…Lt. ihrem Berufungsvorbringen ist die Bw. davon ausgegangen, dass ihr die Gebühren vom Finanzamt mit Bescheid vorgeschrieben werden würden. Die Entrichtung von Stempelgebühren nach dem GebG1957 auf Grund eines Bescheides des Finanzamtes stellt seit dem Entfall der Bestimmung des § 14 TP 2 Abs. 3 GebG…
…lit. a BAO in den Anwendungsbereich der Bundesabgabenordnung fallende Abgaben. Da weder eine grundsätzliche Bestimmung, die Bundesverwaltungsabgaben und Gebühren nach dem Gebührengesetz von einander abgrenzen, noch eine besondere Befreiungsbestimmung die Eingaben- und Beilagen von den festen Stempelgebühren befreit, wenn dafür eine Bundesverwaltungsabgabe erhoben wird, besteht…
…Landesregierung nie mitgeteilt worden sei, wie hoch die Gebühren tatsächlich seien und dass sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Gebührenvorschreibung des Finanzamtes erhalten werde. Über die Berufung betreffend die Festsetzung der der Stempelgebühr und der Erhöhung mit Gebührenbescheid vom 13. Oktober 2005 wurde mit Berufungsentscheidung…
…für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 24. Februar 2004, ErfNr. betreffend Stempelgebühren und Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine Kommanditgesellschaft, wurde auf Grund eines Antrages auf Eintragung ins Firmenbuch für eine Kommanditerwerbsgesellschaft vom 5. September 2002 am 10…
…40 km bis 60 km von 11.760,-- S, Jahresbeitrag der Wirtschaftstreuhänderkammer 2.000,-- S, Stempelgebühren anlässlich des WT-Kammerbeitrittes 380,-- S, Sommer- und Wintersemesterbeiträge 2000 und 2000/01 der Österreichischen Hochschülerschaft je 187,-- S) geltend. Zum beantragten Pendlerpauschale merkte sie in der Erklärungsbeilage an…
…Zufolge dieser Abänderung gegenüber dem erstinstanzlichen Bescheid und der Berufungsstattgabe hinsichtlich der strittig gewesenen Stempelgebühren waren aus Anlass dieser Entscheidung somit das Einkommen für das Jahr 2000 neu mit 209.571,-- S (bisher 212.951,-- S) und die Einkommensteuer 2000 neu mit 29.832,30…
…wie in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt, schon mit Überreichung der Eingabe. Es sei auch nicht richtig, dass eine Stempelgebühr "nicht vorschriftsmäßig" entrichtet worden sei. Der Bw habe die Gebühr sofort nach Erhalt der Gebührenvorschreibung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist entrichtet. Der Bw sei seiner Verpflichtung als Gebührenschuldner…
…2009 als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte aus, die Bw sei mit dem Bescheid über die Untersagung der Gewerbeausübung vom 30.7.2008 auch über die fehlenden Stempelgebühren in Höhe von 78,40 Euro informiert worden. Es sei auch darauf hingewiesen worden, dass bei Nichtentrichtung…
…Mai 2001, ErfNr. betreffend Stempelgebühren und Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide werden jedoch abgeändert wie folgt: Die Vorschreibung der Gebühr gemäß § 14 TP 10 GebG in Höhe von S 180,- (das entspricht € 13,08) wird aufgehoben, Die Gebührenerhöhung…
…angeführten Betrag von ATS 14.000,00" angesucht. Da dieses Schreiben ungestempelt überreicht wurde, hat das Finanzamt mit Bescheiden je vom 7. März 2001 die fehlende Stempelgebühr von S 180,00, sowie eine Gebührenerhöhung von S 90,00 festgesetzt. Gegen die Gebührenerhöhung richtet sich die…
…Bw., vom 21. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. Februar 2006 betreffend Stempelgebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit an den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 48, gerichteter Eingabe vom 17. Februar…
…Gebührenerhöhung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, jeweils vom 19. April 2002, ErfNr.xxx betreffend Stempelgebühren und Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 25. April 2001 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf den Berufungswerber (Bw.) auf Grundlage des § 35 Abs…
…Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. August 2007 betreffend Stempelgebühren sowie Gebührenerhöhung zu ErfNr.xxx entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 29. März 2007 brachte die BW (die nunmehrige Berufungswerberin, kurz Bw.) beim Magistratischen Bezirksamt…
…Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. August 2003, ErfNr. betreffend Erstattung von Stempelgebühren entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Dem Antrag vom 17. Dezember 2002 auf Zurückzahlung eines entrichteten Betrages von € 91…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Stempelgebühren und Erhöhung vom 19. Juni 2001, ErfNr. entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit amtlichem Befund vom…
… 14 | TP 14 Abs 1 | 180,00 | 180,00 | | Summe Stempelgebühren | | | | 950,00 | | entspricht | | | € | 69,04 | | entrichtet wurden | | | 180,00 | 13,08 |…
…| 3,60 | 1 | Zeugnis | § 14 | TP 14 Abs. 1 | 13,00 | 13,00 | | Gesamtsumme Stempelgebühren | | | | 185,60 Eine Gebührenerhöhung wurde nicht festgesetzt. Bw. führt in seiner Berufung vom 15. Jänner 2004 aus…
…geänderten, ab 10. Jänner 1998 geltenden Fassung des § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und § 24 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 drei Jahre…
…geänderten, ab 10. Jänner 1998 geltenden Fassung des § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und § 24 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 drei Jahre…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Antrag auf Erstattung von Stempelgebühren vom 19. Dezember 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Dem…