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UFSW RV/0192-W/07Stempelgebühren für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2008

…Lt. ihrem Berufungsvorbringen ist die Bw. davon ausgegangen, dass ihr die Gebühren vom Finanzamt mit Bescheid vorgeschrieben werden würden. Die Entrichtung von Stempelgebühren nach dem GebG1957 auf Grund eines Bescheides des Finanzamtes stellt seit dem Entfall der Bestimmung des § 14 TP 2 Abs. 3 GebG…

UFSW RV/1056-W/05Pauschalgebühren im Vergabeverfahren kontra Stempelgebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2005

…lit. a BAO in den Anwendungsbereich der Bundesabgabenordnung fallende Abgaben. Da weder eine grundsätzliche Bestimmung, die Bundesverwaltungsabgaben und Gebühren nach dem Gebührengesetz von einander abgrenzen, noch eine besondere Befreiungsbestimmung die Eingaben- und Beilagen von den festen Stempelgebühren befreit, wenn dafür eine Bundesverwaltungsabgabe erhoben wird, besteht…

UFSW RV/2876-W/06Ansuchen um Nachsicht von mit Bescheid festgesetzten Stempelgebühren samt Gebührenerhöhung in Zusammenhang mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2010

…Landesregierung nie mitgeteilt worden sei, wie hoch die Gebühren tatsächlich seien und dass sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Gebührenvorschreibung des Finanzamtes erhalten werde. Über die Berufung betreffend die Festsetzung der der Stempelgebühr und der Erhöhung mit Gebührenbescheid vom 13. Oktober 2005 wurde mit Berufungsentscheidung…

UFSW RV/1465-W/04Voraussetzungen für die Befreiung von den Stempelgebühren nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2008

…für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 24. Februar 2004, ErfNr. betreffend Stempelgebühren und Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine Kommanditgesellschaft, wurde auf Grund eines Antrages auf Eintragung ins Firmenbuch für eine Kommanditerwerbsgesellschaft vom 5. September 2002 am 10…

UFSL RV/2083-L/02Kleines oder großes Pendlerpauschale; Stempelgebühren einer Steuerberaterberufsanwärterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2003Teil 1/2

…40 km bis 60 km von 11.760,-- S, Jahresbeitrag der Wirtschaftstreuhänderkammer 2.000,-- S, Stempelgebühren anlässlich des WT-Kammerbeitrittes 380,-- S, Sommer- und Wintersemesterbeiträge 2000 und 2000/01 der Österreichischen Hochschülerschaft je 187,-- S) geltend. Zum beantragten Pendlerpauschale merkte sie in der Erklärungsbeilage an…

UFSL RV/2083-L/02Kleines oder großes Pendlerpauschale; Stempelgebühren einer Steuerberaterberufsanwärterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2003Teil 2/2

…Zufolge dieser Abänderung gegenüber dem erstinstanzlichen Bescheid und der Berufungsstattgabe hinsichtlich der strittig gewesenen Stempelgebühren waren aus Anlass dieser Entscheidung somit das Einkommen für das Jahr 2000 neu mit 209.571,-- S (bisher 212.951,-- S) und die Einkommensteuer 2000 neu mit 29.832,30…

UFSW RV/3293-W/07Gebührenerhöhung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2008

…wie in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt, schon mit Überreichung der Eingabe. Es sei auch nicht richtig, dass eine Stempelgebühr "nicht vorschriftsmäßig" entrichtet worden sei. Der Bw habe die Gebühr sofort nach Erhalt der Gebührenvorschreibung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist entrichtet. Der Bw sei seiner Verpflichtung als Gebührenschuldner…

UFSW RV/0737-W/09Rechtmäßigkeit der Gebührenerhöhung, wenn Aufforderung der Verwaltungsbehörde zur Gebührenentrichtung verloren gegangen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2009

…2009 als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte aus, die Bw sei mit dem Bescheid über die Untersagung der Gewerbeausübung vom 30.7.2008 auch über die fehlenden Stempelgebühren in Höhe von 78,40 Euro informiert worden. Es sei auch darauf hingewiesen worden, dass bei Nichtentrichtung…

UFSW RV/2846-W/02Abs. 3 des § 13 GebG normiert für den Fall, dass die Gebührenschuld mehrere Personen trifft, ein abgabenrechtliches Gesamtschuldverhältnis.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2006

