…ihre Richtigkeit erst durch weitere Erhebungen geklärt werden muss (VwGH 24.2.1998, Zl. 95/13/0083). Nach den Ergebnissen der Lohnsteuerprüfung bei der Fa. Fa und nach den Ergebnissen der Betriebsprüfung sind dem Bw. im Berufungszeitraum neben seien offiziellen Lohnzahlungen auch Schwarzlohnzahlungen des Arbeitgebers…
…Jänner 2002, also innerhalb eines zweimonatigen Zeitraumes nicht vorgelegt. Damit fehlt es an der Voraussetzung, dass die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar sein muss. Das Finanzamt hat in der Berufungsvorentscheidung unwidersprochen ausgeführt, dass die erst am 15. März…
…behandelt werden. Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges müsse jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar, vor allem aus Lohnbüchern, Geschäftsbüchern und sonstigen Unterlagen ersichtlich sein. Unter einem Nachweis dem Grunde nach sei der Nachweis zu verstehen, dass im Einzelnen nach der Definition des § 26…
…die Kalenderjahre 1999 bis 2002 jeweils Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2 EStG 1988) beim zuständigen Finanzamt ein und machte darin ua. als (bisher im Rahmen des Lohnsteuerabzuges nicht berücksichtigte) zusätzliche Werbungskosten iSd. § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 jeweils die bei ihm im…
…sodass auch bei Anerkennung höherer Werbungskosten im Streitjahr 2004 eine höhere Steuergutschrift nicht erreicht werden könnte. Auch ein Vergleich des Erstbescheides und der Berufungsvorentscheidung zeigt die Richtigkeit dieser Ausführungen auf, da die Höhe der festgesetzten Steuergutschrift - trotz Anerkennung höherer Werbungskosten in der Berufungsvorentscheidung - unverändert geblieben…
…Leistung des Arbeitgebers für jede einzelne Dienstfahrt zu Grunde liegen, eine bloße Glaubhaftmachung reicht nicht aus. Nur mit einwandfreien Nachweisen - hinsichtlich jeder einzelnen Dienstreise - belegte Reisekostenersätze dürfen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 als nicht steuerbar behandelt werden. Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges…
…Leistung des Arbeitgebers für jede einzelne Dienstfahrt zu Grunde liegen, eine bloße Glaubhaftmachung reicht nicht aus. Nur mit einwandfreien Nachweisen - hinsichtlich jeder einzelnen Dienstreise - belegte Reisekostenersätze dürfen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 als nicht steuerbar behandelt werden. Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges…
…Prüfung lohnabhängiger Abgaben von Bedeutung und in das Lohnkonto einzutragen sind, und Erleichterungen für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen bei der Führung des Lohnkontos festzulegen. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges jederzeit aus den nach § 76 EStG 1988 vorgeschriebenen Aufzeichnungen…
…vom 7.10.2002 wurde der Bw die Ausführungen der Stellungnahme der BP zur Kenntnis gebracht und mitgeteilt, dass für die Frage der Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug die Art des Geschäftsbetriebes nicht relevant sei. Bei der Schätzung könnten von der Abgabenbehörde nur jene Umstände berücksichtigt werden…
…13/0090). Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit für das Finanzamt leicht nachüberprüfbar, vor allem aus Lohnbüchern, Geschäftsbüchern und sonstigen Unterlagen ersichtlich sein. Unter einem Nachweis dem Grunde nach ist der Nachweis zu verstehen, dass im Einzelnen nach der Definition des § 26…
…Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes findet dort ihre Grenze, wo nach Lage des Falles nur die Partei Angaben zum Sachverhalt machen kann (VwGH 25.10.1995, 94/15/0131 und 94/15/0181). Sofern die Bezüge im Inland durch einen inländischen Arbeitgeber nicht dem Lohnsteuerabzug unterworfen…
…Eine solche Konkretisierung muss bereits der Leistung des Arbeitgebers für jede einzelne Dienstreise zugrunde liegen. Dies ist hier nicht der Fall. Es fehlt im Berufungsfall daher auch an der Voraussetzung, dass die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar sein…
…Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar, vor allem aus Lohnbüchern, Geschäftsbüchern und sonstigen Unterlagen ersichtlich sein. Nach § 166 BAO kommt als Beweismittel im Abgabenverfahren alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des…
…aus denen hervorgehe, an welchem Tag und zu welchen Tagesstunden der einzelne Arbeitnehmer die Überstunden leiste. Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges müsse jederzeit aus den Aufzeichnungen, Lohnkonten, Geschäftsbüchern und sonstigen Unterlagen ersichtlich sein. Komme der Steuerpflichtige seiner Verpflichtung nicht nach und wäre die…
…Einbehaltung, Abfuhr und Prüfung lohnabhängiger Abgaben von Bedeutung und in das Lohnkonto einzutragen sind, und Erleichterungen für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen bei der Führung des Lohnkontos festzulegen. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges jederzeit aus den nach § 76 EStG…
…Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar sein. Für Kilometergelder bedeutet dies, dass sie nur dann steuerfrei sind, wenn sie mit einwandfreien Nachweisen, die die Kontrolle sowohl des dienstlichen Zweckes der einzelnen Fahrt als auch der tatsächlich zurückgelegten…
…die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges jederzeit aus den Lohnaufzeichnungen ersichtlich sein. Einem inländischen Arbeitnehmer wäre im Übrigen unter den selben Voraussetzungen, nämlich wenn - wie gegenständlich vorliegend - die Auszahlung der Schmutz- und Gefahrenzulage aus den Lohnunterlagen nicht einwandfrei nachgewiesen werden kann, die Begünstigung des…
…EStG 1988). Der vom Arbeitgeber auszustellende Lohnzettel (Lohnausweis) muss die Eintragungen im Lohnkonto enthalten (§ 84 EStG 1988). Außerdem muss die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges jederzeit aus den Lohnaufzeichnungen ersichtlich sein. Dies ist wie o.a. im gegenständlichen Fall nicht gegeben. Einem inländischen Arbeitnehmer…
…Die Leistung des Arbeitgebers ist der Ersatz konkreter Aufwendungen für eine bestimmte Dienstreise. Eine solche Konkretisierung muss bereits der Leistung des Arbeitgebers für jede einzelne Dienstreise zu Grunde liegen. Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss für das Finanzamt jederzeit ersichtlich und leicht nachprüfbar…
…Jänner 2002, also innerhalb eines zweimonatigen Zeitraumes nicht vorgelegt. Damit fehlt es an der Voraussetzung, dass die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar sein muss. Das Finanzamt hat in der Berufungsvorentscheidung unwidersprochen ausgeführt, dass die erst am 15. März…