…wäre. Dies ist die in § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG vorgesehene Steuer für Zuwendungen durch den Stifter selbst. Auch wenn die Privatstiftung zivilrechtlich von den Erben errichtet wurde bzw. errichtet werden musste, hat die Stiftung erbschaftssteuerlich das Vermögen der Erblasserin unmittelbar von dieser erworben…
…vom Hauptbeteiligten vorerst neben seinen eigenen auch die Beteiligungserträge des Unterbeteiligten vereinnahmt werden und diese später an den Unterbeteiligten weitergeleitet werden. Die Feststellung einer verdeckten Zuwendung sei rechtswidrig, da aufgrund des gegebenen Sachverhaltes die Verpflichtungen gegenüber CH nicht den Stiftern, sondern der Stiftung zuzurechnen seien…
…den Prüfungsbericht. Das Finanzamt versagte den mit der Vermietung zusammenhängenden Vorsteuerabzug und unterließ die Umsatzbesteuerung der bereits 2005 geflossenen "Mietvorauszahlungen" sowie der als Darlehen verbuchten weiteren Zahlungen des [Stifter_A***Z***] in den Jahren 2006, die von der Berufungswerberin schon bisher nicht als steuerpflichtig erklärt…
…Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, um ein Rechtsverhältnis zwischen nahen Angehörigen als bewiesen annehmen zu können, und auch für Verträge zwischen einer Privatstiftung und ihren Stiftern, Vorständen und Begünstigten gegeben sein. ● Weiters darf es sich beim zu beurteilenden Rechtsgeschäft nicht um einen gemäß § 22 BAO…
…Die praktischen Erfahrungen mit ausländischen "vermögensverwaltenden Stiftungen" können Anlass zur Vermutung geben, dass die Zurechnung des Vermögens weiterhin zum Stifter oder zu den Zuwendungsempfängern und nicht zur Stiftung erfolgt. Daher hat jedenfalls eine einzelfallbezogene Überprüfung zu erfolgen." Daher könne eine pauschale Einordnung von vermögensverwaltenden liechtensteinischen…
…wie in der Berufung ausgeführt, ausschließlich in der Besteuerung der aus dem Stiftungsvermögen an den wirtschaftlichen Stifter und Begünstigten zugewendeten Beträge bestehen würden; vielmehr wäre schon im Zeitpunkt der Zuführung der Vermögenswerte im Rahmen der Stiftungsgründung (also bereits im Jahr 1994) der dem Stiftungsvermögen gewidmete…
…Gelegenheit (Gründung einer ausländischen Stiftung) eine fortlaufende Einkunftsquelle zu verschaffen, wobei die Absicht der Stifterin auf die Gewinnung einer fortlaufenden Einnahme aus der wiederkehrenden Unterlassung der Offenlegung steuerpflichtiger Einkünfte aus Kapitalvermögen/sonstige Einkünfte im Sinn des § 29 EStG 1988 gerichtet war. Von der ausländischen Stiftungsgründung…
…zeitlebens Erstbegünstigter der F-A. Als Genussberechtigtem standen ihm alle Ansprüche auf das Vermögen der X-Stiftung und auf dessen Erträgnisse zu. Zusätzlich verpflichtete der Mandatsvertrag die Stiftungsräte ihr Mandat ausschließlich nach den Instruktionen des Stifters auszuüben. Überdies wurde von ihm eine y-Treuhand Anstalt…
…Pfalz im Urteil von 14.3.2005, 4 K 1590/03 auch im Fall einer Liechtensteinstiftung, bei der der Stifter durch einen entsprechenden Mandatsvertrag die Möglichkeit hatte durch entsprechende Weisungen an den Stiftungsrat nach Belieben über das Stiftungsvermögen zu bestimmen, festgehalten, dass dies nicht ausreicht…
