…2.427,-- ausgewiesen war (Finanzstrafakt Bl. 74). Eine Entrichtung zumindest dieser Zahllast ist jedoch nicht erfolgt. Auf Grund des rechtskräftigen Schuldspruches hätte S eine Hinterziehung von Vorauszahlungen in Höhe von S 22.991,-- gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG zu verantworten. Betreffend den Voranmeldungszeitraum…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen WN, Geschäftsführer, geb. am 19XX, whft.: S, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. Mai 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen FS, Beratung und Verkauf von Bodenhilfsstoffen, geb. 16. Juni 1952, G, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung sowie der Finanzordnungswidrigkeit gemäß §§ 33 Abs…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen KS, Polsterwerkstatt, geb. 19XX, whft. in L, vertreten durch die Dr. Stein SteuerberatungsgesmbH & Co KEG, 4655 Vorchdorf, Im Kellerfeld 11a, wegen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen BK, Arbeiter, geb. am 19XX, whft. in L, vertreten durch die Hasch & Partner Anwaltsgesellschaft mbH. in 4020 Linz, Landstraße 47, über die…
…anhängigen Fall von der Erstbehörde angenommene Verdachtslage wird somit durch die vorliegenden Verfahrensergebnisse bzw. die Aktenlage nicht gestützt sondern erweist sich aufgrund der dargestellten Umstände vielmehr als unzureichend für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Hinterziehung von UVZ. Es war deshalb spruchgemäß zu entscheiden. Graz, 17…
…Geschäfts- bzw. Tätigkeitsbereiche im Unternehmen auch zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise zur Erstellung und Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen (UVAs) bzw. zur Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen (UVZ), zuständig und auch faktisch in der Lage ist. Dafür ist keinesfalls eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabeverfahren erforderlich (vgl. z…
…gemäß § 185 Abs.1 lit.a FinStrG D vorzuschreibenden Verfahrenskosten werden mit € 200,-- (in Worten: Euro zweihundert) festgesetzt. II. Das gegen D überdies wegen des Vorwurfes begangener Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Jänner bis November 1998, sowie Jänner und Juni 1999 zu StrNr…
…X bzw. StrLNr. 110/02 eingeleitete Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes, sie habe auch betreffend die Monate Februar und März 1998 eine Hinterziehung an Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG sowie betreffend die Monate Jänner bis Dezember 1998 hinsichtlich Lohnabgaben Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs…
…Schätzung gemäß § 184 BAO) aus den Vorjahren hinreichend vertraute Bf. darüber hinaus bei der auch für die hier gegenständlichen Jahre nicht erfolgten Erklärungseinreichung mit dem Vorsatz der (endgültigen) Hinterziehung der Jahresumsatzsteuern gehandelt hat, ergeben sich aus der bisherigen Erhebungslage nicht. Ob der Bf. tatsächlich die…
…Jahressteuer mit einem unter der tatsächlichen Zahllastensumme abzüglich allfälliger Guthaben gelegenen Betrag bzw. überhaupt nicht festsetzen, eine Abgabenverkürzung zu bewirken versucht. Eine allfällige Strafbarkeit wegen zumindest versuchter Hinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und 13 FinStrG konsumierte eine solche wegen Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit…
…15. des auf diese zweitfolgenden Monat - laut seinem Tatplan, der von quartalsweisen Berechnungen ausgegangen ist - vorgeworfen wird, liegen relativ untaugliche Versuche einer Hinterziehung vor, weil tatsächlich diesbezüglich die Fälligkeit bereits zuvor eingetreten war. G hat daher betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis März, April bis Juni…
…zu befassen, da er der Meinung sei, von der Firma H-KG bzw. deren leitenden Angestellten betrogen worden zu sein. Jedenfalls könne unter diesen Umständen von einer vorsätzlichen Hinterziehung von Abgaben wie im angefochtenen Bescheid behauptet überhaupt keine Rede sein, vielmehr sei der Bf. selbst…
…Abs. 1 UStG 1994 ergebenden gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt seitens der Firma D GesmbH weder eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) eingereicht, noch die sich aus den abgabenbehördlichen Feststellungen zu ABNr. 34 (S 1 ff des gegenständlichen Strafaktes) ergebende Umsatzsteuervorauszahlung (UVZ) iHv. 2.590,15 € entrichtet wurde. Am 3…
…Zl. 98/13/0242), sowohl objektiv als auch subjektiv tatbestandsmäßig iSd. des diesbezüglich in Rechtskraft erwachsenen Straferkenntnisses gehandelt hat, wobei abgesehen davon, dass eine UVZ-Verkürzung hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes 09/98 aus der Aktenlage nicht erkennbar ist, für die Zwecke der Strafzumessung iSd. § 33 Abs…
…2 lit. a und b FinStrG dar, sodass sich hinsichtlich der UVZ-Verkürzung 07-12/98 und L-, DB- und DZ-Verkürzung der Verdacht eines vorsätzlichen Handelns iSd. bezogenen Gesetzesstelle gleichsam aus der Tat selbst ergibt. Ob der somit an Hand der bisherigen Ermittlungsergebnisse dem…
…typischerweise in die Zuständigkeit der Einzelbeamten bei den Finanzstrafbehörden erster Instanz fallende Tathandlungen zu einer in die gerichtliche Zuständigkeit fallende Strafsache im Laufe der Zeit aufsumieren würden. Ist also im gegenständlichen Fall in weiterer Folge ein gerichtliches Strafverfahren gegen SB wegen Hinterziehung von Lohnabgaben nach …
…am 15. Dezember 2000, Zahllast S 5.572,-- + UVA 11/00, eingereicht am 16. Jänner 2001, Zahllast S 10.021,-- + UVZ 12/00, entrichtet am 14. Februar 2001, Zahllast 125.268,--). Infolge Nichteinreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung erfolgte am 19. Juli 2002 eine Festsetzung der Jahresumsatzsteuer gemäß §…
…StGB handelt hingegen absichtlich, wem es darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln vorsieht. Reicht daher für die Verletzung der Verpflichtung zur fristgerechten Einreichung ordnungsgemäßer Umsatzsteuervoranmeldungen (als Teilaspekt einer Hinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG) zur…
…ersten USO-Prüfung erfahren, sodass bezüglich der vorgeworfenen UVZ-Verkürzungen für 06 bis 09/1999 und 01, 02/2000 (ABNr. 202029/00) allenfalls Fahrlässigkeit, aber keinesfalls Vorsatz vorliege. Zu den für den Zeitraum 03 bis 07/2000 vorgeworfenen UVZ-Verkürzungen sei festzustellen, dass für 03…