…nicht zweifelsfrei festgestellt hätte werden können, dass die bezughabenden Rechnungen vom 31. Juli 2001 vom Geschäftsführer oder von einer zur Rechnungsausstellung bevollmächtigten Person ausgestellt worden sind. Der Bw. hat die dagegen eingebrachte Berufung im Wesentlichen folgendermaßen begründet: Es sei festzustellen, dass der Betriebsprüfer ordnungsgemäße vorsteuerabzugsberechtigte…
…L. GesmbH", sondern lediglich die den Masseverwalter betreffenden Angaben enthielt, führt für sich allein nicht zu einer für den Vorsteuerabzug ungeeigneten Rechnung, zumal nach zivilrechtlichen Grundsätzen die Rechnungsausstellung eines gesetzlichen Vertreters dem Vertretenen zuzurechnen ist (vgl Ruppe UStG 1994, § 11 Tz 62). Dass Dr. I…
…Bei einer Ges.m.b.H. kommen für die Rechnungsausstellung in erster Linie deren Geschäftsführer in Betracht, daneben weiters Personen, die von den Geschäftsführern als den für die Vertretung der Gesellschaft berufenen Organen zur Rechnungsausstellung für die Gesellschaft bevollmächtigt sind. Das können zB Angestellte der…
… 20 in Kolacny-Mayer, UStG 1994, Wien 1997). Unter Bedachtnahme auf die vorhin dargelegte Rechtslage konnte der Berufung aus nachstehenden Gründen kein Erfolg beschieden sein: Die beiden strittigen Rechnungen weisen als Rechnungsausstellungsdatum den 31. Juli 2001 auf. Somit "fallen" die strittigen Vorsteuerbeträge jedenfalls in den…
…Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt oder nicht Unternehmer ist, diesen Betrag. Die Frage, wem die Rechnungsausstellung zuzurechnen ist, ist nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu entscheiden. Ist die Rechnungsausstellung nicht der als leistender Unternehmer genannten Person zuzurechnen, entsteht für den Aussteller eine Steuerschuld nach § 11 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer für das Jahr 1995 entschieden: Der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 1995 wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene…
…diesen Betrag. Keineswegs lässt sich somit aus dieser Bestimmung ableiten, dass nur auf Grund einer Rechnung, in der die "den Steuerbetrag gesondert ausweisende Person" (= die rechnungsausstellende Person) auch namentlichaufscheint bzw. mit dieser ident ist, den Tatbestand der Umsatzsteuerschuld auf Grund Rechnungslegung erfüllen kann. Im…
…an den Unternehmer ausgeführt als auch die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge an ihn in Rechnung gestellt seien. Maßgebend sei der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung und nicht der Zeitpunkt des Einlangens der Rechnung beim Leistungsempfänger. Es bestehe kein Wahlrecht den Vorsteuerabzug erst in einem anderen/späteren Veranlagungszeitraum geltend zu…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Josef Graf, in der Finanzstrafsache gegen Herrn Bf., vertreten durch Dr. Friedrich Trappel, Rechtsanwalt, 1020 Wien, Taborstraße 24a, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. Februar 2003 gegen…
…00 und vom 28. März 2012 in Höhe von € 15.000,00 zum Abzug gebracht. Damit ist wohl eindeutig bewiesen, dass das Rechnungsausstellungsdatum 29. Februar 2012 keinesfalls den Tatsachen entsprechen kann. In diesem Zusammenhang erscheinen auch die Ausführungen des Bw. in der Berufung und…
…einmal pro Woche habe jemand die Post abgeholt. Das bedeute, dass unter dieser Adresse eine Baufirma zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung bekannt gewesen sei. Die Aussage des Vermieters bestätige ebenfalls, dass er Miete von einer Firma erhalten habe. Die Zahlungsaussetzung der Miete weise lediglich auf eine…
…eine mehrwertsteuergerechte Rechnung ausgestellt worden ist, folgt daraus selbstverständlich nicht - wie dem Beschuldigten als Steuerfachmann bekannt ist - , dass ein Vorsteuerabzug zulässig ist bei unterbliebener Rechnungsausstellung oder bei dauerndem Unvermögen, eine allenfalls erstellte Rechnung jemals zu erhalten. Der sinngemäße Einwand, er habe vorerst auf das Einlangen…
Die nunmehrigen weiteren Milderungsgründe, nämlich der eingetretene Zeitablauf, die Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhaltes, sowie seine eher schlechten finanziellen Verhältnisse ermöglichen jedoch eine Reduzierung der vom Spruchsenat verhängten Sanktionen, sodass eine zusätzliche Geldstrafe von lediglich € 30.000,-- (das sind 28,05…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Dr. Arno Maschke als Masseverwalter, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Mariahilferstraße 50, vom 30. Dezember 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 25. Juni 2010…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Sacha & Partner OHG, Steuerberatungsgesellschaft, 1180 Wien, Martinstr. 10, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 21/22, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 1997 im Beisein der Schriftführerin Christina Seper…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des RI gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal/Villach betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 1998 sowie gegen die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide der Jahre 1994 bis 1998 nach der…
…Wareneingangsbuch muss für die im Abs. 1 bezeichneten Waren gemäß § 128 Abs. 2 BAO folgende Angaben enthalten: a) fortlaufende Nummer der Eintragung; b) Tag des Wareneinganges oder der Rechnungsausstellung; c) Name (Firma) und Anschrift des Lieferanten; d) Bezeichnung, wobei eine branchenübliche Sammelbezeichnung genügt; e) Preis…
…Eine Rechnung, die den liefernden Unternehmer mit einer Anschrift kennzeichnet, unter der zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung dieser den Sitz des Unternehmens hatte - wie dies der UFS unter Würdigung der vorhandenen Beweismittel und Angaben der Bw. bzw. der Amtspartei festgestellt hat - berechtigt zum Vorsteuerabzug (vgl. § 11…
…GmbH bei uns seit 31. Mai 2001 nicht mehr registriert" sei. Mit dem Geschäftsführer habe das Finanzamt keinen Kontakt herstellen können. Für das Finanzamt Wien 1/23 bestehe somit kein Zweifel, dass zumindest im Rechnungsausstellungszeitraum zwischen 14. September 2001 und 8. Jänner 2002 die Fa…
…Es kann die Unternehmereigenschaft jedoch bereits mit Vorbereitungshandlungen zur Erzielung künftiger Umsätze erworben werden. Der tatsächliche Zeitpunkt der Rechnungsausstellung ist für die Abzugsberechtigung nicht maßgeblich. Um nun im gegenständlichen Fall zu beurteilen ob die Bw. zum Vorsteuerabzug aus den an sie verrechneten Beratungsleistungen berechtigt ist…