…die Feststellungen der Abgabenbehörde hingewiesen wird, wonach im eingeleiteten Jahr 2001 eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 Bundesabgabenordnung zu erfolgen hatte und in subjektiver Hinsicht keine Anhaltspunkte erkennbar sind, dass die Bf. ihre Verpflichtung zur Abgabe von Jahreserklärungen nicht kannte, so ist nach der allgemeinen…
…Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital und die Umsatzsteuer bis zum Ende des Monates März jeden Jahres einzureichen. Diese Frist kann vom Bundesminister für Finanzen allgemein erstreckt werden. Die haftungsgegenständlichen Umsatzsteuern für die Jahre 1994 bis 1996 beruhen auf Schätzungen wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen…
…nach Erinnerung mit dem Bescheid vom 28. Juli 2003 gegen den Bw. eine Zwangsstrafe in der Höhe von 220,00 € fest. In weiterer Folge wurden vom Finanzamt am 17. November 2003 die Abgabenbescheide für 2001 erlassen, in denen die Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen…
…als Darlehen erklärt, vom Prüfer mangels entsprechender Unterlagen jedoch als Umsatz gewertet wurden. Diese Feststellungen bildeten einen wesentlichen Bestandteil der Schätzung in Folge Nichtabgabe der Steuererklärungen 1999. In der darauf folgenden Berufung wurde eine Einnahmen- Ausgabenrechnung vorgelegt. Mittels Vorhalten vom 11. Dezember 2001 bzw. 9…
…Abgabe der Umsatzsteuererklärung 1996 noch offen war. Entgegen den Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung hat der Bw. somit keine Pflichtverletzung in Form einer Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Steuererklärungen 1996 begangen. Eine Verletzung von Offenlegungs- und Wahrheitspflichten in Form der Nichtabgabe der…
…nach Ablauf des 16. 6. 2006 eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (§ 184 BAO) vornehmen könne. Mit Bescheid vom 10. 7. 2006 setzte das Finanzamt die angedrohte Zwangsstrafe fest, weil die Abgabenerklärungen nicht bis 16. 6. 2006, sondern erst am 1. 8. 2006 eingereicht wurden. In der…
…der Folge ein Antrag auf Fristverlängerung abgewiesen, am 17. Oktober 2008 eine Erinnerung verschickt, am 10. November 2008 eine Zwangsstrafe angedroht, am 9. Dezember 2008 eine Zwangsstrafe von € 200,00 festgesetzt und am 13. Jänner 2009 wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen…
…die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 1998, 1999 und 2000 infolge Nichtabgabe von Steuererklärungen wird diesbezüglich hingewiesen. Unter diesen Umständen war die vom Finanzamt ohnehin im unteren Bereich der zulässigen Höchststrafe (2.180 €) festgesetzte Zwangsstrafe sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach…
…a FinStrG, begangen durch die (vorsätzliche) Nichtabgabe von Steuererklärungen zur StNr. 56 für das Veranlagungsjahr 2005, unter der StrNr. 046/2007/78 anhängig gemacht worden war. Indem nun, sieht man von dem vorgenannten, ebenfalls für ein zumindest bedingtes Wissen um die grundsätzliche Verpflichtung zur Erklärungsabgabe…
…Geldstrafe in Höhe von € 6.200,00 und für den Nichteinbringungsfall eine 20tägige Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Dieser am 24. Februar 2003 in Rechtskraft erwachsenen Vorstrafe lag also die Nichtabgabe der Steuererklärungen für die Jahre 1998 bis 2001 zu Grunde, weswegen die Besteuerungsgrundlagen durch die Abgabenbehörde…
…erfüllen, durch die Nichtabgabe von Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1999 und 2000, eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht nach § 119 BAO in Verbindung mit § 42 EStG 1988 verletzt zu haben. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit der Eingabe vom 26…
…dass mangels Abgabe von Steuererklärungen auch für die Jahre 1997 bis 1999 eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich gewesen sei, wobei die Schätzungsgrundlagen aus der Vorprüfung abgeleitet worden wären. Zur subjektiven Tatseite wurde ausgeführt, dass der Beschuldigte beharrlich jede Zusammenarbeit mit den Behörden im gegenständlichen Finanzstrafverfahren…
…Jänner bis November 2002 in der Höhe von € 5.280 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen habe. b) durch Nichtabgabe von Steuererklärungen für 2000 und 2001 die…
…Behandlung der Beschwerde abgelehnt und an den Verwaltungsgerichthof abgetreten habe, sei die Beschwerde mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. April 1999 als unbegründet abgewiesen worden. Dennoch wurden von der Bf. weiterhin weder Umsatzsteuervoranmeldungen noch Umsatzsteuererklärungen abgegeben. Im September 2000 sei die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für…
…Nichtabgabe von Steuererklärungen wurden am 14. Februar 2002 die Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 1999 im Schätzungsweg ermittelt. Die Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 1999 wurde am 15. Oktober 2002 nachgereicht und führte zu keiner Abgabenfestsetzung. Die Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 2000 wurden ebenfalls wegen Nichtabgabe der…
…Erkenntnis tatsächlich der Realität entsprechen. Alle Bescheide wie auf Seite 4 im Detail angeführt, weisen keine ordnungsgemäße Bescheidbegründung aus. Im USt-Bescheid für 2008, USt-Bescheid 2009 und im KöStBescheid für 2009 wird lediglich pauschal vermeint, dass wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen die jeweiligen Besteuerungsgrundlagen gemäß…
…der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen mangelt es an tauglichen Sachverhaltsfeststellungen. Das bloße Übermitteln von Abgabenerklärungen kann die Rechtswidrigkeit der Abgabenbescheide noch nicht erweisen. Derartige Schlussfolgerungen können erst nach Prüfung der nachgereichten Abgabenerklärungen gezogen werden. Insbesondere wird zu klären sei, ob den übermittelten Steuererklärungen tatsächlich Aufzeichnungen der…
…der Bezahlung der Umsatzsteuer befreit gewesen, erst durch die Abgabe der Steuererklärung 2004 sei die Grenze geringfügig (30.000,00 €) überschritten worden, richten sich gegen die Höhe der vom Prüfer vorgenommenen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Nach den Feststellungen des Prüfers wurden infolge der Nichtabgabe von…
…119 und 120 BAO, insbesondere bei der Nichtabgabe von Steuererklärungen sowie unterlassenen und unvollständigen Vorhaltsbeantwortungen, bewusst gewesen sein. Es liegt daher im speziellen Fall nicht außerhalb der Lebenserfahrung, dass der Bw. ein Schätzungsverfahren bewusst in Kauf genommen hat und erst nach Vorliegen des Ergebnisses (Einkommensteuerbescheides)…
…SN, wurde der Bw. der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG in Verbindung mit § 38 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes X. a) durch Nichtabgabe von Steuererklärungen, somit unter Verletzung…