RIS AI
104 902 Treffer360 msnur geltende Fassungen
UStR 2000128.3. Stempelgebührenbefreiung
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

128.3. Stempelgebührenbefreiung Randzahlen 4371 bis 4380: derzeit frei.

NeuFöR Rz 5–191.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…unabhängig des NeuFöG gemäß § 333a GewO 1994 von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit. Die sachliche Zuständigkeit für oben angeführte Gebührenbefreiung ist in der Gewerbeordnung (GewO 1994) geregelt. Rz 6: Unmittelbar durch eine Neugründung veranlasst sind Schriften und Amtshandlungen iSd § 1 Z 1 NeuFöG…

NeuFöR Rz 148–1516.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…die Beilagen im Zusammenhang mit obigen Verfahren die Ausstellung von Zulassungsscheinen bei der durch die Betriebsübertragung erforderlichen Anmeldung (Ummeldung) von Kraftfahrzeugen Im Übrigen gelten die Ausführungen unter Rz 5 ff sinngemäß. Ummeldung von Kraftfahrzeugen Rz 149: Wenn neben Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben keine anderen Abgaben anfallen…

BFG RV/4100492/2018Stempelgebühren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.11.2018

…sowie nochmaliger Aufforderung mit Schreiben vom 02.04.2015 der BH G.St nicht erfolgte, wurde von der BH G.St ein Amtlicher Befund über die Verkürzung von Stempelgebühren an das Finanzamt übermittelt, welches die Gebühr mit Bescheid vom 06.05.2015 inklusive der gemäß …

BFG RV/4100529/2019Stempelgebühren, Rechtsgebühren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2023

…in einer amtlichen Ausfertigung mehrere Bewilligungen (Berechtigungen, Bescheinigungen) erteilt, so ist für jede die Stempelgebühr zu entrichten." § 5 x Bienenwirtschaftsgesetz - Meldepflicht - lautet: (1) Die Neuaufstellung und die Auflassung eines Heimbienenstandes sind vom Bienenhalter unverzüglich dem Bürgermeister zu melden. Der Meldung ist gegebenenfalls eine Ablichtung der…

UFSW RV/0192-W/07Stempelgebühren für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2008

…Lt. ihrem Berufungsvorbringen ist die Bw. davon ausgegangen, dass ihr die Gebühren vom Finanzamt mit Bescheid vorgeschrieben werden würden. Die Entrichtung von Stempelgebühren nach dem GebG1957 auf Grund eines Bescheides des Finanzamtes stellt seit dem Entfall der Bestimmung des § 14 TP 2 Abs. 3 GebG…

UFSW RV/1056-W/05Pauschalgebühren im Vergabeverfahren kontra Stempelgebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2005

…lit. a BAO in den Anwendungsbereich der Bundesabgabenordnung fallende Abgaben. Da weder eine grundsätzliche Bestimmung, die Bundesverwaltungsabgaben und Gebühren nach dem Gebührengesetz von einander abgrenzen, noch eine besondere Befreiungsbestimmung die Eingaben- und Beilagen von den festen Stempelgebühren befreit, wenn dafür eine Bundesverwaltungsabgabe erhoben wird, besteht…

BFG RV/7101120/2011Keine vorschriftsmäßige Entrichtung von festen Stempelgebühren, wenn diese nicht fristgerecht an die Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften angefallen sind, sondern erst nach dem Entstehen der Gebührenschuld auf Grund einer Festsetzung durch das Finanzamt entrichtet werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.09.2015

…Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung (Austro Control) vom 1. Juli 2010 über eine Verkürzung von Stempelgebühren setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gegenüber dem Beschwerdeführer (Bf.) mit Gebührenbescheid vom 15. September 2010 betreffend einen Antrag auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer Klassenberechtigung sowie…

UFSW RV/2876-W/06Ansuchen um Nachsicht von mit Bescheid festgesetzten Stempelgebühren samt Gebührenerhöhung in Zusammenhang mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2010

