…die Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. § 16 Abs. 1 Z 10 letzter Satz bestimmt, dass Aufwendungen, die in Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, keine Werbungskosten darstellen. Damit sind diese Aufwendungen ausdrücklich sowohl als Fortbildungs- als auch als Ausbildungskosten vom Abzug ausgeschlossen. Ein Doktoratstudium stellt…
…Arbeit. Gegen den am 4. September 2003 erlassenen Einkommensteuerbescheid für 2002 erhob er mit Schreiben vom 28. September 2003 Berufung und führte aus, er habe es verabsäumt die Werbungskosten betreffend seiner Berufsausübung geltend zu machen. Die Werbungskosten beträfen einerseits die Studiengebühren für das weiterführende Doktoratsstudium…
…ist festzustellen, dass die im Zusammenhang mit dem Doktoratsstudium des Bw. angefallenen Kosten für Studiengebühren im Jahr 2002 in Höhe von € 754,44 nicht als Werbungskosten anzuerkennen sind (vgl. auch SWK 17/18/2003, Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein (ordentliches) Universitätsstudium, S 455…
…Kosten für doppelte Hauhaltsführung seien nicht berücksichtigungsfähig, da es an einer doppelten Haushaltsführung mangle. Denn am Wohnsitz der Eltern führe der Bw gar keinen eigenen Hausstand. Von den geltend gemachten Aus- und Fortbildungskosten seien nur 61 € (Unterbringungskosten Tagung B) anzuerkennen, da das Doktoratstudium der…
…sich um das an das Diplomstudium anschließende Doktoratsstudium auf dem gleichen Studiengebiet handelt, Teil der privaten Lebensgestaltung ist und die bei diesem Studium entstehenden Aufwendungen keine abzugsfähigen Werbungskosten sind. Die vom Bw. im Kalenderjahr 2001 bezahlten Studiengebühren für das Doktoratsstudium waren gemäß der Bestimmung des …
…war W. Die Bw fuhr im Streitjahr 2001 mit der Bahn mehrmals von W nach V und zurück. Der Bw erwuchsen für ihr Doktoratsstudium Studiengebühren für das Sommersemester 2001 und das Wintersemester 2001/02 iHv 726,72 €. Diese Feststellungen ergeben sich aus der Berufung…
…des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) machte in seiner Einkommensteuererklärung 2002 unter dem Titel Werbungskosten Studiengebühren für ein Doktoratsstudium geltend…
…Nichtanerkennung von Studiengebühren) behängt. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw. war im Jahr 2001 Berufsanwärterin in einer Steuerberatungskanzlei in S und wohnhaft in P. Neben dieser beruflichen Tätigkeit betrieb sie an der Universität S gleichzeitig auch das rechtswissenschaftliche Doktoratsstudium. In der Arbeitnehmerveranlagungserklärung für 2001…
…für 2001 geltend gemachten Studiengebühren (Studienbeitrag nach dem novellierten Hochschul-TaxenG 1972 iHv. 5.000,00 S und ÖH-Beiträge nach dem HochschülerschaftsG 1998 für SS 2001 bzw. WS 2001/02 v. je 187,00 S) aus Anlass ihres damals betriebenen rechtswissenschaftlichen Doktoratsstudiums (ordentliches Studium…
…2002 als wissenschaftliche Mitarbeiterin mit der Judikaturdokumentation des Verfassungsgerichtshofes betraut. Neben dieser Tätigkeit war ich ebenfalls wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien. Mit 8. November 2002 beendete ich das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften. Meine Dissertation "Die Entwicklung des Europäischen Artenschutzrechts …
…Studienwechsel durchzuführen bzw. arbeiten zu gehen, habe ich vorerst auch die Studiengebühren für das dritte Semester des Mathematikstudiums und das zweite Semester des Sportstudiums einbezahlt. Auf Grund eines Eignungstests bzw. einer Aufnahmsprüfung an der Fachhochschule in Wiener Neustadt wurde ihm dann mitgeteilt, dass er im…
…2003 Studiengebühren bei Berufstätigen als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Doktoratsstudium seien daher als Werbungskosten zu berücksichtigen. Im zweiten Punkt sei der Anerkennung der Kosten für die doppelte Haushaltsführung widersprochen worden. Begründet sei dies mit den fehlenden Vorraussetzungen für…
…unmittelbaren Zusammenhang des Doktoratsstudiums mit ihrer beruflichen Tätigkeit als Universitätsassistentin und beantragte die Studiengebühren als Werbungskosten in Anzug zu bringen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG idF BGBl. I 106/1999 sind ab dem Jahr 2000 Aufwendungen für Aus-…
…Bw. die Kenntnisse aus dem Doktorratsstudium im ausgeübten Beruf als Steuerberater-Berufsanwärter anwenden könnte oder der Arbeitgeber ein Interesse am Studium habe bzw. welche arbeitsrechtliche Behandlung ("Promotionsdienstverhältnis") angewendet werde. Auch kann die Anwendung einer für den berufungsgegenständlichen Zeitraum 2001 geltende gesetzliche Bestimmung nicht deswegen unterbleiben…
…an der Universität Linz vom unabhängigen Finanzsenat (28.2.2003, RV/0788-S/02) die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für das sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Doktoratsstudium an dieser Universität versagt. Der unabhängige Finanzsenat ist an die geltende Rechtslage gebunden; zur Lukrierung einer allfälligen Anlassfallwirkung (Art 140 Abs…
…der WU in Wien ein Doktoratsstudium gemacht. Sie hat auch das für ihr Studium notwendige Praktikum am 9.10.2002 begonnen, daher für das Semester keine Studiengebühren einbezahlt. Leider wurde das Praktikum am 29.11.2002 beendet. Ich bitte mir für dieses Praktikum die Familienbeihilfe…
…gesamten schon im erstinstanzlichen Verfahren geltend gemachten Werbungskosten von € 882,-- plus € 84,-plus € 147,-- für Fahrten in Zusammenhang mit dem Doktoratsstudium der f, € 40,-- Kopierkosten, € 5 Bibliotheksausweis jk Landesbibliothek, € 224,-- Notebook HP Pavilion, sowie ca € 40,-- Studiengebühren gegenüber…
…03 beim VfGH anhängigen Verfahren wurde einem Universitätsassistenten an der Universität Linz vom Unabhängigen Finanzsenat (28.2.2003, RV/0788-S/02) die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für das sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Doktoratsstudium an dieser Universität versagt. Der Unabhängige Finanzsenat ist an die geltende Rechtslage gebunden…
…Kopie die Übernahmebestätigung ELBA über die Einzahlung der Studiengebühr am 29. September 2003 und eine Inskriptionsbestätigung für das Wintersemester 2003/2004 der Universität Linz vor. Laut dieser Studienbestätigung war der Berufungswerber als ordentlicher Studierender der Studienrichtung Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften mit dem Dissertationsgebiet Technische Chemie…
…betreffen. Die Kosten für das Studium in N. stehen durch die mögliche Verwertung der erworbenen Kenntnisse im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit. Im Zuge seines Studiums war die Ablegung der Fernprüfung an einer Universität in Mexiko erforderlich. Die Studiengebühren, die anteiligen im Zusammenhang mit dem…