…dass im gegenständlichen Fall durch den Bw. als Stifter die Vollmacht an die Bank gegeben wurde und diese damit in dessen Auftrag tätig wird. Damit liegt ein wesentlicher Einfluss auf den Stiftungsrat vor und nicht nur gelegentliche Weisungen. Zum angesprochenen Vergleich mit der österreichischen GmbH…
…kurz Bw.) und Herr AS die S Privatstiftung (kurz Stiftung). Die Stifter widmeten und übergaben der Stiftung Vermögensgegenstände im Schätzwert von insgesamt S 1.882.590,00, und zwar - Frau EL im Wert von S 400.000,00, - Herr BW im Wert von S 1…
…im Zusammenhang mit dieser Rechtsposition in Zukunft nicht mehr ihm, sondern der "X. PRIVATSTIFTUNG" zustehen. Die "X. PRIVAT STIFTUNG" erklärt die Annahme. (3) Dem Stifter Herrn Dipl.-Ing. Josef Y., steht aufgrund der Übergabsverträgevom 3.12.1971, GZ 2759 des öffentlichen Notars Dr. Gottftied F.…
Abgesehen davon, all die im Berufungsverfahren thematisierten Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenat keine Bindungswirkung entfalten, waren die Ausführungen in der Berufung nicht dazu geeignet, eine entschuldbare Fehlleistung, geschweige denn die Annahme, die Bw. hätte ihre Handlungsweise auf eine Rechtsansicht gestützt, die als vertretbar gewertet werden könnte…
…14. Dezember 2009 betreffend Umsatzsteuer 2007 und 2008 nach zuvor durchgeführter mündlicher Verhandlung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Stiftungsurkunde vom 3. Oktober 2005 errichtete NO als Stifter die O-Privatstiftung (in der Folge: Privatstiftung), deren Vorstandsmitglied er auch ist. Am 14…
…2007/15/0255 lag ein Fall zugrunde, in dem eine Privatstiftung eine Liegenschaft erworben, darauf ein Gebäude errichtet und es anschließend an die Begünstigte, die auch Stifterin war, vermietet hatte. Der VwGH qualifizierte diese Vermietung nicht als wirtschaftliche Tätigkeit, weil aufgrund der konkreten Umstände nicht…
Soweit von Seiten der Bw vorgebracht wird, die so errechnete "Mietrendite" liege im Rahmen der für Wohnimmobilien in sehr guten Lagen erzielbaren Renditen von zwei bis vier Prozent (siehe Seite 4 der Niederschrift über den Verlauf der mündlichen Verhandlung sowie Seite 6 des Vorhaltbeantwortungsschreibens 16…
…Kapitalertragsteuer (KESt) in Anspruch zu nehmen. Alle Bescheide ergingen an die [Z-Stiftung]. Die Höhe der unentgeltlichen Zuwendung an die Stifterin und Alleinbegünstigte errechnete das Finanzamt mit dem Mittelwert zwischen der Summe der angefallenen Abschreibungen für Abnutzung inkl. einer Verzinsung (EUR 124.282,40 p…
…Schreiben vom 13. März 2013 nur entgegen, die Gesamtinvestition des Leasinggebers (gemeint ist hier wohl die Berufungswerberin) sei zu 72,6% durch Leistungen des Leasingnehmers (gemeint wohl [Stifter]), zu 12,1% durch Bankkredit und zu 15,3% durch Eigenmittel des Leasinggebers finanziert worden. In der…
…Punkt 3.1 zum Ausdruck gebrachten Sicht des Unabhängigen Finanzsenats - die von [Stifter] der Privatstiftung überlassenen Mittel als deren Fremdmittel qualifizieren wollten, würde die Auflösung der "Mietvorauszahlung" nicht einmal den Anteil abdecken, der auf [Stifter] selbst entfällt. 3.4.5 Kapitalertragsteuer Für die Zurechnung einer…
… Die Berufungswerberin (Bw), eine Privatstiftung, wurde im Jahr 2000 gegründet. Ihr Zweck besteht in der Unterstützung des Stifters oder seiner Angehörigen, in der Sicherung des angemessenen Lebensunterhaltes dieser Begünstigten, in der Förderung ihrer Berufsausbildung und Erziehung, in der Altersvorsorge und in der wirtschaftlichen Förderung der…