…Landesregierung nie mitgeteilt worden sei, wie hoch die Gebühren tatsächlich seien und dass sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Gebührenvorschreibung des Finanzamtes erhalten werde. Über die Berufung betreffend die Festsetzung der der Stempelgebühr und der Erhöhung mit Gebührenbescheid vom 13. Oktober 2005 wurde mit Berufungsentscheidung…

UFSW RV/1465-W/04Voraussetzungen für die Befreiung von den Stempelgebühren nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2008

…für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 24. Februar 2004, ErfNr. betreffend Stempelgebühren und Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine Kommanditgesellschaft, wurde auf Grund eines Antrages auf Eintragung ins Firmenbuch für eine Kommanditerwerbsgesellschaft vom 5. September 2002 am 10…

UFSL RV/2083-L/02Kleines oder großes Pendlerpauschale; Stempelgebühren einer Steuerberaterberufsanwärterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2003Teil 1/2

…40 km bis 60 km von 11.760,-- S, Jahresbeitrag der Wirtschaftstreuhänderkammer 2.000,-- S, Stempelgebühren anlässlich des WT-Kammerbeitrittes 380,-- S, Sommer- und Wintersemesterbeiträge 2000 und 2000/01 der Österreichischen Hochschülerschaft je 187,-- S) geltend. Zum beantragten Pendlerpauschale merkte sie in der Erklärungsbeilage an…

UFSL RV/2083-L/02Kleines oder großes Pendlerpauschale; Stempelgebühren einer Steuerberaterberufsanwärterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2003Teil 2/2

…Zufolge dieser Abänderung gegenüber dem erstinstanzlichen Bescheid und der Berufungsstattgabe hinsichtlich der strittig gewesenen Stempelgebühren waren aus Anlass dieser Entscheidung somit das Einkommen für das Jahr 2000 neu mit 209.571,-- S (bisher 212.951,-- S) und die Einkommensteuer 2000 neu mit 29.832,30…

NeuFöR Rz 1–41. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…§ 2 bis 5 und 6 NeuFöG nicht erhoben: | § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Neugründung unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen (siehe Rz 5 ff, Rz 148 ff) | § 1 Z 2 NeuFöG | Grunderwerbsteuer für die Einbringung von…

NeuFöR Rz 29–331.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

1.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG) Rz 29: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Grundbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft oder durch die Wirtschaftskammer entfallen, wenn ausschließlich die Wirkungen des § 1 Z 1 NeuFöG (Befreiung von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch eine Neugründung bzw. Betriebsübertragung unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen) eintreten (zB Um- bzw. Anmeldung eines KFZ…

NeuFöR Rz 141–1466. Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

…1 und 2 NeuFöG nicht erhoben: | § 5a Abs. 2 Z 1 iVm § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Übertragung unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen (siehe Rz 5 ff, Rz 148 ff) | § 5a Abs. 2 Z 1 iVm …

NeuFöR Rz 173–1917.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 5a Abs. 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…mehr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, dann kann keine begünstigte Betriebsübertragung vorliegen (siehe Rz 185). Rz 183: Auch im Falle einer Betriebsverpachtung bezieht sich die Befreiung von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben nicht auf die durch die Übertragung veranlassten Rechtsgeschäfte, wie zB Bestandverträge (siehe Rz 5…

GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

32. Exkurs: Gebühren im Meldewesen Rz 1850: Für alle schriftlichen Eingaben gilt: | Eingabengebühr | € 14,30 | Eingabengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21…

GebR 2025 Rz 535–53710.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 535: Die Gebühr für Reisepässe ist eine Pauschalgebühr, neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG für Eingaben und Beilagen, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Änderung der Schrift anfallen und auch keine…

GebR 2025 Rz 298–30710.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe Rz 298: Gegenstand der Gebühr ist die jeweilige Ausfertigung über die Ernennung zum Notar oder Handelsmakler, über die Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und auch über die Eintragung als Rechts- oder Patentanwalt. Selbständige Buchhalter fallen nicht…