…keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die zum laufenden Tarif zu versteuern sind, bezogen hat. Zweitens sind - entgegen dem Berufungsbegehren - auch die Bezüge nicht hochzurechnen, die nicht zum laufenden Einkommensteuertarif versteuert wurden. Im Fall des Bw. trifft diese Voraussetzung bei den beiden von der BUAK am…
…waren die von der Fa. T. Ges. mbH. für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit - wie in der Berufungsvorentscheidung dargestellt - auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Die im Gesetz vorgesehene Kontrollrechnung hätte laut der Tabelle in Abschnitt E) eine höhere Einkommensteuer als die Umrechnung auf…
…wurden (zur Frage der Um- bzw. Hochrechnung im Falle von nicht ganzjährigen Einkünften - vgl. Kordik in SWK 1997, Nr. 7, S 201). Zwecks Übersichtlichkeit und leichterer Nachvollziehbarkeit wird die Berechnungsmethodik nochmals ausgeführt: 2002 | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (KZ 245 lt. LZ Herold Business Data -…
…es bei Hochrechnung des Nettobezuges um die in Österreich anfallende Lohnsteuer von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu einem höheren Bruttobezug kommen als nach amerikanischer Lohnverrechnung. Damit sei aber der geldwerte Vorteil der Übernahme von Mehrsteuern (mehr als in den USA) durch den Arbeitgeber berücksichtigt…
…dass sie aus der gemeinsamen Vermietung höhere Einkünfte erzielt als sie als Alleineigentümerin des Mietobjektes erzielen würde. Die in der Steuererklärung gewählte Verteilung ermöglicht es dem Ehegatten, die zugewiesenen negativen Einkünfte aus dieser Vermietung mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auszugleichen ohne dass es bei…
…Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe zur Berechnung - wurde von Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Betrag von 586,16 € durch 18 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert. Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag und sonstigen allfälligen Einkünften wurde das Einkommen rechnerisch mit 14.147,74 € ermittelt…
…ihr Arbeitslosengeld ausbezahlt. Strittig ist im gegenständlichen Berufungsfall, ob die in den ersten beiden Monaten zugeflossenen Aktivbezüge unter Anwendung der Bestimmung des § 3 Abs. 2 EStG auf einen Jahresbetrag umzurechnen sind, oder ob wegen ganzjährigen Bezugs von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eine derartige Umrechnung zu…
…Umrechnung des Verlustes von € 9.682,63 auf einen Jahresbetrag begehrt, nicht Folge zu geben. Da (entsprechend dem insoweit letztlich unbestrittenen Berufungsbegehren) auch der Betriebsaufgabegewinn, der Übergangsgewinn und die (in der insoweit unbestrittenen Berufungsvorentscheidung erstmals angesetzten) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie die Einkünfte aus…
…ist Maschinenbaukonstrukteur in SB und erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Grenzgänger. Die Einkommensteuerveranlgung 2000 erfolgte antragsgemäß. Die streitgegenständlichen Werbungskosten und zwar Wechselgebühren (DM/Euro/ATS) aus der Umrechnung der auf dem Lohnzettel ausgewiesenen DM Beträge in Höhe von S 7.562,64 (lt Bestätigung…
…rechtzeitig erhobenen Berufung den "Verdacht auf falsche Berechnung des Einkommens bzw. der Einkommensteuer" - offenbar angeregt durch die fehlenden Einkünfte der Fa. 1. bzw. in Verkennung der Rechtslage beim Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und gleichzeitigem Arbeitslosengeldbezug (zwingende Anwendung des besonderen Progressionsvorbehaltes iSd § 3 Abs…
…Spesen € 43,60 (2003) und weiter Kapital € 3.263,24, Zinsen € 9,75, sowie Spesen € 10,90 (2004) bezahlt. Gesetzliche Grundlage für das Geltendmachen von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die der Berufungswerberin im Berufungsjahr bezogen hat, ist der …
…6.1997 arbeitete er bei der in Liechtenstein angesiedelten D-AG-I und ab 1.7.1997 bei der ebenfalls liechtensteinischen D-AG, die später in K-AG umbenannt wurde. Er erklärte für die Streitjahre 1997 bis 2001 insgesamt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Grenzgänger…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. VwGH 26.3.2003, 97/13/0118). Demgemäß dürfen nur die im Kalenderjahr für Zeiten vor und nach dem Bezug von Arbeitslosengeld bezogenen Einkünfte für die Umrechnung nach § 3 Abs 2 EStG herangezogen werden. Ganzjährig bezogene Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…in Höhe von € 3.984,78, eine Unfallrente in Höhe von € 1.506,36, bezugsauszahlende Stelle A., zum Ansatz gebracht. Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wurden weiters "aufgrund der Kontrollrechnung nach § 3 Abs. 2 EStG 1988 anzusetzende Einkünfte" in Höhe von €…
…müsse von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Betrag i.H.v. 1.794,83 € (und nicht von 556,41 €) durch 141 Tage (und nicht durch 21 Tage) dividiert und mit 365 Tagen multipliziert werden.Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag und sonstigen allfälligen Einkünften…
…Die Bw. hat im Streitjahr nichtselbständige Einkünfte - vorwiegend aus ihrer Tätigkeit als Kellnerin - bezogen. Das Finanzamt ist unter Heranziehung der Bestimmung des § 184 BAO davon ausgegangen, dass der Bw. daneben auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von ATS 150.000,- zugeflossen sind, und hat…
…beantragten Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wurde dem Bw. zur Kenntnis gebracht, dass seine Begründung (Der Bw. hat betreffend den Computer keinen Privatanteil ausgeschieden, weil dem Haushalt kein Kind angehöre, der Bw. kein Interesse an Videospielen habe, der Reiz von Computeranlagen bereits längst…
…DBA-Ungarn nicht von Bedeutung ist. Da die Bw unstrittig über eine fest örtliche Einrichtung - nämlich ein Büro in HK und damit über eine Betriebsstätte iSd § 81 EStG - verfügt, ist sie verpflichtet für ihre Dienstnehmer, die in Österreich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen die Lohnsteuer…
… 2 Abs. 1 auf Wohnraum, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, zwingend anzuwenden ist; weiters resultiert aus der Qualifizierung als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit die Anwendung von Werbungskostenpauschale sowie Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 5 EStG 1988, denn die Bezüge vom Etablissement…
…Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehaltes)...wurde von Ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ein Betrag von 182.264,00 S durch 245 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert . Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag und sonstigen allfälligen Einkünften wurde das Einkommen rechnerisch mit 305.916,00 …