Unrecht Familienbeihilfe bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 FLAG genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Gemäß § 33 Abs. 4 EStG…

UFSW RV/2938-W/07Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2007

…die Lehre am 6.2.2005 und 10.4.2006 abgebrochen hat, war wie im Spruch zu entscheiden." In der Berufung wendet die Bw ein, sie habe nie Familienbeihilfe auf ihr Konto bezogen, sondern der Gatte. Die Rückforderung sei daher an den Gatten zu stellen. …

UFSS RV/0632-S/02Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag)im Sinne des §26 FLAG 1967, Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2003

…werden können, -auch dann-wenn die unrichtige Auszahlung der Familienbeihilfe durch ein aussschließlich bei der Behörde zu suchendes Fehlverhalten erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen und verbraucht worden sind…

UFSI RV/0647-I/08Nachsichtsansuchen iZm zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…gekündigt worden sei, was vom Finanzamt offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen worden sei. Der Tochter der Bw. sei der unrechtmäßige Bezug der Familienbeihilfe für sich selbst nicht aufgefallen. Da die Familienbeihilfe "ausschließlich zu Unrecht vom Finanzamt" ausbezahlt worden sei, sei die Rückforderung unbillig. Darüber hinaus…

UFSW RV/3173-W/07Rückzahlungsverpflichtung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe (Überweisung durch Finanzamt auf das Konto der Gattin bei vorangegangener Vorausverfügung durch den Beihilfenwerber)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2008

…zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht erhalten hat. Ob und gegebenenfalls wie der Bezieher die erhaltenen Beträge verwendet hat, ist unerheblich. Daher entbindet auch die Weitergabe von zu Unrecht bezogenen Beihilfenbeträgen…

UFSW RV/0418-W/051) Der Bezug aus einer Pensionsversicherung ist nicht einer Beschäftigung bei einem Dienstgeber im Bundesgebiet gleichzusetzen; 2) Die Verpflichtung zur Rückzahlung nach § 26 Abs. 1 FLAG gründet sich ausschließlich auf objektive Tatbestände.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2005

…9.2004 bei Fam.R. nicht erfüllt, da der Bezug aus einer Pensionsversicherung keinen derartigen Anspruch begründet und die Mindestaufenthaltsdauer von 60 Kalendermonaten nicht vorlag. Nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ausschließlich…

UFSL RV/0783-L/05Familienbeihilfe, wenn ein Kind die Schule in Ägypten besucht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2007

…Tochter des Berufungswerbers die Pflichtschule in Ägypten besuche, das Finanzamt stets in Kenntnis war, verschweige das Finanzamt. Dass ein allenfalls unrechtmäßiger Bezug somit ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung seitens des Bundes verursacht worden sei, bleibe ebenso völlig unerwähnt. Auch gehe das Finanzamt nicht darauf ein…

UFSW RV/2106-W/04Rückzahlungsverpflichtung nach Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2006

… 2 FLAG, noch im StudFG vorgesehen. Es findet sich auch - wie unter dem vorangegangenen Berufungspunkt ausgeführt - keine Verweisnorm im FLAG, wonach die Kriterien des StudFG auf die Worte "unrechtmäßiger Bezug" des § 26 Abs. 1 FLAG anzuwenden seien. 5. Der angefochtene Bescheid verhält mich zu einer…

UFSW RV/3058-W/02Erhöhte Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2003

… 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Gemäß § 8 Abs…

UFSI RV/0329-I/06Verrechnung eines Guthabens mit einem FB-Rückforderungsanspruch, der Gegenstand einer Ratenzahlungsbewilligung ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2006

…Zahlungserleichterung (§ 212 BAO) sind. Soweit die Bw. den bescheidmäßigen Abspruch über die gegenständlichen Rückforderungsansprüche angreift bzw. die Frage aufwirft, ob die Voraussetzungen für ein Absehen von der Rückforderung unrechtmäßiger Bezüge im Nachsichtsweg nach § 236 BAO oder im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme gemäß § 26 Abs. 4 FLAG…

