…weder schlechter noch besser zu stellen als im Inland beschäftigte Arbeitnehmer. Die Nichtgewährung der steuerlichen Begünstigung für an Grenzgänger zur Auszahlung gelangte Prämien für Verbesserungsvorschläge oder Diensterfindungen liefe diesem Bestreben zuwider und erscheine in keiner Weise begründbar. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 67 Abs…
…Die Verbesserung für die Gesellschaft sei also nicht nur in den eingesparten Kosten gelegen, die bei Beauftragten einer externen EDV-Firma entstanden wären, sondern vor allem in der Steigerung des Umsatzes. Dafür seien im Jahr 2005 an die Geschäftsführer begünstigte Prämien für Verbesserungsvorschläge in Höhe…
…die geltend gemachten (Differenz-)Werbungskosten nicht. Die begünstigte Behandlung der Erfindervergütungen versagte es mit der Begründung, dass Prämien für Diensterfindungen bzw. Verbesserungsvorschläge nur bei jenen Arbeitnehmern begünstigt besteuert werden könnten, bei denen die Einkommensteuer durch Lohnsteuerabzug eingehoben werde. Diese Voraussetzung sei bei Grenzgängern jedoch nicht…
…1988 hat er ausdrücklich die Entscheidung getroffen, nur Arbeitnehmer, deren Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen, in den Genuss der begünstigten Besteuerung von Prämien für Verbesserungsvorschläge und Vergütungen für Diensterfindungen im Rahmen eines zusätzlichen Sechstels kommen zu lassen; § 67 Abs. 7 EStG 1988 findet daher auf zur…
…zufälligerweise seinen Arbeitsort jenseits der Grenze gewählt habe und deshalb in Österreich zur Einkommensteuer veranlagt werde, hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge schlechter gestellt werde als ein inländischer Arbeitnehmer. Da hier offensichtlich das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf "Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz…
…bezahlten Prämien (S 20.000,-- im Dez. 1998 und S 32.000,-- im Dez. 1999) nach § 67 Abs. 7 EStG 1988 und errechnete diesbezüglich eine Nachforderung von S 16.560,-- an Lohnsteuer. Das vorgelegte Schriftstück, betreffend die Prämienzuerkennung 1999 hat folgenden Inhalt: "Für folgende Verbesserungsvorschläge…
…Stellungnahmen zu den einzelnen Verbesserungsvorschlägen darf auf den Akt verwiesen werden. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 67 Abs. 7 EStG 1988 sind auf Grund lohngestaltender Vorschriften im Sinne des § 68 Abs. 5 Z. 1 bis 7 gewährte Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb im…
…betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid über den Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 1.1.1994 bis 31.12.1997 entschieden: Der Berufung wird bezüglich der Urlaubsentschädigung stattgegeben. Hinsichtlich der DB- und DZ-Pflicht der Geschäftsführerentschädigung sowie der Prämien für Verbesserungsvorschläge wird sie abgewiesen…
…7 EStG 1988 sind Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb und Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen im Ausmaß eines Sechstels der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge mit einem Steuersatz von 6% zu versteuern. Da das Einkommensteuergesetz keine eigenständige Definition für den Begriff der…
…mit dem das Rechtsmittel wiederum als unerledigt gilt, führte der Einschreiter aus, dass es sich bei der in der Berufungsvorentscheidung angeführten UFS-Entscheidung um eine Prämie für einen Verbesserungsvorschlag und nicht wie in seinem Fall um eine Diensterfindung handle. In seinem Fall treffe RZ 1097 …
…Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 gewährte Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb sowie Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen im Ausmaß eines um 15% erhöhten Sechstels der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern…
…bzw. Verbesserungsvorschlägen abschließen. Durch das Steuerreformgesetz 2005, BGBl. I Nr. 57/2004, wurde § 108e Abs. 4 EStG 1988 geändert. Die Neuregelung, die erstmals für Prämien ab dem Kalenderjahr 2004 gilt, lässt die Geltendmachung der Prämien bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft des jeweiligen Jahresbescheides zu…
…erwuchsen in Rechtskraft. Am 20. April 2005 wurde die "Beilage zur Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung für 2002 zur Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie gem. § 108e" eingereicht und damit eine Prämie iHv Euro 37.625,14 beantragt. Mit Bescheid vom 4. Juli 2005 wurde der Antrag durch die…
…Einkommen- oder Körperschaftssteuererklärung bei sonstigem Verlust der Prämie gestellt werden müsse, würden die Entscheidungen des UFS vom 1. Dezember 2003 (F.) und die Interpretation des BMF dem Legalitätsprinzip, dem Gleichheitsgebot sowie der Rechtssystematik des Verfahrens entsprechen. Durch die für das Jahr 2002 geltende Formulierung des…
…von Journal-Entry-Tresting-Analysen mit IDEA; - Analyse von IT_Organisationen und IT-Prozessen sowie das Erarbeiten von Lösungsansätzen bzw Verbesserungsvorschlägen und diverse damit in Zusammenhang stehende Beratungsaufgaben; - Abhaltung von Informationsveranstaltungen bzw Schulungen für die in unserem Prüfungsbetrieb tätigen Mitarbeiter in IT_Prüfungsthemen; - Mitarbeit in…
…werden können, so wäre die im StRefG 2005 getroffene Regelung vollkommen entbehrlich gewesen. Da die Neuregelung gemäß § 124b Z 105 EStG 1988 erstmals für Prämien anzuwenden ist, die das Kalenderjahr 2004 betreffen, vermag sie dem gegenständlichen Fall nicht zum Erfolg zu verhelfen. Abgesehen davon, dass…
…fest, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, für die Gewährung von subventionsartigen Steuerbegünstigungen (Prämien) Ausschlussfristen (auch in der Form einer Bindung an die Abgabe der Steuererklärung) vorzusehen. In der Anwendung der gesetzlichen Bestimmung ist daher keine Verfassungswidrigkeit zu sehen. Da die Bw…
…nach Einreichen der Steuererklärung zu einem "unverhältnismäßigen" Verlust der gesamten Prämie führen. Auf Grund einer erlassmäßigen Regelung sei auf Körperschaften die im StRefG 2005 getroffene Regelung bereits auf das Jahr 2003 anzuwenden. Es verbliebe somit nur mehr das Jahr 2002 mit einer für die Bw…
…in dem die Prämie abweichend von der Selbstberechnung mit Null festgesetzt wird (Rechtslage vor StReformG 2005, BGBl. I 57/2004). Die Bw. geht davon aus, dass in dieser Entscheidung differenziert werde, ob dem Abgabepflichtigen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie zu einem…
…Am 7. März 2005 wurde die "Beilage zur Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung für 2002 zur Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie gem. § 108e" eingereicht und damit eine Prämie iHv Euro 102.320,77 beantragt. Mit Bescheid vom 4. Mai 2005 wurde der Antrag durch die Abgabenbehörde erster Instanz…