…rechtsfähige Person sein. Neben den natürlichen Personen kommen als Stifter auch juristische Personen (des öffentlichen und Privatrechts, somit ua. auch Privatstiftungen selbst) sowie die rechtsfähigen Gesellschaften OG und KG sowie die EWIV in Betracht. Tritt eine OG, KG oder EWIV als Stifter auf, ist zu…
…wäre. Dies ist die in § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG vorgesehene Steuer für Zuwendungen durch den Stifter selbst. Auch wenn die Privatstiftung zivilrechtlich von den Erben errichtet wurde bzw. errichtet werden musste, hat die Stiftung erbschaftssteuerlich das Vermögen der Erblasserin unmittelbar von dieser erworben…
Der Wertzuwachs, der sich in einer Gibraltar-Gesellschaft mit ausschließlichen Betriebstätten in Turkmenistan und Kasachstan aufgebaut hat, unterliegt auch dann nicht der beschränkten Steuerpflicht, wenn dieser Wertzuwachs von einem in Turkmenistan ansässigen türkischen Staatsbürger aus dem gegen Teilzahlungen getätigten Verkauf der Gibraltar-Gesellschaftsanteile an seine…
…auf drei Jahre zu bestellen (Punkt 9.3. der Stiftungserklärung vom 30. Juli 2002). Der Stifter ***Z*** hat sich zu Lebzeiten ein bindendes Vorschlagsrecht bei Neubenennung des Stiftungsvorstandes (Punkt 9.4.1. der Stiftungserklärung vom 30. Juli 2002), die Einzelvertretungsbefugnis sowie ein Änderungs- und Widerrufsrecht…
…Diese Kosten seien von der Bf. über das vorhandene Kapitalvermögen finanziert worden. Mit dem mit 13.08.2008 datierten Mietvertrag habe die Bf. die Liegenschaft mit dem darauf befindlichen Einfamilienhaus an die Stifterin M.B. vermietet. Der jährliche Nettomietzins sei mit 190.000 Euro zuzüglich…
…umsatzsteuerbefreit ist. Dies bedeutet, dass bei Vermietung zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschaft bzw. zwischen Privatstiftung und Stifter/Begünstigten keine Umsatzsteuer zu verrechnen wäre, dafür aber der Vorsteuerabzug aus der Investition nicht zustünde. Die abweichende österreichische Rechtslage ist bekanntlich auf eine Ausnahmebestimmung im Beitrittsvertrag Österreichs zurückzuführen. So…
…vom Hauptbeteiligten vorerst neben seinen eigenen auch die Beteiligungserträge des Unterbeteiligten vereinnahmt werden und diese später an den Unterbeteiligten weitergeleitet werden. Die Feststellung einer verdeckten Zuwendung sei rechtswidrig, da aufgrund des gegebenen Sachverhaltes die Verpflichtungen gegenüber CH nicht den Stiftern, sondern der Stiftung zuzurechnen seien…
…den Prüfungsbericht. Das Finanzamt versagte den mit der Vermietung zusammenhängenden Vorsteuerabzug und unterließ die Umsatzbesteuerung der bereits 2005 geflossenen "Mietvorauszahlungen" sowie der als Darlehen verbuchten weiteren Zahlungen des [Stifter_A***Z***] in den Jahren 2006, die von der Berufungswerberin schon bisher nicht als steuerpflichtig erklärt…
…Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, um ein Rechtsverhältnis zwischen nahen Angehörigen als bewiesen annehmen zu können, und auch für Verträge zwischen einer Privatstiftung und ihren Stiftern, Vorständen und Begünstigten gegeben sein. ● Weiters darf es sich beim zu beurteilenden Rechtsgeschäft nicht um einen gemäß § 22 BAO…
