…Erscheinungsform des Sachverhaltes auszugehen. Bei einem Abweichen der äußeren Erscheinungsform und des wirtschaftlichen Gehaltes eines Sachverhaltes ist erstere für die Abgabenerhebung grundsätzlich unbeachtlich und entfaltet keine steuerliche Wirkung. Die dargelegten Grundsätze sind insbesondere bei Rechtsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen von Bedeutung. Dies deshalb, weil es hier…
weiters angesehen, dass bei einem unbefristeten Mietvertrag weder eine Indexanpassung der Betriebskosten vereinbart wird, noch eine jährliche Abrechnung der Betriebskosten vorgesehen ist. Somit könnten die Vermieter, die laut den vorgelegten Unterlagen die Betriebskostenzahlungen an die Hausverwaltung bzw. den Energieversorger leisten, und dafür monatlich eine Pauschalzahlung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder OR Manuela Fischer, Peter Falle und Günter Benischek über die Berufung der Bw., vertreten durch W.V.,Wien, vom 22. November 1999 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften…
…lit a KStG ausgenommen werden sollen, Einfluß auf die "hektischen" Vorgänge im Dezember 1995 im Zusammenhang mit der Gestaltung in der Firmengruppe gehabt haben. Zusammenfassend wird festgestellt: Die gewählte Rechtsgestaltung ergibt nur in Verbindung mit den steuerlichen Vorteilen Sinn. Die Widmung der Anteile an die…
…des Bw. welche Leistungen und in welchem Umfang erbracht hat. Daher kann mangels konkreter Unterlagen über die von der Gattin des Bw. ausgeführten Arbeiten und wegen fehlender Rechtsgestaltung der Fremdvergleich nicht zugunsten des Bw. beantwortet werden. Damit war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 22. Dezember…
…der Rechtsprechung des VwGH vorliegt. Eine rechtliche Gestaltung ist eine unzulässige Steuergesetzumgehung, wenn sie im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und nur zum Zweck der Steuervermeidung vorgenommen wurde. Eine Rechtsgestaltung ist ungewöhnlich, wenn sie im allgemeinen Rechtsverkehr nicht üblich ist…
…der Rechtsprechung des VwGH vorliegt. Eine rechtliche Gestaltung ist eine unzulässige Steuergesetzumgehung, wenn sie im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und nur zum Zweck der Steuervermeidung vorgenommen wurde. Eine Rechtsgestaltung ist ungewöhnlich, wenn sie im allgemeinen Rechtsverkehr nicht üblich ist…
…GmbH&Still hat der VwGH das Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauches bestätigt, weil diese Rechtsgestaltung nur in der Absicht der Steuervermeidung durch Verwertung von Verlusten aus der Kapitalgesellschaft eine verständliche Erklärung fand und der behauptete außersteuerliche Grund nicht stichhaltig war (VwGH 11.12.1990, 89/14/0140…
…als die Steuervorschriften die Abgabenpflicht an bestimmte, in der Außenwelt in Erscheinung tretende Tatbestände knüpft. Dort wo Tatbestände des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes und auch des Grunderwerbsteuergesetzes an zivilrechtliche Erscheinungsformen der Rechtsgestaltung anknüpfen, ist nicht von den wirtschaftlichen Gegebenheiten auszugehen, sondern von den zivilrechtlich geregelten Tatbeständen…
…Aussetzen oder Einschränken des Erwerbes künftiger Anwartschaften lt. Pensionszusage dann zulässig, wenn es in den Normen der kollektiven Rechtsgestaltung vorgesehen ist oder schriftlich vereinbart wurde' oder ,wenn in Betrieben, in denen ein zuständiger Betriebsrat besteht, mindestens drei Monate vor dem Einstellen des Erwerbes zukünftiger Anwartschaften…
…macht zunächst geltend, der o.a. gerichtlichen Vergleich begründe keinen Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstückes, sondern es handle sich um eine Rechtsgestaltung, die das wirtschaftliche Ergebnis des Übergabevertrages vom TTmmJJ beseitige. Es läge sohin nicht einmal ein grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 GrEStG…
…97/16/0323, wonach der Umstand, dass mit einem Anbringen ein Rechtsanspruch eines Einschreiters auf eine bestimmte Rechtsgestaltung (nach der Ausdrucksweise des Beschwerdeführers auf "Beseitigung eines Willküraktes") geltend gemacht wird, in keinem rechtlichen Zusammenhang mit der Frage steht, ob dieses Anbringen im Privatinteresse des Einschreiters…
…und nur in diesem tatbestandsmäßig vorgegebenen Rahmen für die wirtschaftliche Betrachtungsweise Raum gegeben ist. Dort, wo Tatbestände des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes an zivilrechtliche Erscheinungsformen der Rechtsgestaltung anknüpfen, ist nicht von den wirtschaftlichen Gegebenheiten auszugehen, sondern von den zivilrechtlich geregelten Tatbeständen. Die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes im…
…sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (§ 3 Abs 1 Z 2 ErbStG). § 3 des ErbStG knüpft ebenso wie die meisten Tatbestände des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes an die zivilrechtlichen Erscheinungsformen der Rechtsgestaltung an. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG entsteht die Steuerschuld mit dem…
…Sinne des § 22 BAO vorliege, wenn zur Erreichung eines bestimmten Zieles ein ungewöhnlicher Weg gewählt werde und damit ein abgabenrechtlicher Erfolg erzielt werde, der bei normaler oder üblicher Rechtsgestaltung nicht oder anders verwirklicht worden wäre. Es sei im vorliegenden Fall gänzlich undenkbar, dass über einen…
…Sinne des § 22 BAO vorliege, wenn zur Erreichung eines bestimmten Zieles ein ungewöhnlicher Weg gewählt werde und damit ein abgabenrechtlicher Erfolg erzielt werde, der bei normaler oder üblicher Rechtsgestaltung nicht oder anders verwirklicht worden wäre. Es sei im vorliegenden Fall gänzlich undenkbar, dass über einen…
…unklarem und nicht eindeutigem Vertragsinhalt der behaupteten Vereinbarung die Anerkennung nicht generell zu versagen, doch gilt, dass bei unklaren Rechtsgestaltungen der sich auf sie Berufende zu ihrer Aufklärung besonders beizutragen hat (Ruppe, Familienverträge2, 119) und diese somit zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen (VwGH 23.5…
…gemäß § 17 BAG eine Lehrlingsentschädigung, zu deren Bezahlung der Lehrberechtigte verpflichtet ist. Liegt keine Regelung der Lehrlingsentschädigung durch kollektive Rechtsgestaltung vor, so richtet sich die Höhe der Lehrlingsentschädigung nach der Vereinbarung im Lehrvertrag. Bei Fehlen einer kollektiven Regelung gebührt jedenfalls die für gleiche, verwandte oder…
…von Anfang an geplant die Finanzierung des Betriebsvorhabens in der Rechtsform GmbH&Still durchzuführen. Dass sich jemand nicht allein als Stiller beteiligen konnte, spreche aber noch nicht gegen eine fremdübliche Rechtsgestaltung. Die stillen Gesellschafter hatten sehr wohl eine Ertragserwartung, sonst hätten sie sich nicht beteiligt…
…wenn man den abgabensparenden Effekt wegdenkt, ober ob diese Rechtsgestaltung ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich wäre. Die Rechtshandlungen im Zusammenhang mit der Rückschenkung an den Ehemann haben Kosten für Vertragserrichtungen, Gutachten und Gebühren verursacht und sind auch mit einem Steuernachteil (höhere ESt-Progression…