…sich die Umsatzsteuerschuld für 2006 im Zuge der Veranlagung auf € 1.844,43 reduziert. Dadurch habe sich der strafbestimmende Wertbetrag ebenfalls auf € 1.844,43 verringert und es wäre bei Festsetzung des Strafausmaßes von diesem Betrag auszugehen. Der Bw. stelle daher den Antrag…
…der Geldstrafe heranzuziehenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters, dessen Schuld die Grundlage für die Strafausmessung innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens. In Ergänzung zu den diesbezüglich auch im Berufungsverfahren für zutreffend zu erachtenden Feststellungen des Erstsenates (vgl. wiederum Seite 4 oben) hinsichtlich der in der…
…mit der übrigen Aktenlage stehendes Geständnis des Beschuldigten. Eine offenbar vorliegende gewerbsmäßige Begehungsweise im Sinne des § 38 Abs.1 lit.a FinStrG wurde vom Erstsenat nicht aufgegriffen. Hinsichtlich der Strafausmessung wurde eben dieses Geständnis, die (finanzstrafrechtliche) Unbescholtenheit des Beschuldigten sowie die teilweise Schadensgutmachung als strafmildernd…
…als straferschwerend hingegen den extrem langen Tatzeitraum. Ausgehend von einem maximalen Strafrahmen (für die Geldstrafe) von € 111.108,-- erscheine unter Berücksichtigung der gesetzlichen Strafzumessungsgründe ein Strafausmaß von € 12.000,-- bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Wochen tat- und schuldangemessen. Die weiteren Verkürzungen an Umsatzsteuer…
Der Bw. bestreitet in der Berufung sehr ausführlich und wiederholt, dass überhaupt Verkürzungen - in diesem Ausmaß - vorliegen und stellt die im Rahmen der abgabenbehördlichen Betriebsprüfung erfolgten, dem Finanzstrafverfahren als strafbestimmende Wertbeträge zugrunde liegenden Nachforderungen - somit die objektive Tatseite - in Abrede. Dazu ist auf die vom…
…eingeschränkten Handlungs- bzw. Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten hindeutenden Umstände laut den ärztlichen Berichten vom 20. Juli 2012 und vom 2. Oktober 2007 erscheinen allenfalls im Rahmen der (im Falle eines Schuldspruches) gegebenenfalls vorzunehmenden Strafausmessung entsprechend berücksichtigungswürdig. Darauf, dass im ärztlichen Befund vom 20. Juli 2012 das…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Oktober 2008 hätte E die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 886,19 bis zum Ablauf des 15. Dezember 2008 zu entrichten gehabt; ebenso hätte er bis zu diesem Zeitpunkt eine ordnungsgemäße diesbezügliche Voranmeldung einzureichen gehabt, was er beides wissentlich unterlassen…
…einem strafrechtlichen Tatbestand ausgegangen werde, ersucht der Beschuldigte um Beurteilung als fahrlässige Abgabenverkürzung und um ein geringes Strafausmaß. Eine Berufung des Amtsbeauftagten liegt nicht vor. Der Beschuldigte und der Vertreter der Veteidigerin ließen sich für die mündliche Berufungssenatsverhandlung am 20. Mai 2008 beim Unabhängigen Finanzsenat…
…im Untersuchungsverfahren abgelegten Teilgeständnisses, der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Beschuldigten als strafmildernd bzw. des langen Tatzeitraumes als straferschwerend gelangte der Spruchsenat zu seiner vorstehend angeführten Strafausmessung. Gegen das vorangeführte Straferkenntnis richtet sich die mit Schreiben vom 21. April 2006 erhobene Berufung des Amtsbeauftragten, in der im…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
…des berauschenden Mittels den Umständen nach begründet." Der Bestimmung des § 23 Abs. 3 FinStrG liegt zugrunde, dass über den Täter als Folge seiner Finanzstraftat(en) im Rahmen der Strafausmessung ein Sanktionsübel verhängt werden soll, welches vorerst in einer Vermögensstrafe, eben in einer Geldstrafe, bestehen soll…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 11. Oktober…
…1 FinStrG) und die durch die Gesamtauswirkungen der Tat(en) bestimmte Täterschuld die Grundlage der innerhalb des vorgegebenen Strafrahmens vorzunehmenden Strafausmessung. Daneben sind neben wie bei jeder strafrechtlicher Sanktionierung auch zu beachtenden Auswirkungen auf das künftige rechtskonforme Verhalten des zu Bestrafenden (Spezialprävention) und auf die…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dr. Peter Wassermann und Mag. Thomas Karner als weitere Mitglieder des Senates…
Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 leg. cit. in der Fassung des SteuerreformG 2005, BGBl. I 2004/57, in Geltung ab 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dir. Hans-Dieter Salcher und Mag. Sybille Regensberger als weitere Mitglieder des…
Die Abgabenbehörde erster Instanz hat die Einwendungen des Beschuldigten in Zusammenhang mit Sparbuch und Porscheverkauf mit 25 % der festgestellten Differenz berücksichtigt. Ob dieser Ansatz [ergänze: in Bezug auf das Sparbuch] der Realität entspricht, könnw nicht festgestellt werden. Jedenfalls komme ihm eine deutlich größere Wahrscheinlichkeit zu…
…der im Anlassfall vorliegenden Strafzumessungsgründe (finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit sowie das Nichtvorliegen von, ein derartiges Strafausmaß rechtfertigenden spezial- oder generalpräventiven Gründen) und der - wie im Erstverfahren aus Anlass der mündlichen Verhandlung vom 5. August 2010 vorgebrachten - persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse deutlich zu hoch ausgemessen worden. Es wurde…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Dieter Pail und Dir. Alfred Genschar als weitere Mitglieder des Senates in…
…längeren Tatzeitraumes hingegen als straferschwerend, sowie der persönlichen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bw. gelangte die Erstbehörde zu der von ihr vorgenommenen Strafausmessung. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die form- und fristgerechte Berufung der Beschuldigten vom 10. Juni 2008, wobei im Wesentlichen wie folgt…