…das an das Diplomstudium anschließende Doktoratsstudium auf dem gleichen Studiengebiet handelt, Teil der privaten Lebensgestaltung ist und die bei diesem Studium entstehenden Aufwendungen keine abzugsfähigen Werbungskosten sind. Die vom Bw. im Kalenderjahr 2001 bezahlten Studiengebühren für das Doktoratsstudium waren gemäß der Bestimmung des § 16 Abs…
…von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die Studiengebühren für ein ordentliches Universitätsstudium abzugsfähige Fortbildungskosten darstellen können. Während das Finanzamt sich bei seiner ablehnenden Entscheidung im Wesentlichen auf den Gesetzeswortlaut des § 16 Abs…
…Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. machte in ihrer Arbeitnehmerveranlagung für 2002 unter anderem Aufwendungen (Studiengebühren) für ein ordentliches Universitätsstudium als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt lehnte die Anerkennung dieser Kosten im Einkommensteuerbescheid 2002 mit folgender Begründung ab: "...Aufwendungen für ordentliches Universitätsstudium, darunter fallen auch Doktoratsstudien…
…In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 machte der Berufungswerber die Studiengebührin der Höhe von Euro 363,36 für ein Philosophie-Studium an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Salzburg geltend. Diesen beantragten Werbungskosten wurde in der Berufungsvorentscheidung die steuerliche Anerkennung mit…
…sie im Juni 2002. Über weitere Anfrage wurde ferner mitgeteilt, dass an der Universität S kein postgradualer Universitätslehrlehrgang über "Europarecht" angeboten wird. Außerdem sei bei solchen Lehrgängen nicht die "normale" Studiengebühr, sondern eine wesentlich höhere Lehrgangsgebühr zu bezahlen. Aus den der Bw. zuzuordnenden EDV-Daten…
…2012 betreffend Einkommensteuer 2010 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge: Bw.) machte in den Einkommensteuererklärungen des Streitzeitraumes unter dem Titel der außergewöhnlichen Belastung Studiengebühren für das Studium seines Sohnes an der X Privatuniversität…
…mit ihr im gemeinsamen Haushalt lebe, bezahle sie ihr monatlich 145,00 € an Unterhalt. Sie bezahle ihrer Tochter zudem zweimal jährlich die Studiengebühren sowie die Kosten für eine Psychotherapie, welche ihre Tochter laut ärztlicher Verordnung in Anspruch nehmen müsse. Infolge dieser Krankheit habe sich…
…die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, erstmals Werbungskosten für Fortbildung in Höhe von 726,27 Euro geltend. Dabei handelte es sich um die im Jahr 2002 bezahlten Studiengebühren für das ordentliche Studium der Rechtswissenschaften. Das Studium wurde von der Bw. im Jahr 2007 abgeschlossen. Vom…
…Vorlageantrag vom 18. Februar 2003 (eingelangt am 20. Februar 2003) erläuterte die Bw abermals den unmittelbaren Zusammenhang des Doktoratsstudiums mit ihrer beruflichen Tätigkeit als Universitätsassistentin und beantragte die Studiengebühren als Werbungskosten in Anzug zu bringen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 Z…
…September 2003 Berufung und führte aus, er habe es verabsäumt die Werbungskosten betreffend seiner Berufsausübung geltend zu machen. Die Werbungskosten beträfen einerseits die Studiengebühren für das weiterführende Doktoratsstudium, da dieses die Chancen der geplanten, späteren Ausübung der Lehrtätigkeit (im Zweitfach Geschichte) in den USA oder…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Scherner-Tromayer Edeltraud, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 (Arbeitnehmerveranlagung) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…Universitätsstudiums anfallenden Studiengebühren gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Senat hat erwogen: Gemäß § 16 Absatz 1 Ziffer 10 EStG 1988 stellen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, expressis verbis keine Werbungskosten dar. Aufwendungen im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium - wie vorliegend die strittigen Studiengebühren …
…vorliegenden Fall ob die vom Bw. getätigten Aufwendungen für die Studiengebühren für das SS 2002 und WS 2002/03 in Höhe von € 754,44 als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002 anzuerkennen sind. Gemäß gesetzlicher Definition des § 16 EStG sind Werbungskosten…
…fremden Haushalt durchgeführt wurde. Im Falle der Reinigung durch Fremde ist dieser Aufwand durch Vorlage eines Fremdbeleges nachzuweisen, da lediglich ein Beleg vom 18. Juni 2001 in Höhe von 421 S aktenkundig ist. Hinsichtlich der Studiengebühr wurde der Bw. vorgehalten, dass Aufwendungen gemäß § 16 Abs…
…Steuerpflichtige mit Schreiben vom 24. Juni 2004 nach. Als Beilage zu diesem Schriftsatz legte er in Kopie die Übernahmebestätigung ELBA über die Einzahlung der Studiengebühr am 29. September 2003 und eine Inskriptionsbestätigung für das Wintersemester 2003/2004 der Universität Linz vor. Laut dieser Studienbestätigung war…
…künftigen Einkünfte einer uneingeschränkten Besteuerung unterliegen werden und Grundlage dafür das abgeschlossene Studium sei, sei es angemessen, die vorweg aufgewendeten Kosten (Studiengebühren) anzuerkennen. Vom Finanzamt wurde die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen. Ein vom Bw. beauftragter Vertreter hat einen Vorlageantrag eingebracht. Ergänzend wurde vorgebracht…
…der Psychologie an der Universität Wien angefallenen Studiengebühren als Werbungskosten in Höhe von € 754,44 (Wintersemester € 377,22 und Sommersemester € 377,22). Mit Bescheid vom 26. Mai 2003 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 wurden die Studiengebühren nicht als Werbungskosten anerkannt. Mit…
…London laut Erklärung erst mit September 2003 begonnen hatte. Zusätzlich machte der Pflichtige - ebenfalls als außergewöhnliche Belastung - die für seine Tochter an die M University in London entrichteten Studiengebühren in Höhe von 16.770,85 € geltend, die er im weiteren Veranlagungsverfahren auch belegmäßig nachwies…
…insofern eine Entschärfung vorgenommen, als für Veranlagungs- und Lohnzahlungszeiträume ab 2004 bei Aktiven im Rahmen einer aktiven beruflichen Tätigkeit oder als Umschulungsmaßnahme Studiengebühren für ein ordentliches Universitätsstudium (also auch der durch das Hochschul-TaxenG 1972 idF BGBl I 2001/13 neu eingeführte Studienbeitrag von 363…
…P seien, wo seine Eltern lebten. Bei den Fortbildungskosten handle es sich um Studiengebühren. Mit Einkommensteuerbescheiden für 2004 und 2005 erkannte das Finanzamt die Familienheimfahrten nicht als Werbungskosten an mit der Begründung, bei einem allein stehenden Arbeitnehmer könnten derartige Aufwendungen nur dann berücksichtigt werden, wenn…