…Im Rahmen von Ermittlungen bei der Firma X. sei festgestellt worden, dass neben den offiziellen Verkäufen (unter Vorweisen der Kundenkarte) auch Verkäufe ohne Nennung des Empfängers ("Barverkaufsrechnungen") getätigt worden seien. Konkret habe die Auswertung ergeben, dass neben offiziellen Warenlieferungen und -verkäufen an die Kundennummer lautend…
…unter der oben angeführten StrNr. eingeleitete und damit anhängige Finanzstrafverfahren gemäß §§ 136, 157 FinStrG im Zweifel zu seinen Gunsten eingestellt wird. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis (des Einzelbeamten) vom 11. Dezember 2006, StrNr. 500000-2003/00000-001, hat das Zollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Berufungswerber…
…herabzusetzen und die Freiheitsstrafe zur Gänze aufzuheben. Zur Entscheidung wurde erwogen: Straferkenntnisse erwachsen in Teilrechtskraft, wenn nicht deren gesamter Umfang angefochten wird (vgl. VwGH vom 15. Mai 1986, 84/16/0209 - ÖStZB 1987, 206), sodass beispielsweise eine Teilrechtskraft hinsichtlich des Schuldspruches rechtlich möglich ist (vgl…
…gilt auch umso mehr, als weder in der vorliegenden, sich gegen das nach trotz ordnungsgemäßer Ladung in Abwesenheit des Beschudigten durchgeführten mündlichen Verhandlung (vgl. § 126 FinStrG) ergangene Straferkenntnis richtenden Berufung noch im Strafverfahren SN 046-2005/00146-001 gegen den betreffenden, von der Finanzstrafbehörde erster…
…Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen ausgesprochen. Gleichzeitig wurden die vom Beschuldigten zu tragenden Kosten des Strafverfahrens gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit 150,00 € bestimmt. In seiner Begründung führt der erkennende Einzelbeamte im Wesentlichen an, dass es…
…die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis vom 5. Juli 2005, SN 046-2002/00454-002, hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Berufungswerber (Bw.) für schuldig erkannt, vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz als Abgabepflichtiger durch die Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen…
…Entscheidung wurde erwogen: Vorweg ist festzuhalten, dass in Folge der sich nach den ausdrücklichen Ausführungen des Bw. im Berufungsverfahren lediglich gegen den Strafausspruch (Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe) richtenden Berufung des Beschuldigten der Schuldspruch im angefochtenen Straferkenntnis des Einzelbeamten vom 20. Jänner 2004 in (Teil)Rechtskraft erwachsen…
…und Harald Weingartner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen P wegen Schmuggel gemäß § 35 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 14. August 2003 gegen das Straferkenntnis des Einzelbeamten des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…gemäß § 156 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 22. Februar 2005 hat das Finanzamt Braunau Ried Schärding als Finanzstrafbehörde erster Instanz die gegen das Straferkenntnis (des Einzelbeamten) vom 1. Dezember 2004, SN. 041…
…ihres Verteidigers, des Amtsbeauftragten sowie der Schriftführerin Tanja Grottenthaler durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung der Beschuldigten wird Folge gegeben und das bekämpfte Straferkenntnis des Einzelbeamten als Organ des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz dahingehend abgeändert, dass es zu lauten…
…5 iVm § 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG unter Bedachtnahme auf das Straferkenntnis des Einzelbeamten beim Finanzamt Kufstein Schwaz vom 13. September 2004 zur StrNr. 083/2001/00000-001, teilweise bestätigt durch die Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates vom 17. November 2004, FSRV/0053-I/04…
…des Finanzamtes Wels betreffend den Beschuldigten zu StrLNr. 85/88). Laut Strafregisterauskunft betreffend den Beschuldigten wurde der unbedingte Teil der Geldstrafe in Höhe von ATS 1,000.000,00 (umgerechnet € 72.672,84) letztendlich am 27. Juni 2006 vollzogen. Mit Straferkenntnis des Einzelbeamten des…
…der Wert könne derzeit nicht festgestellt werden. Die Bw. sei ledig, habe keine Sorgepflichten und weise eine einschlägige finanzbehördliche Vorverurteilung auf. Zuletzt sei sie durch das Erkenntnis des Einzelbeamten vom 12. September 2002 wegen § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu einer Geldstrafe in Höhe…
…Bescheid vom 7. September 2012 hat das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz den in der Berufung gegen das da. Straferkenntnis (des Einzelbeamten) vom 30. Juli 2012 gestellten Antrag des Beschuldigten vom 3. September 2012 auf die Beigabe eines (unentgeltlichen) Verteidigers gemäß § 77…
…Finanzstrafverfahren (vgl. Einleitungsverständigung vom 22. März 2011) als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen darauf verwiesen, dass zum Entscheidungszeitpunkt mangels Erhebung eines Rechtsmittels (Berufung) gegen das das vorangeführte Finanzstrafverfahren erstinstanzlich abschließende Straferkenntnis (des Einzelbeamten) vom 19. Juli 2011 und allfälligem Antrag gemäß § 58 Abs. 2…
… 33 Abs. 5, 38 Abs. 1 iVm 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG wird über ihn unter Bedachtnahme auf das Straferkenntnis des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 5. Oktober 2007, StrNr. 2, eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von 1.150,00 € verhängt und die…
…wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis (des Einzelbeamten) vom 20. September 2005, SN 046-2004/00404-001, hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Bw. für schuldig erkannt, vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes als Abgabepflichtiger durch (die) Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen…
…seit Oktober 2004, durch die Dr. Gerald Büger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater GesmbH vertretene Einzelunternehmen des Bf., der ua. eine (ungetilgte) finanzstrafrechtliche Vorstrafe wegen der Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen (vgl. Straferkenntnis des Einzelbeamten der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 1. Dezember 2004, SN 041-2002/00098-001) iSd…
…Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat, das angefochtene Straferkenntnis aufzuheben und das Finanzstrafverfahren gegen den Beschuldigten einzustellen. Aus Anlass der vorstehenden mündlichen Berufungsverhandlung wurde der spruch- bzw. verfahrensgegenständliche Sachverhalt unter Aufnahme weiterer Beweise, nämlich insbesondere der zeugenschaftlichen Einvernahme der Ehegattin des Bw., Frau SS…
…FinStrG), den bereits von der Erstbehörde (zu Recht) im Straferkenntnis herangezogenen (gesetzlichen) Strafzumessungsgründen der bisherigen finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit (§ 34 Abs. 1 Z. 2 StGB), der wirtschaftlichen bzw. finanziellen Notlage zum Zeitpunkt der Tatbegehung (§ 34 Abs. 1 Z. 10 StGB) und des (erschwerend zu wertenden) langen Tatzeitraumes (…