…Mai 2001, ErfNr. betreffend Stempelgebühren und Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide werden jedoch abgeändert wie folgt: Die Vorschreibung der Gebühr gemäß § 14 TP 10 GebG in Höhe von S 180,- (das entspricht € 13,08) wird aufgehoben, Die Gebührenerhöhung…

UFSW RV/2658-W/02Zwingende Festsetzung einer Gebührenerhöhung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2003

…angeführten Betrag von ATS 14.000,00" angesucht. Da dieses Schreiben ungestempelt überreicht wurde, hat das Finanzamt mit Bescheiden je vom 7. März 2001 die fehlende Stempelgebühr von S 180,00, sowie eine Gebührenerhöhung von S 90,00 festgesetzt. Gegen die Gebührenerhöhung richtet sich die…

UFSW RV/1172-W/06Rechtsmittel gegen Kostenersatz für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen ist eine gebührenpflichtige Eingabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2006

…Bw., vom 21. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. Februar 2006 betreffend Stempelgebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit an den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 48, gerichteter Eingabe vom 17. Februar…

UFSW RV/3643-W/02Eingabengebühr für Berufung gegen eine besondere Maßnahme nach dem NÖ Naturschutzgesetz 2000
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2005

…Gebührenerhöhung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, jeweils vom 19. April 2002, ErfNr.xxx betreffend Stempelgebühren und Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 25. April 2001 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf den Berufungswerber (Bw.) auf Grundlage des § 35 Abs…

UFSW RV/0126-W/08Gewerbeanmeldung - keine Befreiung nach dem NeuFöG, wenn das NeuFöG-Formular erst nachträglich vorgelgt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2008

…Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. August 2007 betreffend Stempelgebühren sowie Gebührenerhöhung zu ErfNr.xxx entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 29. März 2007 brachte die BW (die nunmehrige Berufungswerberin, kurz Bw.) beim Magistratischen Bezirksamt…

UFSW RV/1251-W/04Eingaben beim Bundesvergabeamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2005

…Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. August 2003, ErfNr. betreffend Erstattung von Stempelgebühren entschieden:   Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Dem Antrag vom 17. Dezember 2002 auf Zurückzahlung eines entrichteten Betrages von € 91…

UFSW RV/3189-W/02Nachreichung von Beilagen durch Dritten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Stempelgebühren und Erhöhung vom 19. Juni 2001, ErfNr. entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit amtlichem Befund vom…

UFSS RV/0313-S/041.) Ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach dem GVG ist je Grundstück gebührenpflichtig. 2.) Ein auf die Rückseite des Antrages kopierter Teilungsplan ist keine Beilage. 3.) Die Bescheinigung nach § 2 Abs. 2 lit. b GVG ist als Zeugnis gebührenpflichtig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2004

… 14 | TP 14 Abs 1 | 180,00 | 180,00 | | Summe Stempelgebühren | | | | 950,00 | | entspricht | | | € | 69,04 | | entrichtet wurden | | | 180,00 | 13,08 |…

UFSS RV/0312-S/041.) Ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach dem GVG hinsichtlich mehrerer Grundstücke ist je Grundstück gebührenpflichtig. 2.) Ein auf die Rückseite des Antrages kopierter Teilungsplan ist keine Beilage. 3.) Die Bescheinigung nach § 2 Abs. 2 GVG ist als Zeugnis gebührenpflichtig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2004

…| 3,60 | 1 | Zeugnis | § 14 | TP 14 Abs. 1 | 13,00 | 13,00 | | Gesamtsumme Stempelgebühren | | | | 185,60 Eine Gebührenerhöhung wurde nicht festgesetzt. Bw. führt in seiner Berufung vom 15. Jänner 2004 aus…

UFSS RV/0284-S/04Befundaufnahme im Zuge der Stempelrevision ist eine taugliche Unterbrechungshandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2004

…geänderten, ab 10. Jänner 1998 geltenden Fassung des § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und § 24 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 drei Jahre…

UFSS RV/0283-S/04Eine Befundaufnahme im Zuge der Stempelrevision unterbricht die Verjährung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2004

…geänderten, ab 10. Jänner 1998 geltenden Fassung des § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und § 24 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 drei Jahre…

UFSW RV/4132-W/02Ansuchen um Nachprüfung durch das Bundesvergabeamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Antrag auf Erstattung von Stempelgebühren vom 19. Dezember 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Dem…