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UFSW RV/1182-W/08Werbungskosten für Familienheimfahrten zur Unterstützung der vorübergehend erkrankten Eltern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2008

…2006/14/0038). Die Unzumutbarkeit, den Familienwohnsitz aufzugeben, muss sich aus Umständen von erheblichem objektiven Gewicht ergeben. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (VwGH 3.8.2004, 2000/13/0083). Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger…

UFSW RV/1967-W/04Beurteilung der Zumutbarkeit der täglichen Rückfahrt von der Arbeitsstätte zum Familienwohnsitz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2007

…unterschiedliche Ursachen haben kann (siehe Erkenntnis vom 20. Dezember 2000, 97/13/0111). Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektivem Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (vgl. VwGH 3. August 2004, 2000/13/0083…

UFSF RV/0463-F/07Betreffend Geltendmachung von Kosten für die doppelte Haushaltsführung bei der Veranlagung muss die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2008

…und Sachlage im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz keine unterhaltsberechtigten und betreuungsbedürftigen Kinder mehr wohnen und die Unzumutbarkeit der Übersiedlung der gesamten Familie bzw der Ehegattin des Bw aus wirtschaftlichen Gründen ebenfalls weder nachgewiesen noch Ursachen und Umstände von erheblichem objektiven Gewicht ins Treffen geführt wurden…

UFSG RV/0789-G/071. Kosten der doppelten Haushaltsführung, 2. Fachliteratur eines Piloten, 3. Telefonkosten eines Piloten, 4. Lizenzverlustversicherung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2008

…September 2007, 2006/14/0038). Die Unzumutbarkeit, den Familienwohnsitz aufzugeben, muss sich aus Umständen von erheblichem objektiven Gewicht ergeben. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (zB VwGH vom 3. August 2004, 2000/13/0083, mwN). Familienwohnsitz ist jener Ort…

UFSS RV/0293-S/05Kosten der doppelten Haushaltsführung, Eigenheim und Schulbesuch der Kinder am Familienwohnsitz als Motive für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2005

…wobei der Bw. nicht aufgezeigt hat, dass die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung durch Umstände von erheblichem objektiven Gewicht verursacht ist. Damit liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht vor, sodass die diesbezüglichen Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung nicht als Werbungskosten anzuerkennen waren…

UFSW RV/0562-W/11Nichtanerkennung der doppelten Haushaltsführung bei Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2012Teil 1/2

…sei, dass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes auf Umstände von erheblichem objektiven Gewicht zurückzuführen ist. Da gem. § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988 unter anderem die für den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgewendeten Beträge generell nicht abzugsfähig sind, bedarf es besonderer Umstände, dass…

UFSW RV/1324-W/10Nichtanerkennung der doppelten Haushaltsführung bei Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.10.2010

…97/13/0111), mit den dort angeführten weiteren Judikaturhinweisen). Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (siehe VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037 m.w.N.). Aufwendungen…

UFSG RV/0265-G/07Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung eines Slowaken: Acht Mal höhere Lebenshaltungskosten machen Wohnsitzverlegung unzumutbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2007

…in der Ostslowakei, dass er dort in einer Eigentumswohnung wohne, in Wien jedoch eine Wohnung teuer mieten und seiner Frau höheren Unterhalt leisten müsse. Damit zeigt der Bw Umstände von erheblichem objektiven Gewicht auf, die eine Verlegung das Familienwohnsitzes nach Österreich unzumutbar machen. Hinsichtlich der…

UFSW RV/1158-W/05Keine beruflich veranlasste Familienheimfahrt nach Polen, auch wenn die Ehegattin des Berufungswerbers im Ausland eine geringfügige Rente bezieht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2005

…VwGH 26.5.2004, 2000/14/0207). Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus. Dies bedeutet, dass die Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des…

UFSW RV/4235-W/02Aufwendungen für Familienheimfahrten ins Ausland (Polen) stellen nur dann abzugsfähige Werbungskosten dar, wenn vom Abgabepflichtigen Gründe angeführt werden, die von erheblichem objektiven Gewicht sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2005

…Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Nach Meinung des unabhängigen Finanzsenates reichen die vom Bw. dargelegten Gründe - wie obenstehend ausgeführt wurde -…

UFSG RV/0007-G/06Familienheimfahrten nach Polen, Einkünfte der Gattin am Ort des Familienwohnsitzes von nicht untergeordneter Bedeutung; Alleinverdienerabsetzbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2006

…nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (VwGH 20.4.2004, 2003/13/0154). Der Bw. hat nun…

UFSK RV/0076-K/11Werbungskosten eines Alleinstehenden für einen vorübergehenden Zeitraum von sechs Monaten im Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2011

…VwGH 20.9.2007, 2006/14/0038). Die Unzumutbarkeit, den Familienwohnsitz aufzugeben, muss sich aus Umständen von erheblichem objektiven Gewicht ergeben. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (vgl. VwGH 3.8.2004, 2000/13/0083, mwN). Wenn einem Steuerpflichtigen…

UFSS RV/0086-S/07Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes von Bosnien nach Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2007

…vom 27.Mai 2003, Zl. 2001/14/0121) liegen kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (VwGH vom 3.August 2004, Zl.2000/13/0083 u.a…

UFSS RV/0168-S/06Voraussetzungen für die Anerkennung von Familienheimfahrten (Ö/Bosnien-Herzegowina)als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2006

…dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus …

UFSI RV/0480-I/04Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Familienheimfahrten als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (vgl. beispielsweise VwGH 3.8.2004…

UFSW RV/0563-W/12Anerkennung von Kosten aus der doppelten Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein…

UFSW RV/2506-W/08Beurteilung von Mehraufwendungen aus der Aufrechterhaltung eines Doppelwohnsitzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

… 20.4.2004, 2003/13/0154). Diese Unzumutbarkeit kann zwar ihre Ursachen auch im Bereich der privaten Lebensführung haben, doch müssen diese aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind (siehe VwGH 8.10.1998, 97/15/0114). Momente bloß persönlicher Vorlieben für die…

UFSW RV/3468-W/08Bescheidaufhebung von Amts wegen; Nichtanerkennung von Aufwendungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2009

…bei einem verheirateten Stpfl wird ein Zeitraum von 2 Jahren als üblich angesehen) die Verlegung des Familienwohnsitzes grundsätzlich zuzumuten ist. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort kann unterschiedliche Ursachen haben. Diese Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektivem Gewicht sind…

UFSF RV/0244-F/06Berücksichtigung von durch eine doppelte Haushaltsführung bedingte Mehraufwendungen als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2007

…Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unter-schiedliche Ursachen haben kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibe-haltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (siehe dazu VwGH…

UFSF RV/0112-F/06Geltendmachung von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2007

…Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (vgl…