IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungssrafsache gegen Bf, Adresse-Beschwerdeführer, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. November 2015 gegen das Straferkenntnis des Magistrat der Stadt Wien MA 67-PA-733723/5/3 vom 7. Oktober 2015…
…sich die Umsatzsteuerschuld für 2006 im Zuge der Veranlagung auf € 1.844,43 reduziert. Dadurch habe sich der strafbestimmende Wertbetrag ebenfalls auf € 1.844,43 verringert und es wäre bei Festsetzung des Strafausmaßes von diesem Betrag auszugehen. Der Bw. stelle daher den Antrag…
…der Geldstrafe heranzuziehenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters, dessen Schuld die Grundlage für die Strafausmessung innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens. In Ergänzung zu den diesbezüglich auch im Berufungsverfahren für zutreffend zu erachtenden Feststellungen des Erstsenates (vgl. wiederum Seite 4 oben) hinsichtlich der in der…
…mit der übrigen Aktenlage stehendes Geständnis des Beschuldigten. Eine offenbar vorliegende gewerbsmäßige Begehungsweise im Sinne des § 38 Abs.1 lit.a FinStrG wurde vom Erstsenat nicht aufgegriffen. Hinsichtlich der Strafausmessung wurde eben dieses Geständnis, die (finanzstrafrechtliche) Unbescholtenheit des Beschuldigten sowie die teilweise Schadensgutmachung als strafmildernd…
…um den Bf. von der Begehung weiterer strafbarer Handlungen in Parkometerangelegenheiten abzuhalten. Milderungsgründe sind keine hervorgekommen. Wenn der Bf. in seiner Beschwerde vorbringt, dass das Strafausmaß zu hoch sei, so wird dazu ausgeführt, dass der Bf. seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten im Verwaltungsverfahren…
…als straferschwerend hingegen den extrem langen Tatzeitraum. Ausgehend von einem maximalen Strafrahmen (für die Geldstrafe) von € 111.108,-- erscheine unter Berücksichtigung der gesetzlichen Strafzumessungsgründe ein Strafausmaß von € 12.000,-- bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Wochen tat- und schuldangemessen. Die weiteren Verkürzungen an Umsatzsteuer…
14.1. Nach dem Ableben ihres Vaters hat F als neue Eigentümerin der Liegenschaft XXX, EZxxx, gegenüber dem Beschuldigten A Verkaufsbereitschaft signalisiert, woraufhin dieser diesbezüglich im Mai oder Juni 2014 erste Überlegungen hinsichtlich eines Erwerbes angestellt hatte. Zu dieser Zeit war das Erdgeschoss des Hauses…
Der Bw. bestreitet in der Berufung sehr ausführlich und wiederholt, dass überhaupt Verkürzungen - in diesem Ausmaß - vorliegen und stellt die im Rahmen der abgabenbehördlichen Betriebsprüfung erfolgten, dem Finanzstrafverfahren als strafbestimmende Wertbeträge zugrunde liegenden Nachforderungen - somit die objektive Tatseite - in Abrede. Dazu ist auf die vom…
…eingeschränkten Handlungs- bzw. Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten hindeutenden Umstände laut den ärztlichen Berichten vom 20. Juli 2012 und vom 2. Oktober 2007 erscheinen allenfalls im Rahmen der (im Falle eines Schuldspruches) gegebenenfalls vorzunehmenden Strafausmessung entsprechend berücksichtigungswürdig. Darauf, dass im ärztlichen Befund vom 20. Juli 2012 das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des H**** V****, geb.: **.**.****, [Adresse], vertreten durch Dr. Heinz Edelmann, Rechtsanwalt, 1060 Wien, Windmühlgasse 30, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, vom 3.7.2018…
weitere GZ. RV/6300009/2018 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Peter Binder als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter und Dr. Reinhold Hauk als weitere Mitglieder des…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Oktober 2008 hätte E die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 886,19 bis zum Ablauf des 15. Dezember 2008 zu entrichten gehabt; ebenso hätte er bis zu diesem Zeitpunkt eine ordnungsgemäße diesbezügliche Voranmeldung einzureichen gehabt, was er beides wissentlich unterlassen…
…einem strafrechtlichen Tatbestand ausgegangen werde, ersucht der Beschuldigte um Beurteilung als fahrlässige Abgabenverkürzung und um ein geringes Strafausmaß. Eine Berufung des Amtsbeauftagten liegt nicht vor. Der Beschuldigte und der Vertreter der Veteidigerin ließen sich für die mündliche Berufungssenatsverhandlung am 20. Mai 2008 beim Unabhängigen Finanzsenat…
…im Untersuchungsverfahren abgelegten Teilgeständnisses, der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Beschuldigten als strafmildernd bzw. des langen Tatzeitraumes als straferschwerend gelangte der Spruchsenat zu seiner vorstehend angeführten Strafausmessung. Gegen das vorangeführte Straferkenntnis richtet sich die mit Schreiben vom 21. April 2006 erhobene Berufung des Amtsbeauftragten, in der im…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des Bf., Wien, vom 4. September 2019, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde vom 26. August 2019, MA67/67/2019, wegen der Verwaltungsübertretung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Daniela Regina Denk in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Winkler, Ditscheinergasse 2, 1030 Wien, wegen der Verwaltungsübertretung der Verkürzung der Wiener Gebrauchsabgabe gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung…
…des berauschenden Mittels den Umständen nach begründet." Der Bestimmung des § 23 Abs. 3 FinStrG liegt zugrunde, dass über den Täter als Folge seiner Finanzstraftat(en) im Rahmen der Strafausmessung ein Sanktionsübel verhängt werden soll, welches vorerst in einer Vermögensstrafe, eben in einer Geldstrafe, bestehen soll…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 11. Oktober…
…1 FinStrG) und die durch die Gesamtauswirkungen der Tat(en) bestimmte Täterschuld die Grundlage der innerhalb des vorgegebenen Strafrahmens vorzunehmenden Strafausmessung. Daneben sind neben wie bei jeder strafrechtlicher Sanktionierung auch zu beachtenden Auswirkungen auf das künftige rechtskonforme Verhalten des zu Bestrafenden (Spezialprävention) und auf die…