UFSW RV/1127-W/08Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn nach österreichischem Recht kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2008

…diese Ausführungen der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen. Abgesehen davon, dass diese Angaben nicht überprüfbar sind, kann ein unrechtmäßiger Bezug nicht deshalb gewährt, weil andere Personen eine Ausgleichszahlung zu Unrecht beziehen. Es war daher die Berufung als unbegründet abzuweisen. Wien, am 4. August 2008

UFSW RV/1069-W/06Rückforderung von Familienbeihilfe bei Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2007

…Abs. 4 FLAG 1967 seien die Oberbehörden in Ausübung ihres Aufsichtsrechtes ermächtigt, die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. Sie verfügten über ein relativ geringes Familieneinkommen. Ihr Ehegatte beziehe ein Monatsgehalt von 7.520 PLN, was…

UFSG RV/0476-G/05Abbruch des Studiums
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2006

…eine Härte bedeuten würde (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.3.1991, 90/13/0241). Dass die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag im Zeitraum von März bis Juli 2004 unrechtmäßig bezogen wurden steht für den UFS außer Zweifel. Das Wintersemester an der Universität Graz endet mit 28…

UFSW RV/1413-W/13Rückforderung nach § 26 FLAG 1967 auch dann, wenn die zu Unrecht bezogenen Beträge an die Kindesmutter weitergeleitet worden sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2013

…vom 10. Mai 2013 unter Verweis auf die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 FLAG 1967 mit folgender Begründung ab: "Bezieht der Kostenträger die Familienbeihilfe dennoch, so ist dieser Bezug ein unrechtmäßiger, der gemäß § 26 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zurückzufordern ist, daran ändert auch der Umstand nichts, dass…

UFSW RV/0301-W/04Haushaltszugehörigkeit des Kindes zum Haushalt des Vaters oder der Großeltern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2004

…eine Person, die die Unterhaltskosten für nicht zu ihrem Haushalt gehörende Kinder trägt nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person aus dem Titel der Haushaltszugehörigkeit der Kinder Anspruch hat. Bezieht der Kostenträger die Familienbeihilfe dennoch, so ist dieser Bezug ein unrechtmäßiger, der gem. §…

UFSK RV/0095-K/061. Überschreiten der Einkommensgrenzen nach § 5 Abs. 1 FLAG 2. Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheides nach § 26 Abs. 1 FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

…die Beihilfen (KAB) im guten Glauben bezogen und verbraucht worden sind. Diese Einwendung wäre nur dort zielführend, wo sich ein Rückforderungsanspruch auf die Normen des bürgerlichen Rechtes als Ausdruck eines allgemein geltenden Rechtsgrundsatzes gründet. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist jedoch von subjektiven Momenten …

UFSW RV/1591-W/12Familienbeihilfe für subsidiär Schutzberechtigte und Bezug von Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2012

…verbraucht. Keinesfalls besaß ich aber die Absicht, diese Beträge unrechtmäßig zu beziehen. Mit großem Respekt möchte ich hier betonen, dass ich den Bezug der Leistung weder durch unwahre Angaben, noch durch Verschweigung maßgebender Tatsachen herbeigeführt habe. Ich bin nun wirklich nicht in der Lage, diesen…

UFSW RV/1107-W/11Rückforderung von Familienbeihilfe trotz gutgläubigem Bezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2011

…und führte darin aus, dass er immer die von der Behörde angeforderten Unterlagen vorgelegt habe und die bezogenen Beträge im guten Glauben verbraucht habe. Er hätte nicht die Absicht gehabt, diese Beträge unrechtmäßig zu beziehen und könne sie als Notstandshilfebezieher nicht zurückerstatten. Er beantrage daher…

UFSW RV/0052-W/08Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2008

… 26 Abs. 1 FLAG 1967 normiert, dass "wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen hat, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch "eine in § 46 FLAG 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt" verursacht worden ist. Zurückzuzahlende Beträge können…