Erhält der in Deutschland ansässige Stifter und Letztbegünstigte einer österreichischen Privatstiftung eine kapitalertragsteuerpflichtige Zuwendung, dann fallen die zugewendeten Einkünfte unter die "Dividendenregel" des Art. 10 DBA-Deutschland, derzufolge die österreichische Kapitalertragsteuer auf 15% herabzusetzen und in dieser Höhe in Deutschland anzurechnen ist (EAS 2965). Wird…
…1***" und "***2***" (kurz: ***3*** und ***4***) in ***5***, nicht die Absicht der Einnahmenerzielung im Vordergrund stehe, sondern die Vorteilszuwendung an den Geschäftsführer der Bf und Stifter jener Privatstiftung, die die Anteile an der Bf halte. Eine Vermietungstätigkeit an fremde Dritte sei nie vorgesehen gewesen…
…Dabei handle es sich um eine sog. „transparente“ Anstalt und wären daher die Erträge den beiden Stiftern zuzurechnen und die diesbezüglichen Einkünfte für den gesamten Zeitraum der Einkommensteuer zu unterwerfen gewesen, was jedoch nicht erfolgt sei. Mit Selbstanzeige sei dieser Sachverhalt dem Finanzamt mitgeteilt und…
…Dabei handle es sich um eine sog. „transparente“ Anstalt und wären daher die Erträge den beiden Stiftern zuzurechnen und die diesbezüglichen Einkünfte für den gesamten Zeitraum der Einkommensteuer zu unterwerfen gewesen, was jedoch nicht erfolgt sei. Mit Selbstanzeige sei dieser Sachverhalt dem Finanzamt mitgeteilt und…
…300.974,60 festgesetzt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Nachstiftungsurkunde vom 19. 12. 2002 widmet der Ö, als Stifter, fortan Ö genannt, der Beschwerdeführerin, (Bf.), 771.677 Stückaktien der B, fortan B…
Für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine ist, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der…
…Die praktischen Erfahrungen mit ausländischen "vermögensverwaltenden Stiftungen" können Anlass zur Vermutung geben, dass die Zurechnung des Vermögens weiterhin zum Stifter oder zu den Zuwendungsempfängern und nicht zur Stiftung erfolgt. Daher hat jedenfalls eine einzelfallbezogene Überprüfung zu erfolgen." Daher könne eine pauschale Einordnung von vermögensverwaltenden liechtensteinischen…
…wie in der Berufung ausgeführt, ausschließlich in der Besteuerung der aus dem Stiftungsvermögen an den wirtschaftlichen Stifter und Begünstigten zugewendeten Beträge bestehen würden; vielmehr wäre schon im Zeitpunkt der Zuführung der Vermögenswerte im Rahmen der Stiftungsgründung (also bereits im Jahr 1994) der dem Stiftungsvermögen gewidmete…
…Gelegenheit (Gründung einer ausländischen Stiftung) eine fortlaufende Einkunftsquelle zu verschaffen, wobei die Absicht der Stifterin auf die Gewinnung einer fortlaufenden Einnahme aus der wiederkehrenden Unterlassung der Offenlegung steuerpflichtiger Einkünfte aus Kapitalvermögen/sonstige Einkünfte im Sinn des § 29 EStG 1988 gerichtet war. Von der ausländischen Stiftungsgründung…
…zeitlebens Erstbegünstigter der F-A. Als Genussberechtigtem standen ihm alle Ansprüche auf das Vermögen der X-Stiftung und auf dessen Erträgnisse zu. Zusätzlich verpflichtete der Mandatsvertrag die Stiftungsräte ihr Mandat ausschließlich nach den Instruktionen des Stifters auszuüben. Überdies wurde von ihm eine y-Treuhand Anstalt…
…Pfalz im Urteil von 14.3.2005, 4 K 1590/03 auch im Fall einer Liechtensteinstiftung, bei der der Stifter durch einen entsprechenden Mandatsvertrag die Möglichkeit hatte durch entsprechende Weisungen an den Stiftungsrat nach Belieben über das Stiftungsvermögen zu bestimmen, festgehalten, dass dies nicht ausreicht…