…die Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. § 16 Abs. 1 Z 10 letzter Satz bestimmt, dass Aufwendungen, die in Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, keine Werbungskosten darstellen. Damit sind diese Aufwendungen ausdrücklich sowohl als Fortbildungs- als auch als Ausbildungskosten vom Abzug ausgeschlossen. Ein Doktoratstudium stellt…
…Arbeit. Gegen den am 4. September 2003 erlassenen Einkommensteuerbescheid für 2002 erhob er mit Schreiben vom 28. September 2003 Berufung und führte aus, er habe es verabsäumt die Werbungskosten betreffend seiner Berufsausübung geltend zu machen. Die Werbungskosten beträfen einerseits die Studiengebühren für das weiterführende Doktoratsstudium…
…ist festzustellen, dass die im Zusammenhang mit dem Doktoratsstudium des Bw. angefallenen Kosten für Studiengebühren im Jahr 2002 in Höhe von € 754,44 nicht als Werbungskosten anzuerkennen sind (vgl. auch SWK 17/18/2003, Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein (ordentliches) Universitätsstudium, S 455…
…Kosten für doppelte Hauhaltsführung seien nicht berücksichtigungsfähig, da es an einer doppelten Haushaltsführung mangle. Denn am Wohnsitz der Eltern führe der Bw gar keinen eigenen Hausstand. Von den geltend gemachten Aus- und Fortbildungskosten seien nur 61 € (Unterbringungskosten Tagung B) anzuerkennen, da das Doktoratstudium der…
…Da für das nachfolgende Studium erst ab Wintersemester 2015 inskribiert wurde, lag zwischenzeitlich keine Berufsausbildung vor (Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 idgF iVm § 68 (1) Universitätsgesetz 2002). Angemerkt wird, dass das Semesteretikett allein ebenso wie das Zahlen von Studiengebühren keine Nachweise im…
…sich um das an das Diplomstudium anschließende Doktoratsstudium auf dem gleichen Studiengebiet handelt, Teil der privaten Lebensgestaltung ist und die bei diesem Studium entstehenden Aufwendungen keine abzugsfähigen Werbungskosten sind. Die vom Bw. im Kalenderjahr 2001 bezahlten Studiengebühren für das Doktoratsstudium waren gemäß der Bestimmung des …
…war W. Die Bw fuhr im Streitjahr 2001 mit der Bahn mehrmals von W nach V und zurück. Der Bw erwuchsen für ihr Doktoratsstudium Studiengebühren für das Sommersemester 2001 und das Wintersemester 2001/02 iHv 726,72 €. Diese Feststellungen ergeben sich aus der Berufung…
…des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) machte in seiner Einkommensteuererklärung 2002 unter dem Titel Werbungskosten Studiengebühren für ein Doktoratsstudium geltend…
…€ und 41,90 € und 8.118,00 € für das Doktoratsstudium Psychotherapiewissenschaft an die Sigmund Freud Privatuniversität, insgesamt somit 10.129,90 €. Im Jahre 2024 betrugen die für das Doktoratsstudium Psychotherapiewissenschaft entrichteten Studiengebühren 8.118,00 € und ÖH-Gebühren in Höhe…
…2024 rechtzeitig Beschwerde. Darin machte er Kammerbeiträge in Höhe von 5.712,00 € sowie Ausbildungskosten in Höhe von 768,12 € (Studiengebühren für ein Doktoratsstudium) als Werbungskosten geltend. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 22.2.2024 gab die belangte Behörde der Beschwerde teilweise Folge, wobei die…
…Nichtanerkennung von Studiengebühren) behängt. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw. war im Jahr 2001 Berufsanwärterin in einer Steuerberatungskanzlei in S und wohnhaft in P. Neben dieser beruflichen Tätigkeit betrieb sie an der Universität S gleichzeitig auch das rechtswissenschaftliche Doktoratsstudium. In der Arbeitnehmerveranlagungserklärung für 2001…
…für 2001 geltend gemachten Studiengebühren (Studienbeitrag nach dem novellierten Hochschul-TaxenG 1972 iHv. 5.000,00 S und ÖH-Beiträge nach dem HochschülerschaftsG 1998 für SS 2001 bzw. WS 2001/02 v. je 187,00 S) aus Anlass ihres damals betriebenen rechtswissenschaftlichen Doktoratsstudiums (ordentliches Studium…
…2002 als wissenschaftliche Mitarbeiterin mit der Judikaturdokumentation des Verfassungsgerichtshofes betraut. Neben dieser Tätigkeit war ich ebenfalls wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien. Mit 8. November 2002 beendete ich das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften. Meine Dissertation "Die Entwicklung des Europäischen Artenschutzrechts …
…Studienwechsel durchzuführen bzw. arbeiten zu gehen, habe ich vorerst auch die Studiengebühren für das dritte Semester des Mathematikstudiums und das zweite Semester des Sportstudiums einbezahlt. Auf Grund eines Eignungstests bzw. einer Aufnahmsprüfung an der Fachhochschule in Wiener Neustadt wurde ihm dann mitgeteilt, dass er im…
…2003 Studiengebühren bei Berufstätigen als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Doktoratsstudium seien daher als Werbungskosten zu berücksichtigen. Im zweiten Punkt sei der Anerkennung der Kosten für die doppelte Haushaltsführung widersprochen worden. Begründet sei dies mit den fehlenden Vorraussetzungen für…
…unmittelbaren Zusammenhang des Doktoratsstudiums mit ihrer beruflichen Tätigkeit als Universitätsassistentin und beantragte die Studiengebühren als Werbungskosten in Anzug zu bringen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG idF BGBl. I 106/1999 sind ab dem Jahr 2000 Aufwendungen für Aus-…
…Bw. die Kenntnisse aus dem Doktorratsstudium im ausgeübten Beruf als Steuerberater-Berufsanwärter anwenden könnte oder der Arbeitgeber ein Interesse am Studium habe bzw. welche arbeitsrechtliche Behandlung ("Promotionsdienstverhältnis") angewendet werde. Auch kann die Anwendung einer für den berufungsgegenständlichen Zeitraum 2001 geltende gesetzliche Bestimmung nicht deswegen unterbleiben…
…an der Universität Linz vom unabhängigen Finanzsenat (28.2.2003, RV/0788-S/02) die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für das sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Doktoratsstudium an dieser Universität versagt. Der unabhängige Finanzsenat ist an die geltende Rechtslage gebunden; zur Lukrierung einer allfälligen Anlassfallwirkung (Art 140 Abs…
…welche die tatsächlichen Verhältnisse auch bestätigen könnten. Die Bf sei bis Februar 2004 ihrem Doktoratsstudium nachgegangen, was auf einen gewichtigen Grund für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in ***18*** hindeute. Auch spreche die Größe der Unterkunft in ***18*** mit einem Haus und Wohnräumen über zwei Etagen…
…2015 für ihre im Februar 1993 geborene Tochter C B Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag. C B schloss im Juni 2015 das Studium MSc in Managing People, Knowledge and Change in Schweden / Lund nach einem einjährigen Masterstudium (mit 60 ECTS) ab. Da in Österreich für ein Doktoratsstudium…