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UFSF RV/0052-F/08Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2008

…März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. Februar 2006 betreffend Stundungszinsen - Steuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 11. September 2005 brachte die Berufungswerberin (in weiterer Folge Bw.) gegen den Bescheid…

UFSK RV/0513-K/02Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2005

…vom 28. Jänner 2002 der am 7. Jänner 2002 aushaftende Abgabenrückstand gestundet und die Abstattung in Raten bewilligt. Der Zeitpunkt der Entrichtung wurde hinausgeschoben. Daher erfolgte die Festsetzung von Stundungszinsen entsprechend dem § 212 Abs. 2 BAO zu Recht. Die Bw. wies zusätzlich darauf hin, dass…

UFSK RV/0193-K/04Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2004

…Finanzamtes V., vertreten durch W.A., vom 11. August 2003 betreffend Stundungszinsen - Steuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte mit schriftlicher Eingabe vom 14. Juni 2002 eine Zahlungserleichterung hinsichtlich seines Abgabenrückstandes. Wörtlich führte er…

UFSW RV/0121-W/03Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 1. Bezirk über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages vom 9. Dezember 2002 entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.   Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…

UFSW RV/4116-W/02Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2003

…den Bescheid des Finanzamtes für den 6.,7. und 15. Bezirk in Wien über die Festsetzung von Stundungszinsen vom 10.April 2000 entschieden:   Der Berufung wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…

UFSW RV/4618-W/02Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2003

…hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk betreffend Stundungszinsen vom 9. April 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…

UFSG RV/0401-G/11Vorschreibung von Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2013

…gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 9. Februar 2011 betreffend Stundungszinsen - Steuer 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 17. Jänner 2010 beantragte der Berufungswerber (Bw.) den aushaftenden Rückstand resultierend aus einer Familienbeihilfenrückforderung…

UFSS RV/0352-S/09Stundungszinsen und Dauer des Berufungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2010

…dass gemäß § 212 Abs. 2 letzter Satz BAO im Falle der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen hat, sodass auf Grund dieses Umstandes eine Beschwer des Bw. nicht gegeben ist. Aufgrund der…

UFSF RV/0294-F/09Stundungszinsen bei noch unerledigten Rechtsmitteln betreffend die Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2010

…gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 9. Dezember 2008 betreffend Stundungszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit am 26. Mai 2008 beim Finanzamt eingegangenem Schreiben hat der Berufungsführer um Stundung seines Abgabenrückstandes bis zum Ergehen einer…

UFSW RV/3141-W/07Stundungszinsen bei Zusammentreffen von Zahlungserleichterungsansuchen und Antrag auf Aussetzung der Einhebung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009

…auf dem Konto der Bw. freilich kein Abgabenrückstand bestanden, der stundungsgegenständlich hätte sein können, sodass sich auch die Vorschreibung von Stundungszinsen als rechtswidrig erweise. Es werde beantragt, den angefochtenen Bescheid ersatzlos aufzuheben. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 5. September 2007 als unbegründet…

UFSK RV/0283-K/08Stundungszinsen, Ansuchen um Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2009

…194/1961, idgF sind für Abgabenschuldigkeiten, die den Betrag von € 750,00 überschreiten, Stundungszinsen in Höhe von 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten, solange auf Grund eines Ansuchens um Zahlungserleichterungen, über das noch nicht entschieden wurde, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet…

UFSW RV/0066-W/09Stundungszinsen bei Zusammentreffen von Anträgen auf Stundung und Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.05.2009

… 230 Abs. 3 BAO) oder b) soweit infolge einer gemäß Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Gemäß § 212a Abs. 9 BAO sind für Abgabenschuldigkeiten a) solange auf…

UFSW FSRV/0127-W/08Stundungszinsen für Zahlungsaufschub einer Geldstrafe; eine Berufungsvorentscheidung ist im Bereich des Finanzstrafgesetzes nicht vorgesehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)13.03.2009

…50,00 ein, das vom Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf bewilligt wurde. Für den damit verbundenen Zahlungsaufschub wurden mit Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 9. April 2008 gesetzeskonform Stundungszinsen für den Zeitraum vom 16. November 2007 bis 28. März 2008…

UFSW RV/1546-W/06Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Ablauf der Aussetzung, Fristversäumnis bei Berufungsfrist; Berufungsargumente nur gegen zugrunde liegenden Stammabgabenbescheide, zudem eine verspätete Berufung nach Ablauf der Monatsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2008

…1. vom 17. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 I.) vom 13. Jänner 2006 über die Festsetzung von Stundungszinsen, II.) vom 25. Jänner 2006 über die Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, III.) vom 25. Jänner 2006 über die Festsetzung…

UFSW RV/0173-W/08Stundungszinsen bei nicht zeitgerecht eingebrachtem Zahlungserleichterungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2008

…3) oder b) soweit infolge einer gemäß Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt…

UFSW RV/0974-W/06Stundungszinsen, neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen innerhalb der Nachfrist der Abweisung eines ersten Zahlungserleichterungsansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2008

…einer gemäß Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229…

UFSW RV/1064-W/07Stundungszinsen oder Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.11.2007

…den Zeitraum ab 31. Oktober 2005 für den Betrag von € 671.819,19 keine Stundungszinsen sondern Aussetzungszinsen zu berechnen. Bezüglich des Rückstandes aufgrund von Bescheidänderungen im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung in Höhe von € 503.862,55 sei per 9. Februar 2006 eine Berufung…

UFSW RV/1553-W/06Stundungszinsen im Zusammenhang mit unerledigter Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2007

…werden müssen, worauf mit Bescheid vom 13. Jänner 2006 Stundungszinsen in Höhe von € 62.900,76 vorgeschrieben worden seien. Diese könnten daher nicht anerkannt werden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. März 2006 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass für…

UFSW RV/0297-W/05Stundungszinsen bei Zahlungserleichterungsantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2006

…erhoben worden sei und nach Erledigung derselben ein Bruchteil des Betrages als Zahllast bestehen bleibe. Die Grundlage für die Berechnung der Stundungszinsen werde sich also massiv verringern. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 30. Juni 2004 als unbegründet ab. Mit Eingabe vom 8…

UFSW RV/0298-W/05Stundungszinsen, Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2006

…bilden) Berufung erhoben worden sei und nach Erledigung dieser Berufungen ein Guthaben bestehen bleiben würde. Die Grundlage für die Berechnung der Stundungszinsen werde sich als nicht mehr vorhanden erweisen. Der in der Buchungsmitteilung ausgewiesene Rückstand sei falsch und könne nicht als Grundlage für Einbringungsmaßnahmen herangezogen…