…Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass - wie von der Steuerfahndung vermutet - die Geldflüsse von den Kunden des W in seinen steuerlichen Rechenwerken tatsächlich unvollständig erfasst worden waren. Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse war W offenbar durch die Nichterfassung von Schwarzerlösen vor dem technischen Problem gestanden, mehr Geld…
…08/02-07/03 und 08/03-07/04 jeweils 10.000,00 €, Wirtschaftsjahr 08/04-07/05 13.000,00 €) nicht in das steuerliche Rechenwerk aufgenommen und die solcherart erzielten Schwarzerlöse privat verwendet hat, ohne die vorgenommenen Gewinnausschüttungen dem Fiskus anzuzeigen bzw…
…die Schlussbesprechung vom 30. April 2002, Aufstellung) und qualifizierte die solcherart festgestellten Schwarzerlöse in Höhe von S 230.000,-- (1997/1998), S 276.000,-- (1998/1999) und S 1,380.500,-- (1999/2000) als verdeckte Gewinnausschüttungen (obgenannte Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 30. April 2002…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des Senates in…
…Jahr ATS 45.000,--, bewirkt, indem er im steuerlichen Rechenwerk der genannten GmbH entsprechende Schwarzerlöse nicht zum Ansatz gebracht hat und den daraus sich ergebenden Gewinn aus der GmbH verdeckt ausgeschüttet hat, weshalb entsprechende Kapitalertragsteuern angefallen sind bzw. bescheidmäßig festzustellende Umsatzsteuer in genannter Höhe zu…
…absichtliche Vorgangsweise des B, welcher - offenbar veranlasst durch die schwierige Finanzlage des Unternehmens - am steuerlichen Rechenwerk seines Unternehmens vorbei Schwarzerlöse erzielt und diese (hinsichtlich der Wirtsjahre 1997/1998 bis 1999/2000) teils zur Bestreitung seines eigenen Lebensunterhaltes verdeckt als Gewinn entnommen, teils zur Bezahlung von…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Karl Födermayr und Karl Weixelbaumer als weitere Mitglieder des Senates…
Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 leg. cit. in der Fassung des SteuerreformG 2005, BGBl. I 2004/57, in Geltung ab 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem…
…Hauptgeschäftszeiten (Beginn, Pause und Ende der Sportveranstaltungen) zu Unterschlagungen oder Nichtbonierung von Umsätzen durch die Angestellten gekommen sei. Auch hätten Gäste anschreiben lassen und in der Folge nicht bezahlt und wären Schwarzerlöse in Lokalinvestitionen geflossen. Sie habe kein nennenswertes Vermögen und keinen aufwendigen Lebenswandel, weshalb…
…Bw) zeichnungsberechtigt. Von diesen Personen wurde das Konto auch abgeschöpft. Diesbezüglich sind obige Personen auch geständig. Aufgrund der diesbezüglich vorliegenden AR gliedern sich die Schwarzerlöse wie folgt: | | 2002 | 2003 | 2004 | Gesamt Einnahmen | Erlöse gem. § 19 Abs. 1 a UStG…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen GZ, ehem. Geschäftsführer, geb. 1945, P, vertreten durch Dkfm. Werner Sturm, Steuerberater, 4050 Traun, Im Nösnerland 14, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung…
…im Hinblick auf die Tätigkeit als Betriebsberater eine Erfassbarkeit der Betriebseinnahmen branchenbedingt gewährleistet. Bezeichnenderweise wurden zwar Fehlbuchungen, aber keine "Schwarzerlöse" festgestellt. Unter diesen Aspekten erscheint der Ansatz eines Sicherheitszuschlages als nicht vertretbar. Der Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1988 und 1989 wird daher…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Mag. Bernadette Reichl als weitere Mitglieder des Senates…
Die Verheimlichung der Schwarzerlöse im Ausmaß von insgesamt über 1,3 Millionen S betrifft einen jahrelangen Zeitraum, die unterbliebene Abfuhr der Abzugssteuern betrifft überhaupt bereits die Jahre 1995 bis 2001. Die erzielten Schwarzerlöse 1997 sind kein Ergebnis mehrtägiger oder allenfalls mehrwöchiger Manipulationen, sondern zeitlich weit…
…verhängt. F hatte den Umstand seiner nebenberuflichen gewerblichen Betätigung als selbständiger Tischler und Händler mit Einbauküchen în diesem Ausmaß (nach einem ersten Andrängen der Abgabenbehörde aufgrund diverser Anzeigen) sowie die von ihm in den genannten Jahren erzielten Schwarzerlöse von immerhin insgesamt brutto über eine Million (…
…GesmbH bzw. von der B-GesmbH bezogen worden seien. Die aus den Schwarzlieferungen resultierenden Schwarzerlöse seien jedoch Herrn C.A. zuzurechnen, der laut vorliegenden Lieferscheinen auch die Getränke bezogen habe. Der Berufungswerber legte in weiterer Folge die Rechnungsberichtigungen der B-GesmbH vom 31. Juli 2002…
…liegt die Vermutung nahe, dass die Eingänge auf den Privatkonten der Bw. die gesuchten Schwarzerlöse darstellen. Diesfalls liegt eine neue Tatsache vor, weil die Konten bei Erlassung der ursprünglichen Bescheide noch nicht bekannt waren. Die Berufung gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens war aus diesen Gründen…
…die zu den jeweiligen Fälligkeitzeitpunkten nicht entrichteten Selbstbemessungsabgaben bzw. vorerst verheimlichte Schwarzerlöse und solcherart verkürzte Umsatzsteuern in Millionenhöhe (an S) zumindest nur unbedeutende Tatfolgen gewesen wären. Mit einem derartigen Ansinnen mißversteht der Berufungswerber gänzlich die finanzstrafrechtliche Dimension bzw. den Unwertgehalt der spruchgegenständlichen Finanzstraftaten. Entgegen der…
…dem Betriebsprüfer den Namen des Empfängers der Schwarzerlöse nicht genannt, weil er zwar vermutet habe, dass der Geschäftsführer der GmbH dieser Empfänger gewesen sei. Verifizieren habe er diese Vermutung nicht können, weil auch Kellner und Kassiere als Empfänger der Schwarzerlöse in Frage gekommen seien. Zum…
…Ertrag oder Umsatz die persönliche Abgabepflicht begründen, ändern oder beendigen. Da die Bw. die o.a. "Schwarzlieferungen" und die diesbezüglichen "Schwarzerlöse" in den vorgelegten Abgabenerklärungen nicht erfasste, somit unrichtige Abgabenerklärungen abgab, zu geringe Umsätze und zu hohe Verluste erklärte, ist von einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung auszugehen…